MPU für die "Überraschten"?

Hi,

wenn ich z.B. solche Berichte http://www.focus.de/.../...er-ist-der-winter-schon-da_aid_1154459.html lese, Zitat "Die ersten Schneefälle der Saison haben viele Autofahrer unvorbereitet getroffen.", frage ich mich wie jedes Jahr, ob man dafür tatsächlich noch Verständnis haben muss, oder ob solche Kandidaten nicht pauschal zur MPU müssten.
Mitte November, Schwarzwald, seit 2 Tagen Wetterwarnungen bzgl. kommender Schneefälle in der Region und die Leute sind "unvorbereitet". Das ist doch grobe Fahrlässigkeit oder irgendein Defizit, der die Befähigung ein KFZ zu führen zumindest in Frage stellt. 😠 😕

Gruß
Martin

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn ich z.B. solche Berichte http://www.focus.de/.../...er-ist-der-winter-schon-da_aid_1154459.html lese, Zitat "Die ersten Schneefälle der Saison haben viele Autofahrer unvorbereitet getroffen.", frage ich mich wie jedes Jahr, ob man dafür tatsächlich noch Verständnis haben muss, oder ob solche Kandidaten nicht pauschal zur MPU müssten.
Mitte November, Schwarzwald, seit 2 Tagen Wetterwarnungen bzgl. kommender Schneefälle in der Region und die Leute sind "unvorbereitet". Das ist doch grobe Fahrlässigkeit oder irgendein Defizit, der die Befähigung ein KFZ zu führen zumindest in Frage stellt. 😠 😕

Gruß
Martin

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Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Mit dem Schutz für uns alle kann ich alles rechtfertigen: Geschwindigkeit, Einfahrt blockiert... . Man muß nicht wegen jedem Vergehen gleich die berufliche Zukunft von anderen ruinieren.

ich fordere ja schon länger in bruxelles MPU für sinnloses posten 😁🙄

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Und man muß keine Abstinenz nachweisen - keine sonstigen Kosten.

Hmm, wie muss ich mir das vorstellen?

Muss ich dann auch im Sommer mit Winterreifen fahren? 😁

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef


Du meinst durch ein Gutachten das viel kostet und bei dem man verpflichtet ist zu lügen damit man überhaupt vielleicht jemals bestehen kann um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, die einem wegen einer Lappalie entzogen wurde?

Hierzu empfehle ich ein detailiertes Studium der MPU-Details (Quellen dazu gibt es ausreichend im Internet), um sich ein objektives Bild von diesem Instrument machen zu können.

Eine Verharmlosung der Taten (Titulierung als "Lappalien"😉 ist übrigens ein durchgehendes Problem der Probanden bei MPU-Begutachtungen, welches regelmäßig zum Scheitern führt. Die ansonsten immer hochgelobte Eigenverantwortlicheit ist dann plötzlich nichts mehr wert.

Das sind die häufigsten Gründe für ne MPU:

Zitat:

Alkohol

(„Alkohol-MPU“)
Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2007).
Drogen

(„Drogen-MPU“)
Ein Kraftfahrer ist entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch).
Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten

(„Punkte-MPU“)
Mehr als 17 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße.
Strafrechtliche Auffälligkeiten Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.

Sind alles schwere Delikte, nix mit falsch Parken oder Licht zu hoch eingestellt.

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Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Sind alles schwere Delikte, nix mit falsch Parken oder Licht zu hoch eingestellt.

Eben. So sieht die Realität aus.

Wer wirklich mit "falschem Parken" oder "Licht zu hoch eingestellt" zur MPU eingeladen wird, der muß diese Delikte schon pathologisch verinnerlicht haben. Solche Fälle sind äußerst selten.

Und warum wollt ihr das nun ändern? Ist doch alles ok (, wenn man davon absieht, daß niemand den Qualitätsstandard bei der MPU prüft)

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Im Gegenteil, die Fahrerlaubnisbehörde bietet dem Täter die Möglichkeit, durch Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens zu belegen, daß er aus seinen Fehlern gelernt hat und weiterhin über die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügt.
Du meinst durch ein Gutachten das viel kostet und bei dem man verpflichtet ist zu lügen damit man überhaupt vielleicht jemals bestehen kann um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, die einem wegen einer Lappalie entzogen wurde?

Du bist - wenn ich das richtig verstanden habe - Schweizer?

Zumindest in Deutschland gibt es eine MPU nicht bei Lappalien. Und Lügen muss man auch nicht, um die zu bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Du bist - wenn ich das richtig verstanden habe - Schweizer?

Zumindest in Deutschland gibt es eine MPU nicht bei Lappalien. Und Lügen muss man auch nicht, um die zu bestehen.

Richtig

Ach komm hör doch auf. Wenn man ehrlich ist bekommt man seinen Führerschein nie mehr zurück.
Als Beispiel hier: http://www.fuehrerschein-mpu.org/MPU%20Musterfragebogen.html

Wenn ich da angebe das ich nach dem arbeiten oder am Wochennde ( 4 mal pro Woche) gerne mal ein Feierabend Bier trinke -> Durchgefallen da Alkoholiker

Wenn ich angebe schon einmal Betäubungsmittel konsumiert zu haben -> Durchgefallen da Drogenabhängig oder min. Gefährdet

Falsches Parken ist in meinen Augen eine Lappalie, auch wenn es öfters vorkommt.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Mit Sommerreifen bei Schnee zu fahren lässt sich aber vermeiden.

Wenn man über einen Hügel kommt und feststellt, dass da eine Schneefront vorbeigekommen ist. wird es kompliziert.

Scharf Bremen? Besser nicht. Der Hintermann (auf Winterreifen) wird nicht lustig finden.

Okay - kein Hintermann. Also anhalten. Parken geht aber nicht, weil Vorfahrtstraße außerorts.

Wenden - hinter einer Kuppe? Auch kritisch. Sichtfahrgebot ist ja nur noch Theorie.

Was nun? 😕

Die Situation hatte ich in der Realität. Ich bin mit meinem Citroen GS auf Michelin XZX - Sommerreifen einfach weitergefahren. Der mir folgende Kollege im Opel Ascona auf Winterreifen (Fabrikat weis ich nicht mehr) ist in der nächsten Kurve abgeflogen.

Lange ist es her - es gab damals noch keine Winterreifenpflicht.

@otter:
Wer will das denn ändern?

Bloß weil du ohne Quellenangabe die häufigsten Arten für eine MPU irgendwo herzauberst
heißt das nicht, daß das alles ist. 😉

Wie so oft hilft ein Blick ins:
Gesetz.

Auf der letzten Seite hab ichs aufgeschrieben. Aber ich bin ja nicht so.

Zitat:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten
Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten)
kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2
angeordnet werden, 1.
wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein
medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
2.
zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften
über das Mindestalter,
3.
bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung
nach § 18 Absatz 3 mitgeteilt worden sind,
4.
bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen
verkehrsrechtliche Vorschriften,
5.
bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
stehen,
6.
bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung
steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial
bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen
wurde,
7.
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen,
insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
8.
wenn die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nach
Absatz 1 zu überprüfen ist oder
9.
bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn a)
die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
b)
der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7
beruhte.
Unberührt bleiben medizinisch-psychologische Begutachtungen nach § 2a
Absatz 4 und 5 und § 4 Absatz 10 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes sowie
§ 10 Absatz 2 und den §§ 13 und 14 in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5
dieser Verordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

Ok wir haben mindestens:

Code:
1
wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 
2
oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches 
Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
3
zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den 
Vorschriften über das Mindestalter,
4
bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung 
nach § 18 Absatz 3 mitgeteilt worden sind,
5
bei einem erheblichen Verstoß oder 
6
wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
7
bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem 
Straßenverkehr steht, 
8
oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr 
stehen,
9
bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der 
Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes 
Aggressionspotenzial bestehen 
10
oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen 
wurde,
11
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, 
insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial 
bestehen,
12
wenn die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen 
nach Absatz 1 
zu überprüfen ist oder
bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn 
13
a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
14
b)
der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 
bis 7 beruhte.
15
Unberührt bleiben medizinisch-psychologische Begutachtungen nach 
§ 2a Absatz 4 
16
und § 2a Absatz 5 
17
und § 4 Absatz 10 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes sowie 
18
§ 10 Absatz 2 und den 
19
§ 13 und 
20
§14 in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Verordnung.

20 Möglichkeiten für eine MPU. Mindestens. 😉

Edit:
@ichtyos:
Das ist doch das Problem.

Ich hab schon geschrieben von mir aus kann man mit Sommerreifen fahren -
dann muß man aber das Auto stehenlassen können. Und auch nicht
"ausnahmsweise das eine Mal" fahren.

Dann kann man eben keine längeren Touren machen oder wenn Schnee
fällt muß man unterwegs stehen bleiben. Am einfachsten ist es aus der
Arbeit zu kommen und wenn es geschneit hat auf Kollegen oder ÖPNV
ausweichen.

Wenn man sonst das Auto nicht braucht geht das - aber wenn man das
Auto da nicht braucht - braucht eigentlich kein Auto...

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Du bist - wenn ich das richtig verstanden habe - Schweizer?

Zumindest in Deutschland gibt es eine MPU nicht bei Lappalien. Und Lügen muss man auch nicht, um die zu bestehen.

Richtig

Ach komm hör doch auf. Wenn man ehrlich ist bekommt man seinen Führerschein nie mehr zurück.
Als Beispiel hier: http://www.fuehrerschein-mpu.org/MPU%20Musterfragebogen.html

Wenn ich da angebe das ich nach dem arbeiten oder am Wochennde ( 4 mal pro Woche) gerne mal ein Feierabend Bier trinke -> Durchgefallen da Alkoholiker

Wenn ich angebe schon einmal Betäubungsmittel konsumiert zu haben -> Durchgefallen da Drogenabhängig oder min. Gefährdet

Falsches Parken ist in meinen Augen eine Lappalie, auch wenn es öfters vorkommt.

Nö - von der deutschen MPU hast Du einfach null Ahnung.

Nunja mit dem Drogenkonsum hat er schon recht.

Harte Drogen (außer Alkohol 🙄 und Nikotin 🙄 ) sind für die Fahrerlaubnis tödlich, auch wenn man nicht fahrend erwischt wurde. Das Zugeben reicht.

Auch die stationäre Entgiftung ist nicht so toll als Angabe, da dann ein Abstinenznachweis von 1 Jahr gefordert wird (üblicherweise).

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Nö - von der deutschen MPU hast Du einfach null Ahnung.

Wenn du meinst 😉

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Nö - von der deutschen MPU hast Du einfach null Ahnung.
Wenn du meinst 😉

Meine ich - und ich bin auch noch in einem anderen Forum unterwegs, wo es eine Unterabteilung "MPU und Rauschmittel" gibt. Von daher ist mir die Thematik nicht ganz fremd.

Persönlich hatte ich damit noch nichts zu tun - aber allein durch das Lesen bekommt man so Einiges mit. 🙂

Das Thema ist eben schwierig.
Eine Fahrerlaubnis ist eben kein gottgegebenes Recht (was man hierzulande meinen könnte, bis ins Grab, selbst wenn der Führerschein abläuft, die - PKW- Fahrerlaubnis nicht und man bekommt einen neuen ohne jede Prüfung...).

Als erstes muß man sich davon lösen, daß die MPU eine Strafe ist.

Es ist die Chance die Fahrerlaubnis entweder zu behalten oder wiederzuerlangen.

Wer sich die mindestens 20 Möglichkeiten ansieht - da sind auch Dinge dabei die kein Fehlverhalten als Grundlage haben. Gibt auch andere Gründe für eine MPU.

Und wir sind eben im Verwaltungsrecht.
Hier ist in dem Fall im Prinzip Beweislastumkehr.

Es ist wirklich ein Schutz für uns alle. Jemand der zur MPU darf hat einen Grund gegeben. Und zwar soweit, daß die Behörde nicht sicher ist ob er noch in der Lage ist ein Kraftfahrzeug - oder ein Fahrzeug - oder ein Tier. zu führen.

Er kann nun seine Eignung unter Beweis stellen und darf dann wieder fahren (oder weiterfahren falls noch nicht entzogen).

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