MPU für die "Überraschten"?

Hi,

wenn ich z.B. solche Berichte http://www.focus.de/.../...er-ist-der-winter-schon-da_aid_1154459.html lese, Zitat "Die ersten Schneefälle der Saison haben viele Autofahrer unvorbereitet getroffen.", frage ich mich wie jedes Jahr, ob man dafür tatsächlich noch Verständnis haben muss, oder ob solche Kandidaten nicht pauschal zur MPU müssten.
Mitte November, Schwarzwald, seit 2 Tagen Wetterwarnungen bzgl. kommender Schneefälle in der Region und die Leute sind "unvorbereitet". Das ist doch grobe Fahrlässigkeit oder irgendein Defizit, der die Befähigung ein KFZ zu führen zumindest in Frage stellt. 😠 😕

Gruß
Martin

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn ich z.B. solche Berichte http://www.focus.de/.../...er-ist-der-winter-schon-da_aid_1154459.html lese, Zitat "Die ersten Schneefälle der Saison haben viele Autofahrer unvorbereitet getroffen.", frage ich mich wie jedes Jahr, ob man dafür tatsächlich noch Verständnis haben muss, oder ob solche Kandidaten nicht pauschal zur MPU müssten.
Mitte November, Schwarzwald, seit 2 Tagen Wetterwarnungen bzgl. kommender Schneefälle in der Region und die Leute sind "unvorbereitet". Das ist doch grobe Fahrlässigkeit oder irgendein Defizit, der die Befähigung ein KFZ zu führen zumindest in Frage stellt. 😠 😕

Gruß
Martin

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Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


Egal, ich bin da nicht so übervorsichtig, es ist nur lustig, das viele Leute schnell "Lebensgefahr" schreien, wenn jemand Winterreifen im Sommer runterfahren will, es aber "besser" ist, am 1. Oktober die Reifen zu wechseln, auch wenn noch zweistellige Temparaturen angesagt sind.

Deswegen setze ich seit vielen Jahren eben auf (dem Stand der Technik entsprechende) Ganzjahresreifen.

Das ideale Wetter für die Spezialisten ist in unseren Breiten doch so gut wie nie anzutreffen.

Das Risiko, völlig falsch bereift unterwegs zu sein scheint mir größer, als im Grenzfall ein oder zwei Zehntel zu gewinnen. Vom Komfortgewinn mal abgesehen.

Ich versuch es mal:

FZV §3 Absatz 2 und §11 Absatz 3 und §11 Absatz 6 bis 8 und §46.

MPU wegen Bedenken/Tatsachen und einem erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.

Theoretisch. 😉

Aber warum nicht? Wenn man eine MPU anordnen kann weil jemand 40x falsch geparkt hat - absichtlich, warum keine MPU anordnen wenn jemand absichtlich trotz Schneeglätte weiterfährt (wie gesagt ich hab nix dagegen wenn man es stehenlassen "kann" - muß man dann aber auch!) mit Sommerreifen.

Die MPU ist ein Schutz von uns allen. Und im Verwaltungsrecht gibt es durchaus die Möglichkeit abstrakte Gefahren einzuberechnen.

Jemand der da mit Sommerreifen unterwegs ist gefährdet vorsätzlich andere und ist in Bezug auf sein Defizit bei der Einhaltung von Verkehrsvorschriften zu untersuchen.

Und um uns alle zu schützen - gibt es die MPU Aufforderung. Kommt man der nicht nach wird entzogen. 😁
Gleich entziehen - wäre noch zu prüfen.

Wie gesagt, theoretisch.

Die Frage was ist ein Sommerreifen, was ist angepasste Bereifung (also wirklich!) und was ist Schneeglätte! hab ich mal absichtlich weggelassen. Aber im Verwaltungsrecht interessiert das auch eher nicht. Da ist das schon vorbei.

Mit dem Schutz für uns alle kann ich alles rechtfertigen: Geschwindigkeit, Einfahrt blockiert... . Man muß nicht wegen jedem Vergehen gleich die berufliche Zukunft von anderen ruinieren.

Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Wenn Einer trotz Schneeglätte mit seinen abgefahrenen Sommerreifen weiterfährt, dann begeht er meines Erachtens vorsätzlich ein Verkehrsvergehen und gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in unverantwortlichem Masse. Aber dann gleich eine MPU? Eine saftige Geldbuße, die dem Einkommen angepasst ist, ähnlich wie bei den Tagessätzen bei anderen Straftaten fände ich zunächst angemessener. MPU empfiehlt sich für mich für notorische Wiederholungstäter z.B. Fahren unter Alkoholeinfluß usw. Da würde ich z.B. auch notorische Handybenutzer und PDA-Fummler am Steuer mit einschließen. Das ausgelobte Bußgeld dort erscheint mir viel zu niedrig, angesichts dessen, welche Folgen diese ablenkenden Fummeleien mit diesen Geräten nach sich ziehen kann. Für Mathematikbegeisterte mal eine kleine Denksportaufgabe .... Wieviel Meter lege ich verkehrsblind zurück, wenn ich bei 100 km/h mich 3 Sekunden auf mein Mobil konzentriere wg. SMS?

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ichtyos wollte eine mögliche Grundlage.

Und zu deinem Argument

Zitat:

wegen jedem Vergehen

es wäre nicht wegen jedem Vergehen.

Es wäre wegen eines (eindeutig) vorsätzlichen und erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.
Fahren mit Sommerreifen bei Schneeglätte.

Das ist bei allen anderen Möglichkeiten die du aufzählst weniger da, entweder nicht so erheblich oder Vorsatz zumindest schwer nachzuweisen.
Bei Geschwindigkeit könnte man irgendwann Vorsatz annehmen oder es als Straftat sehen, evtl. auch MPU und beim Parken braucht man für Vorsatz schon jemand der zugibt geparkt zu haben und öfter zu parken - alles schwierig.
Aber auch MPU möglich. Wenn man zugibt 40x da geparkt zu haben. Quasi selber schuld.

Da wir uns eben außerdem im Verwaltungsrecht bewegen kann man auch abstrakte Gefahren sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


Egal, ich bin da nicht so übervorsichtig, es ist nur lustig, das viele Leute schnell "Lebensgefahr" schreien, wenn jemand Winterreifen im Sommer runterfahren will, es aber "besser" ist, am 1. Oktober die Reifen zu wechseln, auch wenn noch zweistellige Temparaturen angesagt sind.
Deswegen setze ich seit vielen Jahren eben auf (dem Stand der Technik entsprechende) Ganzjahresreifen.
Das ideale Wetter für die Spezialisten ist in unseren Breiten doch so gut wie nie anzutreffen.
Das Risiko, völlig falsch bereift unterwegs zu sein scheint mir größer, als im Grenzfall ein oder zwei Zehntel zu gewinnen. Vom Komfortgewinn mal abgesehen.

Für frontgetriebene Fahrzeuge sind Allwetterreifen nicht das Maß aller Dinge, weil sie alles können wollen, aber nichts richtig. Vor allem haben sie einen hohen Verschleiß an den Vorderrädern im Bereich der Außenkanten. Ich habe auch lange diese M&S Schlappen gefahren. Nun mache ich mir den Aufwand, die Reifen zu wechseln. Ein guter Sommerreifen ist an Komfort und Abrollwiderstand sprich Verschleiß und Spritverbrauch nicht zu toppen. Außerdem ist er auch der beste Reifen was den kürzesten Bremsweg betrifft. Auch im Winter. Die einzige Disziplin wo er anderen Reifen unterlegen ist tatsächlich der Grip bei Schnee- und Eisglätte. Das kann man bei allen großen Auto-Zeitungen auch nachlesen. Im Ernstfall kann man das Auto auch stehenlassen und zur Not mal ein Taxi oder den öffentlichen Nahverkehr benutzen. Und die Räder sind gleich gewechselt. Wo ist da das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Man muß nicht wegen jedem Vergehen gleich die berufliche Zukunft von anderen ruinieren.

Dies kann man der Behörde auch nicht unterstellen. Seine berufliche Zukunft ruiniert sich der Täter selbst durch seine Tat und die anschließende Uneinsichtigkeit in das eigene Fehlverhalten. Bei den Tätern handelt es sich um mündige Bürger, denen man ihre Eigenverantwortlichkeit in jedem Fall zugestehen kann.

Natürlich ruiniert die Behörde die Existenz, wenn wegen jeder Lapalie der Schein eingezogen wird. Auch wenn es einen Schuldigen gibt, muß die Sühne nicht das massive Übertreffen dieser sein. Das gab es im Mittelalter.

Zitat:

Es wäre wegen eines (eindeutig) vorsätzlichen und erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.

Ich habe zu Anfangszeiten mal gedacht, daß ich innerorts auf dem Gehweg parken darf. Somit habe ich mich sicher 100x den selben Fehler begangen. Dann ist mir wohl eine MPU sicher.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Natürlich ruiniert die Behörde die Existenz, wenn wegen jeder Lapalie der Schein eingezogen wird.

Ich habe zu Anfangszeiten mal gedacht, daß ich innerorts auf dem Gehweg parken darf. Somit habe ich mich sicher 100x den selben Fehler begangen. Dann ist mir wohl eine MPU sicher.

Hier geht es doch nicht um einen direkten Fahrerlaubnisentzug.

Im Gegenteil, die Fahrerlaubnisbehörde bietet dem Täter die Möglichkeit, durch Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens zu belegen, daß er aus seinen Fehlern gelernt hat und weiterhin über die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügt.

Hinsichtlich deines o.g. Vergehens bist du auch sicherlich nicht 100x erwischt und verwarnt worden. Wenn das so wäre, dann müßte man sich ja fragen, warum du den Fehler nicht bereits nach dem zweiten oder dritten Mal eingesehen hast...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Im Gegenteil, die Fahrerlaubnisbehörde bietet dem Täter die Möglichkeit, durch Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens zu belegen, daß er aus seinen Fehlern gelernt hat und weiterhin über die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verfügt.

Du meinst durch ein Gutachten das viel kostet und bei dem man verpflichtet ist zu lügen damit man überhaupt vielleicht jemals bestehen kann um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, die einem wegen einer Lappalie entzogen wurde?

1000€ für ein Seminar auf den Tisch legen, um dann wie die übrigen 60% doch durchzufallen.
Manche machen es sich hier unglaublich einfach. Das 100%ige Einhalten der STvO ist bei bestimmten Berufsgruppen einfach nicht möglich. Wenn ich hier ein Paket bekomme, steht der DHL-Mann quasi immer für kurze Zeit im Halteverbot. Wenn er dann 1x pro Monat 25€ zahlen muß, ist das eine "angemessene" Strafe (für etwas, das sich eigentlich nicht vermeiden läßt). Wegen sowas eine MPU finde ich einfach nur unangemessen.

Mit Sommerreifen bei Schnee zu fahren lässt sich aber vermeiden.

Nach einem Beweis fragen, wenn er 2 Posts darüber steht, läßt sich auch vermeiden.
Der einzige Schnee, der im Mittelgebirge liegt, befindet sich wahrscheinlich neben deinem erwärmten Löffel.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Der einzige Schnee, der im Mittelgebirge liegt, befindet sich wahrscheinlich neben deinem erwärmten Löffel.

Son leichten bis mittleren Dachschaden hast du aber wohl auch oder?

eine Verkehrsrechts MPU kostet nichtmal 500 € (wahrscheinlich nichtmal 400 € - zu faul zum nachsehen).

Also deutlich unter den genannten 1.000 €.

Und man muß keine Abstinenz nachweisen - keine sonstigen Kosten.

Auch braucht man nicht unbedingt viel Zeit zur Vorbereitung - eben keine Abstinenz oder geändertes Trinkverhalten nachzuweisen...

Normale Menschen sollten das also innerhalb der geforderten Zeit schaffen - und positiv.

Aber normale Menschen würden auch nicht mit Sommerreifen bei Schneeglätte fahren. Oder 40 Parkknöllchen kassieren und zugeben das vorsätzlich getan zu haben. 😉

Man sollte eben wissen was man tut.

Geht man da rein mit "das machen doch alle" und "das war doch nicht so schlimm, meine Sommerreifen waren noch echt gut"... Naja das ist ungefähr so klug wie bei der Alkohol MPU von "paar Feierabendbierchen" und "fahre besser als andere nüchtern" zu reden. 😰

Und wie schon geschrieben, es geht um den Schutz von uns allen. 😁

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