MPU Ersttäter
Hey Leute,
bei einer gesamt Sperrfrist i.H.v. 14 Monaten (Alkohol 0,72 Bak) mit Unfall, Ersttäter, 20 Jahre alt, außerhalb der Probezeit und keine anderen Punkte in Flensburg o.Ä.
Was glaubt wir wie wahrscheinlich eine MPU Auflage ist? Lese im Internet ganze Zeit dass es bei Ersttätern erst ab 1,6 Promille zutrifft.. stimmt das so? Hat einer hier Erfahrung?
Ansonsten läuft meine Sperrfrist nämlich im Dezember diesen Jahres ab.
Ich danke für jede Antwort.
Lg Gorki
Beste Antwort im Thema
Tja, wie schlägt man sich nun weiter durch?? Ich als relativ gelassener Xc90 Fahrer denke gorki ist unfähig ein Auto zu benutzen und sollte auf unbestimmte Zeit vonm Straßenverkehr fern gehalten werden.
55 Antworten
Der § 142 stand mit auf dem Zettel ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Februar 2019 um 10:14:39 Uhr:
Der § 142 stand mit auf dem Zettel ...
Wirklich? Ich dachte, dass sei ein anderer MT-User gewesen. Aber ich kann mich irren.
Zitat:
Der § 142 stand mit auf dem Zettel ...
Nein Paul alles gut,
das wurde von den Medien extra so hochgepusht. Auch vor Gericht wurde sofort klar, dass keine Fahrerflucht besteht. Also wurde nur eine Verurteilung gemäß Trunkheitsfahrt durchgeführt.
Gruß Gorki
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 22. Februar 2019 um 10:20:12 Uhr:
Also wurde nur eine Verurteilung gemäß Trunkheitsfahrt durchgeführt.
Und da ist bei 0,7Atü der Lappen 14 Monate weg???
Das läuft doch normalerweise höchstens auf ein Fahrverbot raus.
Kann ich mir fast nicht vorstellen (damit durfte man vor nicht allzu langer Zeit ja noch regulär fahren).
Gruß Metalhead
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da sollte der Gesamtkontext betrachtet werden....
Zitat:
@NDLimit schrieb am 22. Februar 2019 um 11:48:58 Uhr:
da sollte der Gesamtkontext betrachtet werden....
Dann war da aber mehr als nur eine einfache Trunkenheitsfahrt (selbst mit Unfall), alles andere wurde ja angeblich vom Gericht kassiert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Februar 2019 um 11:46:20 Uhr:
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 22. Februar 2019 um 10:20:12 Uhr:
Also wurde nur eine Verurteilung gemäß Trunkheitsfahrt durchgeführt.
Und da ist bei 0,7Atü der Lappen 14 Monate weg???
Das läuft doch normalerweise höchstens auf ein Fahrverbot raus.
Kann ich mir fast nicht vorstellen (damit durfte man vor nicht allzu langer Zeit ja noch regulär fahren).Gruß Metalhead
Der TE hat unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht. Da greift das Strafrecht nicht erst bei 1,1 Promille, sondern bereits ab 0,3.
(Tat es übrigens auch schon, als die Promillegrenze noch bei 0,8 lag - auch wenn die Grenze nicht auf 0,5 abgesenkt worden wäre, wäre der TE mit einem Unfall bei 0,7 Promille um eine Verurteilung wohl nicht herumgekommen.)
Sollte der Unfall nicht als Ausfallerscheinung gewertet werden? Dann sollte doch eine MPU auch gebucht sein, oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Februar 2019 um 11:46:20 Uhr:
Und da ist bei 0,7Atü der Lappen 14 Monate weg???
Ich gehe davon aus, dass Strassenverkehrsgefaehrdung (durch den Unfall unter Alkoholeinfluss) hier ins Spiel kam.
Da darf man dann mit einer Sperrfrist von ueber 12 Monaten rechnen...
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 22. Februar 2019 um 12:19:45 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Februar 2019 um 11:46:20 Uhr:
Und da ist bei 0,7Atü der Lappen 14 Monate weg???Ich gehe davon aus, dass Strassenverkehrsgefaehrdung (durch den Unfall unter Alkoholeinfluss) hier ins Spiel kam.
Da darf man dann mit einer Sperrfrist von ueber 12 Monaten rechnen...
Menschen wurden ja anscheinend keine gefährdet, damit der 315c in Frage käme, müssten demzufolge die beschädigten Autos als "Sachen von bedeutendem Wert" gelten. Gut möglich, aber als Nichtjurist kenne ich mich mit den Feinheiten nicht aus.
Bei Beschädigung von 7 (!) anderen Fahrzeugen dürfte zumindest der bedeutende Wert nach §315c problemlos erreicht worden sein: https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/VRR_2011_369.htm
Sehr interessanter Link, vielen Dank.
OK. Nach diesen Erläuterungen sehe ich das auch so, dass der "bedeutende Wert" bei dem Unfall des TE mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jenseits aller Diskussionen liegt. Es wird sich also wohl in der Tat um eine Verurteilung nach 315c gehandelt haben und nicht nach 316.
Zitat:
@CV626 schrieb am 22. Februar 2019 um 12:55:49 Uhr:
Sehr interessanter Link, vielen Dank.OK. Nach diesen Erläuterungen sehe ich das auch so, dass der "bedeutende Wert" bei dem Unfall des TE mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jenseits aller Diskussionen liegt. Es wird sich also wohl in der Tat um eine Verurteilung nach 315c gehandelt haben und nicht nach 316.
315 genau.
Dennoch ist mit einer MPU nicht zu rechnen. Die Alkoholfragestellung gibt es erst ab 1,6%o und eine verkehrsrechtliche Fragestellung ist nicht zu erwarten, da ja die Verurteilung wegen einer Alkoholfahrt erfolgte.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Februar 2019 um 13:22:52 Uhr:
Dennoch ist mit einer MPU nicht zu rechnen. Die Alkoholfragestellung gibt es erst ab 1,6%o und eine verkehrsrechtliche Fragestellung ist nicht zu erwarten, da ja die Verurteilung wegen einer Alkoholfahrt erfolgte.
Danke für die Antwort.
Ich meine nämlich auch gelesen zu haben, dass es bei unter 1,6 Promille bei Ersttättern zu keiner MPU führt, wollte allerdings noch eure Meinungen/Erfahrungen hören..
Lg