MPU Ersttäter
Hey Leute,
bei einer gesamt Sperrfrist i.H.v. 14 Monaten (Alkohol 0,72 Bak) mit Unfall, Ersttäter, 20 Jahre alt, außerhalb der Probezeit und keine anderen Punkte in Flensburg o.Ä.
Was glaubt wir wie wahrscheinlich eine MPU Auflage ist? Lese im Internet ganze Zeit dass es bei Ersttätern erst ab 1,6 Promille zutrifft.. stimmt das so? Hat einer hier Erfahrung?
Ansonsten läuft meine Sperrfrist nämlich im Dezember diesen Jahres ab.
Ich danke für jede Antwort.
Lg Gorki
Beste Antwort im Thema
Tja, wie schlägt man sich nun weiter durch?? Ich als relativ gelassener Xc90 Fahrer denke gorki ist unfähig ein Auto zu benutzen und sollte auf unbestimmte Zeit vonm Straßenverkehr fern gehalten werden.
55 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 23. Februar 2019 um 20:10:58 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Februar 2019 um 19:04:58 Uhr:
Das siehst Du falsch. Da sind unbestimmte Recjtsbegriffe, die mit Inhalt zu befüllen sind. Eine Verfolgungsfahrt in Poleposition mit Gefährdung, mehrere beschädigte Fahrzeuge .... das Ganze mit Vorsatz .... das sind erhebliche Verstöße und spricht für charakterliche Eignungsmängel (Nichtachtung der Rechtsordnung) und hat mit der geringfügigen Alkoholisierung mal eben nichts zu tun.Wovon redest du?? Das kommt mir wieder so vor, als würdest du den Fall des TE mit jemand anderem verwechseln.
Such Dir was aus ...
https://www.motor-talk.de/.../19-joehriger-7-autos-t6477199.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...nzen-alkohol-unfall-t6477950.html?...
Von einer Verfolgungsfahrt lese ich da nirgendwo was, ebensowenig wie von Fahrerflucht, die ja ein anderer User auch schon ins Spiel gebracht hat.
Aber OK,, alles durchgelesen habe ich nicht. Kann natürlich sein, dass ich das Entscheidende nicht gelesen habe.
Tja... an der Stelle wäre das genaue Lesen der verlinkten Threads hilfreich gewesen 🙂
Im ersten Link sind es glaub ich nur 9 Seiten plus Verlinkungen darin
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Februar 2019 um 22:23:44 Uhr:
Tja... an der Stelle wäre das genaue Lesen der verlinkten Threads hilfreich gewesen 🙂Im ersten Link sind es glaub ich nur 9 Seiten plus Verlinkungen darin
Man könnte aber auch einfach nur diesen Thread lesen - dort hat sich nämlich der TE zu diesem Thema bereits geäußert. Insbesondere dazu, dass die Sache in den Medien wohl etwas anders dargestellt wurde als es wirklich war. Er wurde jedenfalls nicht wegen Fahrerflucht verurteilt, auch wenn der Zeitungsbericht tatsächlich genau danach klingt.
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Man beachte auch die Äußerungen des TE im ursprünglichen Thread. Hier ist er "ruhiger" geworden.
CV626 Ich kann sicher nichts dafür, dass die Tat des TE von ihm nun im dritten thread behandelt wird, weil die anderen geschlossen werden mussten. Auf die ungläubige Nachfrage habe ich die links gesetzt. Nachlesen musst Du aber selbst.
Ich bin gerade dabei und lese vor allem, dass sich der TE beschwert, dass du ihm Dinge in den Mund legst, die er nie gesagt hat.
Ich gehe in diesem Thread einfach mal davon aus, dass der TE nicht lügt, wenn er behauptet, dass seine Verurteilung, unabhängig davon, was die Zeitungen schreiben, wegen Trunkenheit am Steuer und Verkehrsgefährdung erfolgte, aber nicht wegen Fahrerflucht.
Der TE beschwerte sich im erstverlinkten Thread auch, dass die von ihm geschädigten KFZ-Besitzer sich auf seine Kosten mit der Reparatur bereichert hätten.....
Da gerade in den verlinkten Threads unterschiedliche Aussagen kamen, würde ich auch in diesem Thread nur belegten Aussagen Glauben schenken.
§ 154a StPO wird gerne angewendet, wenn ein Teilaspekt für die Strafhöhe letztlich nicht nennenswert ins Gewicht fällt. Das ändert auch nichts an der Tat selbst. Die war erheblich und das sieht man auch an der Sperrfrist für einen jungen Erwachsenen, die auch nur eine Nebenfolge ist. Die eigentliche Strafe nennt er ja nicht. Muss er auch nicht, da die 14 Monate Sperrfrist schon etwas aussagen.
An der Stelle wäre auch interessant, wie es zivilrechtlich ausgegangen ist.Stichwort: Regressforderung der KH
Wichtig für das Thema dieses Threads ist lediglich das, was für die Frage, ob der TE eventuell eine MPU machen muss, entscheidend ist.
Die Regulierung der Schäden an den Unfallgegner-Fahrzeugen dürfte da völlig unwichtig sein.
Ansonsten: Der TE behauptet, dass Unfallflucht bei seiner Verurteilung keine Rolle spielte. Ja, die Polizei habe ihn vor dem Unfall verfolgt, aber wohl nicht mit Blaulicht, sondern einfach so, wohl weil seine Fahrweise auffällig war. Zu Fuß geflohen sei er auch nicht. Etc pp. Klingt alles durchaus plausibel. Leider sind diese Aussagen des TE irgendwie untergegangen zwischen Beiträgen anderer User, die immer wieder den gleichen, etwas irreführenden Zeitungsbericht zitieret haben und/oder dem TE Vorwürfe wegen seiner Alkoholfahrt gemacht haben bzw ihm eine MPU gewünscht haben, ohne auf seine Beiträge zur Sache einzugehen.
Sollte der TE gelogen haben und die Verurteilung doch auch wegen Fahrerflucht erfolgt sein, dann würde das halt die Wahrscheinlichkeit einer MPU drastisch erhöhen. So what? Dann ist das halt so. Aber nochmal: Wenn ich mir die Alt-Threads ansehe und da vor allen Dingen die Aussagen des TE, dann sehe ich keinen ernsthaften Grund, ihm weniger zu glauben als der Zeitung, geschweige denn den anderen Diskussionsteilnehmern, die seine Beiträge offenkundig nicht besonders aufmerksam gelesen hatten.