Motorschaden nach Ölverdünnung V50

Volvo V50 M

Hallo liebe Volvofans,

jetzt kommts: Volvo V50 2006er Baujahr
Motor: Diesel D5
Getriebe: Automatik
Km: 25000

hat bereits den dritten Motor nach zwei Motorschäden durch Ölverdünnung!
1. Motorschaden und -wechsel war bei ca. 23000km (Nur Motorwechsel)
2. Motorschaden und -wechsel bei 25000km (Motorwechsel + Injektoren + Turbolader)

Hat jemand von euch schon mal etwas davon gehört? ÖLVERDÜNNUNG !

Ich vermute die Ölverdünnung kommt durch die automatische Regeneration des Partikelfilters und der zusmmenhängenden nach- und vorinjektion zustande. Anscheint versucht das Fahrzeug immer den Partikelfilter zu regenerieren.
Volvo ist zur Zeit am Prüfen und Testen! Es ist kein Einzelfall ... checkt mal euren Ölstand vor dem Ölwechsel!
Das Öl ist sehr dünn und riecht nach Diesel. Zum Motorschaden kommt es eigentlich nur bei Volllast auf der Autobahn.
Volvo hat noch keine Erklärung...habt ihr eine? sind euch weitere Fälle bekannt?

Danke und Grüße

Grisu86

Beste Antwort im Thema

Guten Abend,

ich vertrete einen Mandanten, dessen Jaguar XJ6 2.7 D mit DPF bei nicht mal 8.000 km und 10 Monaten im Jahr 2008 einen Motorschaden erlitten hat. Das Auto mit Arden-Tuning wurde überwiedend im Kurzstreckenverkehr eingesetzt. Der Motorschaden trat bei einer längeren Autobahnfahrt auf. Die DEKRA hat den Motor im Auftrag von Jaguar Deutschland untersucht und hat hierbei festgestellt, dass ca. 1 Liter Dieselkraftstoff im Ölkreislauf vorhanden war (sog. "Ölvermehrung" oder "Motorölverdünnung"😉. Dies habe zu einer mangelnden Schmierfähigkeit und schließlich zu einem Abriss des Schmierfilmes und zu einem Lagerschaden geführt (dazu hier mehr: http://www.forschung-sachsen-anhalt.de/content/druckansicht.php3?lang= )

Jaguar und Arden haben sich zunächst gegenseitig die Schuld zugeschoben. Das Autohaus wollte sich von alldem erst nichts annehmen. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wurde ein weiteres Gutachten erstattet. Der Gutachter geht davon aus, dass es sich um ein "Kurzstreckenfahrzeug" handelt und hat ausgeführt, dass durch die (häufige) Regenerierung des DPF zusätzlich Diesekraftstoff eingespritzt wird, der in den Ölkreislauf gelangen kann. Zur Filterregeneration wird zusätzlich Kraftstoff eingespritzt, um die Abgastemperatur zu erhöhen, damit der Filter sich freibrennen kann. (Gut beschrieben bei Wikipedia zum Thema "Nacheinspritzung": http://de.wikipedia.org/wiki/Dieselru%C3%9Fpartikelfilter ).

Das Autohaus hat den Einbau eines neuen Motors angeboten, was mein Mandant, der ein anderes Auto haben möchte, abgelehnt hat. Der Motorv wäre von Jaguar bezahlt worden. Das Klageverfahren geht gegen das Autohaus. Jaguar und Arden sind dem Streit auf Seiten des Autohauses beigetreten. Das Autohaus meint, der Kunde (der in 15 Jahren acht Jaguar dort gekauft hat) habe selber schuld. Er hätte die "Ölvermehrung" durch das notwendige Prüfen des Ölstandes bemerken müssen.

Das Auto verfügt über eine gelbe sowie eine rote DPF-Kontrolleuchte. "Gelb": Regenerierung durchführen und "rot": Auto in die Werkstatt. Hier hat keine der Lampen aufgeleuchtet - niemals!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 04.03.2009 (Az. VIII ZR 160/08) entschieden, dass die Erforderlichkeit von Regenerationsfahrten bei Kurzstreckenbetrieb von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern kein Sachmangel ist. Damit wurde eine Entscheidung des OLG Stuttgart abgeändert.

Die Frage ist heftig umstritten gewesen. Das OLG Stuttgart hatte darauf abgestellt, dass bei “ganzheitlicher Betrachtungsweise” ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vorliege. Hierbei wurde die Vergleichsgruppe aller Dieselfahrzeuge – also auch anderer Hersteller – genommen und gefragt, ob diese generell nicht kurzstreckentauglich seien. Der “nicht gezielt aufgeklärte Duchschnittskäufer” gehe bei einem Dieselfahrzeug von einer uneingeschränkten, nicht durch Regenerationsfahrten unterbrochenen Kurzstreckentauglichkeit aus. Der Einbau eines Partikelfilters diene nach seiner Vorstellung nur der Verringerung des Schadstoffausstoßes.

Der BGH hat demgegenüber als Vergleichsgruppe “Fahrzeuge mit Partikelfilter” herangezogen. Da nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Fahrzeuge aller Hersteller mit Partikelfilter nicht kurzstreckentauglich seien, liege kein Mangel vor. Außerdem komme es für die Ermittlung der zu erwartenden Beschaffenheit weder auf die konkret vorhandene Vorstellung des Käufers an noch auf einen durchschnittlichen technischen Informationsstand. Da alle Fahrzeuge vergleichbarer Bauart mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufwiesen, fehle es schon einer Grundlage für eine entgegenstehende Erwartung.

Der Rechtsstreit wurde an das OLG Stuttgart zurückverwiesen, da das OLG nun in tatsächlicher Hinsicht überprüfen muß, ob – wie vom Kläger vorgetragen – das System mangelhaft ist.

Das OLG Hamm (Urteil vom 19.03.2009, Az. I-2 U 194/08) hat sich nunmehr der Auffassung des BGH angeschlossen; außerdem ist das OLG der Auffassung, dass ein mangelhaftes Handbuch, welches auf die Problematik nicht hinweist, nur eine Bagatelle darstellt, die nicht zum Rücktritt berechtigt (zitiert nach ADAJUR Newsletter vom 29.09.2009).

ICH BITTE KONTAKAUFNAHME BEI VORLIEGEN ÄHNLICHER PROBLEME

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Die Anzeige im KI kannste bei aktuellen KFZ komplett knicken. Das hat nichts mit Meßwert zu tun, die Mittelstellung wird zwischen ca 70° und 105° konstant gehalten. "Der Kunde" war da (bei allen Marken) in der Vergangenheit zu sensibel und hat überhöhte Temperatur bemängelt, die objektiv voll im grünen Bereich lag. Deswegen hat sich als Industriestandard eine Verschleierung etabliert, ganz wegmachen hat man sich nicht getraut, also hat man einfach "die Schärfe" rausgenommen.
Da kommste ums selbst messen nicht drumrum!

Habe nach der letzten längeren Fahrt ein Heizungsthermometer in das Ausgleichsgefäß gesteckt, 82Grad -> Thermostat sollte daher i.O sein. Da aber wie schon beschrieben, das Steuergerät 75Grad anzeigt, und das für keine Regenerierung ausreicht, habe ich den Temperatursensor gewechselt. Werde nun weiter beobachten, und bei nächster Gelegenheit (frühestens in 2 Wochen) die Motortemperatur über den Tester prüfen lassen um zu sehen, ob dessen Temperatur wirklich zu niedrig war.

(Noch) aussagekräftiger wäre der Wert am "orginalen" Meßort gewesen, dieser kann aber direkt nach Fahrtende kaum unterhalb des gemessenen im Ausgleichsbehälter liegen. Von daher richtige Entscheidung mit großer Wahrscheinlichkeit auf Lösung!
Wenns der Sensor nicht bringt, dann wäre die Verkabelung der nächste Anlaufpunkt. Normalerweise werden NTCs verwendet, ein Übergangswiderstand (der sich zu dem des Sensors addiert) verfälscht den Meßwert nach unten.

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