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Motorschaden in Werkstatt. Wer haftet?

Themenstarteram 26. Mai 2012 um 17:00

Hallo,

mein S60 war letzte Woche zur Gasinspektion in der Werkstatt. Ich bekomme Nachmittags einen Anruf der Werkstatt, man sei mit dem Wagen bei der Einstellfahrt auf der Autobahn liegen geblieben. In der Werkstatt hat man mir dann erklärt, während der Fahrt sei bei Tempo 120 bei NORMALER Fahrweise plötzlich die Ölkontrolllampe angegangen. Man habe den Wagen sofort angehalten und dann mit Abschleppwagen in die Werkstatt gebracht. Die Werkstatt hat nach meiner Genehmigung die Ölwanne abgenommen. Es sei die Ölpumpe defekt und das Öl des Fahrzeuges sei voller Eisenspähne. Der Motor sei nicht mehr zu reparieren. Eine Austauschmaschine müsse her. Die Werkstatt lehnt jede Haftung ab. Es sei wohl ein schleichender Defekt der Ölpumpe gewesen, die dann bei der Fahrt endgültig den Geist aufgegeben habe. Immerhin hat man mir kostenlos einen Wagen zur Verfügung gestellt. Eine alte Zwiebel, die ich zunächst mal nutzen könne. Mehr könne man aber für mich nicht tun.

Und nun? Wie ist denn da die Rechtslage und was kann ich machen. So ohne weiteres will ich mich damit nicht zufrieden geben. Der Wagen ist BJ 2005, 2,4 Liter, 125 KW, Km-Stand ca. 121000.

Gruß

Lothar

Beste Antwort im Thema

Diese Frage wird dir hier wahrscheinlich keiner beantworten können. Sollte die Ursache tatsächlich die Ölpumpe sein, Trifft die werkstatt keine Schuld, sofern die Aussage stimmt, dass sie sofort angehalten haben.

Diese frage kann nur ein Gutachter klären und den Rest müsste dann ein Gericht entscheiden.

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Diese Frage wird dir hier wahrscheinlich keiner beantworten können. Sollte die Ursache tatsächlich die Ölpumpe sein, Trifft die werkstatt keine Schuld, sofern die Aussage stimmt, dass sie sofort angehalten haben.

Diese frage kann nur ein Gutachter klären und den Rest müsste dann ein Gericht entscheiden.

Naja, Du müsstest der Werkstatt nachweisen das durch deren Schuld die Ölpumpe kaputt gegangen ist. Das dürfte weitestgehend unmöglich sein (zu Recht) so lange da keine Wartung durchgeführt wurde. Wenn es wirklich die Pumpe ist UND man nachweisen kann das man von der Bahn abgeschleppt wurde dann dürfte da IMHO kaum ne Chance bestehen wenn man nicht noch irgendwas anderes nachweisen kann.

Beim Rest kann ich Andy nur zustimmen. Gutachter + Anwalt, alles andere wäre Unsinn. Du kannst Dich sicherlich nicht darauf berufen das "man Dir in nem Forum dies und das gesagt hat".

Wenn wirklich nur die Ölpumpe defekt ist,

warum kann man dann nicht einfach eine neue (gebrauchte) einbauen?

 

Oder ist die Ölpumpe defekt geworden, wegen den Eisenspähnen,

die von einem anderen Bauteil des Motors stammen?

 

Viktor

Wie verrückt muß man eigentlich sein, ein Thema, welches augenscheinlich einen rechtlichen Lauf (Anwalt, Klage) nehmen wird, im Internetforum erst mal breitzutreten???

Dieses Vorgehen kann die nicht nur von Nutzen sein ....

Ich würde hierzu gar nichts mehr schreiben, bevor das rechtlich nicht geklärt ist.

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Wenn wirklich nur die Ölpumpe defekt ist,

warum kann man dann nicht einfach eine neue (gebrauchte) einbauen?

Die Späne haben sicherlich schon einige Lauflächen der bewegenden Teile im Motor beschädigt und falls (noch) nicht, was ich nicht glaube, müsste man ihn komplett zerlegen und JEDEN Span finden bzw. den Motor zu 100% reinigen.

 

Ein Ding der Unmöglichkeit.

 

Ist der Motor bekannt für Ölpumpendefekte?

am 26. Mai 2012 um 20:05

Späne? Nicht das die von dem Einbau der Gasanlage kommen bei Dir. Bei Vialle kenne ich es, das die Ansaugbrücke ab muss. Bei Verdampfern muss jemand anderes beantworten

Seit wann hat eine Ansaugbrücke eine Verbindung zur Ölwanne durch die dann auch noch Unmengen an Späne passen.

Es kann ja nicht sein, daß die Werkstatt Dir Dein Auto in schlechterem Zustand als abgegeben zurückgibt. Da Du ja schon das Gespräch mit denen versucht hast, und die sich stur stellen, hilft Dir nur der Rechtweg über Anwalt etc.

Eigentlich sollte jeder Handwerker eine Haftpflichtversicherung für von ihm oder seinen Mitarbeitern verursachten Schäden haben, die in einem solchen Falle einspringt.

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Es kann ja nicht sein, daß die Werkstatt Dir Dein Auto in schlechterem Zustand als abgegeben zurückgibt. Da Du ja schon das Gespräch mit denen versucht hast, und die sich stur stellen, hilft Dir nur der Rechtweg über Anwalt etc.

Eigentlich sollte jeder Handwerker eine Haftpflichtversicherung für von ihm oder seinen Mitarbeitern verursachten Schäden haben, die in einem solchen Falle einspringt.

Das heißt das der Klempner der im Keller bei Dir die Rohre repariert eine Haftpflicht nutzen muss wenn Dir das Dach einstürzt?

Kleiner Tip. Selbst wenn die Werkstatt versuchen würde dass ganze zur Haftpflicht zu geben kann es sein das die mal ganz kühl ablehnt. Kenne so nen Fall im KLeinen. Die haben stumpf abgelehnt und dem Geschädigten gesagt er solle sich bitte an deren Anwalt wenden da der Anspruch nicht gerechtfertigt war.

Ich denk mal,

das der Schaden gar nichts mit der Gasanlage zu tun hat,

der Fehler wäre höchstwahrscheinlich beim Fahrzeugbesitzer sowieso aufgetreten.

 

Viktor

Bei einem Schaden in dieser Höhe wird sich der Gutachter (nicht gleich zum Anwalt) rechnen. Entweder weil er der Werkstatt die Fehlerursache nachweist oder weil er dem Eigentümer einen sinnfreien Prozess nebst Gerichts- und Anwaltskosten erspart. Letzte dürften so teuer sein wie ein Austauschmotor.

Was Späne, Ansaugbrücke und Ölkreislauf angeht - die Kolbenringe sind die einzig sinnvolle Barriere. Hypothetisch: Ein Span kommt in den Brennraum, ein Kolbenring bricht. Sind diese Kolbenringe intakt wars vermutlich Pech. Im Motorsteuergerät sollte zudem Ein Fehler nebst Freeze Frame Daten abgelegt sein. Passen die dort angelegte Drehzahl zur Aussage "moderate Fahrweise" kann nicht mal eine Fehlbedienung (wie bei jenseits 100 in den zweiten statt vierten Gang zurückgeschaltet) möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bogey1957

Hallo,

mein S60 war letzte Woche zur Gasinspektion in der Werkstatt.

[..]

Es sei die Ölpumpe defekt und das Öl des Fahrzeuges sei voller Eisenspähne.

Dieser Fehler ist bei einigen VW-Motoren TDI recht häufig. Ein Gutachter muss klären wo die Späne herkommen. Vermutlich wird ein Kulanzantrag beim Fahrzeughersteller die einzige Möglichkeit sein, etwas Geld wiederzubekommen.

Bei einer Gasinspektion halte ich eigentlich das Auslösen des Schadens für unwahrscheinlich, es sei denn, es wurde etwas geschraubt, das Teile in den Motor verbracht hat. (Es wurden schon Schrauben über die Ansaugrohre dem Motor zugeführt. Aber hier ist in der Regel der erste Schaden oben im Motor.

Wie schon geschrieben wurde: Gutachter einschalten, der wird den Schadensauslöser finden und ggf. schauen, ob es typische Fehler bei dem Motor gibt, wiez.B. der Mitnehmerstift der VW-Ölpumpen.

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