Motorradunfall mit Auto. Was nun?

Hallo,

ich war heute mit meiner alten Honda cx 500 unterwegs und da hat mir ein Auto die Vorfahrt genommen. Ich habe zwar noch gebremst, hat aber nicht gereicht. Zum Glück habe ich mich nicht verletzt, da mich seine Motorhaube aufgefangen hatte.

Am Motorrad sind hier und da ein paar Schrammen und die Schaltung funktioniert nicht mehr.

Die Polizei war da, hat seine seine Schuld festgestellt und ihn gefragt ob er einsieht dass er schuld ist, er hatte er auch dort seine Schuld gestanden. Zusätzlich habe ich die Daten von einer anderen autofahrerin die sich als Zeugin angeboten hat.

Was nun? Ich bin mir nicht sicher ob mein Vater das selbst reparieren kann/will, oder ob ich es machen lassen soll.

Wie stellt man nun den Schaden fest oder welche Schritte sollte ich nun tun? Hatte noch nie einen unfall. Wie verhalte ich mich nun am besten?

Würde mich über eure Hilfe freuen.

Gruß jambo

Beste Antwort im Thema

Ich vermute das die gegnerische Versicherung auf ein Gutachten bestehen wird um den Wiederbeschaffungswert und den Restwert bestimmen zu lassen. Von daher investiere kein Geld in einen Kostenvoranschlag wenn es für dich alternativen zu einer Reparatur in eben dieser Werkstatt gibt.

Den Gutachter kannst du selbst wählen, wahrscheinlich kennt deine Werkstatt auch einen mit dem sie öfter zusammen arbeiten.

Grüße
Steini

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Zitat:

@lurch74 schrieb am 5. Juli 2015 um 16:17:09 Uhr:


Hatte mal gelesen, das es bei Schutzbekleidung anders sei...
Sichere Auskunft könnte ein RA geben oder der eigene Versicherungsberater...

nein, pauschal gilt auch hier wieder der wbw bzw. genauer die wiederbeschaffungskosten.

problem ist allerdings die wiederbeschaffbarkeit. zudem dürfte der restwert (zumindest des helmes) gegen 0 tendieren. wer möchte schon ein helm benutzen, der sich schon bewähren musste.

die Summe von (such-)kosten für die wiederbeschaffung des helmes gleiche art und güte im gebrauchten zustand und wiederbeschaffungskosten bzw. der wiederbeschaffungswert (restwert = 0) können durchaus größer sein als die neuanschaffung. daher kommt es in praxi zudem Ergebnis.

Ein Anspruch hierauf besteht jedoch grundsätzlich nicht.

ok, verstanden. habe sie heute mal geputzt und bin sie nochmal gefahren...bzw. habe am anfang ein wenig an der gangschaltung rumgespielt und plötzlich ging sie wieder....anfangs noch hakig, aber nach ein paar mal schalten, war alles wie vorher....bin das moped nun mal ne weile gefahren und bis jetzt läuft das teil wieder....

beschädigungen: frontfender,, fußraste, licht, beleuchtung, bremshebel....zumindest das was ich jetzt so sehe...

also gehe ich morgen zur werkstatt und frag da mal was ich nun tun muss..... der unfallverursacher hat mir nicht seine versicherungsnummer gegeben. er sagte am unfallsort, ich solle ihm die rechnung schicken...ich dneke ich werde ihn morgen nochmal anrufen müssen

Zitat:

@JamboBwana schrieb am 5. Juli 2015 um 16:16:08 Uhr:


das heißt, ich bringe das moped morgen einfach zu titus und die sollen was machen ?!? kostenvoranschlag und den sende ich zu seiner versicherung ?

Ja, das ist ein guter Plan. Für die Versicherung.

Du schickst denen eine Aufstellung der Reparaturkosten. Die antworten dir, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und benennen dir einen WBW und einen Restwert nebst Aufkäufer. Die Differenz zwischen diesen beiden (von der Versicherung bestimmten) Werten wird dann von der Versicherung als Entschädigung ausgezahlt.

Ich vermute das die gegnerische Versicherung auf ein Gutachten bestehen wird um den Wiederbeschaffungswert und den Restwert bestimmen zu lassen. Von daher investiere kein Geld in einen Kostenvoranschlag wenn es für dich alternativen zu einer Reparatur in eben dieser Werkstatt gibt.

Den Gutachter kannst du selbst wählen, wahrscheinlich kennt deine Werkstatt auch einen mit dem sie öfter zusammen arbeiten.

Grüße
Steini

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