Motorradkombi bei Rollerführerschein

Hallo.
Ich habe mich zur Fahrschule angmeldet um die Klasse AM zu machen. Nun sagte man mir das ich für den Rollerführerschein mir eine komplette Motorradkombi (Hose, Jacke, Stiefel, Handschuhe, Helm) kaufen muss. Stimmt das?
Wäre für mich ein riesen Aufwand, da ich die Kombi danach nicht mehr benötige. Ich fahre dann ein Mopedauto und kein Roller oder so.
Weiß darüber jemand was ob es beim Roller seit neusten Pflicht ist???
Danke euch schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Felix-nummer-Eins


Moped auto scheiße gefährlich für Motorradfahrer.
Bin letztens um ne kurve und sehe gerade noch rechtzeitig das da eins is und voll in die eisen, knapp links vorbeigeschossen und wieder auf die richtige Straßenseite fu.. mehr als knapp.

Ich glaube, Du verwechselst da Ursache und Wirkung...

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Warum machst du kein Autoführerschein?

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Warum machst du kein Autoführerschein?

Weil er 16 ist.

Fahrerlaubnisverordnung Anlage 7:

2.2.18 Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete
Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

Was macht eine Jacke zur Motorradjacke nach der Definition? Analog Hose.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Was macht eine Jacke zur Motorradjacke nach der Definition? Analog Hose.

Es gibt keine technischen Spezifikationen. Im Grenzfall wird es eine Ermessensentscheidung des Prüfers sein, ob er die Prüfung so abnimmt.

... und es geht im Gesetzestext immer nur um die Prüfungsfahrt. Mit welchen Klamotten die Fahrschule lehrt, ist deren Verantwortung.

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Falsche Fahrschule. Bei meiner wurden Klamotten gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Falsche Fahrschule. Bei meiner wurden Klamotten gestellt.

So siehts aus.

Eine "richtige" Fahrschule stellt die Klamotten.

Was ist ein Mopedauto?
Sind das die Verkehrshindernisse mit max. 45km/h die dann auf der LS plötzlich vor einem stehen??

Ja. Ich bin in so einen Micra beinahe reingerauscht.
Scheiße war das knapp...

Würde gern meine Meinung sagen.....
Wäre aber OT. Also zurück zur Kleidung.

Aber damit kommt er trocken und warm von a nach b!

gebraucht gibt es solche Klamotten für weniger als 20€ das Stück. Aber richtig, die fahrschule könnte sowas auch stellen...

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Aber damit kommt er trocken und warm von a nach b!

gebraucht gibt es solche Klamotten für weniger als 20€ das Stück. Aber richtig, die fahrschule könnte sowas auch stellen...

Billigfahrschulen müssen ja die Dumpingpreise auch irgendwo herholen - zum Beispiel aus nicht bestandenen Prüfungen der Fahrschüler oder nicht gestellte Schutzkleidung...

Die Klamotten kann man auch in dem Karren anziehen.
Bieten auch Schutz somal die Karre ja kaum welchen haben dürfte. 🙂

PS.: wieso lernt man auf einem Roller um dann so nen Ding zu fahren.
Wo ist der Zusammenhang? Schei... doch OT.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF


Warum machst du kein Autoführerschein?
Weil er 16 ist.

Fahrerlaubnisverordnung Anlage 7:

2.2.18 Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete
Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

Wo steht, dass der Threadersteller 16 ist?

Anhand der 84 am Ende des Benutzernamens hätte ich ihn eher auf 29 bzw. 30 getippt...

Zitat:

Original geschrieben von CalleGSXF



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Weil er 16 ist.

Fahrerlaubnisverordnung Anlage 7:

2.2.18 Bei Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete
Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.
Es dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.

Wo steht, dass der Threadersteller 16 ist?
Anhand der 84 am Ende des Benutzernamens hätte ich ihn eher auf 29 bzw. 30 getippt...

... stimmt.

Behindert?

Moped auto scheiße gefährlich für Motorradfahrer.
Bin letztens um ne kurve und sehe gerade noch rechtzeitig das da eins is und voll in die eisen, knapp links vorbeigeschossen und wieder auf die richtige Straßenseite fu.. mehr als knapp.

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