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Motorrad von vorne geblitzt --> Anhörungsbescheid

Themenstarteram 9. Juni 2004 um 12:34

Hallo!

Ich bräuchte mal dringend Hilfe! Habe gestern Post von den Grünen bekommen, wurde mit 94 innerorts mit dem Motorrad geblitzt. Ich weiß dass es dafür eigentlich keine Entschuldigung gibt, aber es war in der Woche abends um halb neun (also kaum noch einer unterwegs) in einer ländlichen Gegend in der letzten Kurve vor Ortsausgang, danach kommt eine lange Gerade ohne Geschwindigkeitsbeschränkung (ich denke, jeder weiß was ich meine)!

Das Schreiben habe ich gestern am 8.6. erhalten, geblitzt wurde ich am 13.5. Als Beweis wurde „Frontfoto, Lichtschrankengerät“ und als Zeuge „PHM Grüner1, PK Grüner2“ angegeben.

Soweit ich weiß drohen mir ja jetzt 125 € Bußgeld, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!?

Ich wurde bisher (5 Jahre) noch nie geblitzt und hab daher gar keine Ahnung wie das jetzt alles abläuft und ob es nicht vielleicht erfolgreiche Chancen auf einen Einspruch gäbe?! Ist das denn rechtskräftig wenn sich die Beamten mein Kennzeichen notieren oder könnte man denen da nicht einen Zahlendreher oder so unterstellen, 94 km/h sind sehr schnell und es dämmerte auch schon? Oder könnte man einfach behaupten, man sei gar nicht selber gefahren? Eine zweite (alte) Garnitur Klamotten hätte ich noch und n paar Umbauten am Moped (normale statt Miniblinker z.B.) würde man auch noch hinkriegen! Und ich glaube ich hatte eine Sonnenbrille auf! Oder ich verleih angeblich mein Moped mitsamt Klamotten öfter mal und weiß nicht, wer an dem Tag gefahren ist!?

Aber nicht dass die mir dann ein Fahrtenbuch oder so anordnen können! Aber dafür müssen sie mich ja innerhalb von zwei Wochen nach der Tat anschreiben, oder?

Problem ist halt, dass ich in der ganzen Materie sehr unerfahren bin (bis gestern jedenfalls) und auch keine Rechtsschutzvers. für mein Motorrad habe, nur fürs Auto! Sonst würde ich auch zum Anwalt gehen, aber da kostet die Beratung ja schon soviel wie das Bußgeld!

Wie könnte ich denn überhaupt an das Blitzfoto kommen, dann könnte man die Lage ja schon etwas besser einschätzen? Und wie soll ich jetzt reagieren, einfach alles abstreiten? Würde das an der letztendlichen Strafe was ändern oder nur noch mehr Kosten verursachen, geht’s dann vor Gericht???

Bin für jede Hilfe sehr dankbar!!!

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48 Antworten
am 9. Juni 2004 um 13:02

wenn du auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen bist, dann hast du eine Chance. Mein Kumpel hat das auch mal so gemacht, hatte aber ein Speigelvisier am Helm, so daß man gar nix erkennen konnte. Er sagte damals, daß es eine Fahrgemeinschaft gäbe und daß der Schlüssel für Jeden zugänglich wäre, so daß man nicht nachvollziehen konnte, wer gefahren ist. Man bekommt in einem solchen Fall die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen und wirklich JEDEN Meter SOFORT zu dokumentieren. Das Fahrtenbuch kann jederzeit kontrolliert werden und wenn es nicht stimmt, dann gibts ne fette Strafe.

Wenn ich mich nicht irre, muß man das Teil 2 Jahre lang "pflegen".

Fahrtenbuch

 

Fahrtenbuch kann aber muss nicht auferlegt werden. Sind keine Altlasten beim Amt eingetragen, so bleibt es im Normalfall bei einer Androhung des Fahrtenbuch bei Wiederholung, doch Vorsicht mit der Aussage- dass noch andere Personen das Fahrzeug nutzen. In diesem Falle ermittelt die Polizei und befragt diese in Betracht kommenden Personen. Wenn Du zuverlässige Freunde hast und diese bereit sind soetwas auf sich zu nehmen, dann sprich dich mit ihnen vorher ab oder noch besser, gehe vorher zu einem Anwalt. Wenn Du im Rechtschutz bist, dann gilt der doch für deine Person und nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeug!

Am allerallerbesten wäre.

Du stehst wie ein Mann zu deinem Fehler und nimmst die Folgen in Kauf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und verbuchst die Sache als Lernfaktor.

Gruß Leo

Hätte da auch mal 'ne Frage zu.

Falls Wohl nun die Tat zugibt und alles nimmt seinen Lauf, hat doch die Polizei ein Foto mit Bike und Fahrer mit einer eindeutig zugeordneten Person. Damit ergibt sich doch eigentlich automatisch, dass, falls er wieder mal geblitzt werden sollte, auch ohne Zeugen, die die Nummer notieren, ermittelt werden kann und keine Einspruchmöglichkeit mehr hat.

Irre ich mich hier? Falls nicht, würde ich an seiner Stelle alles tun, was nötig ist, um die Strafe abzuwenden.

STP

Re: Motorrad von vorne geblitzt --> Anhörungsbescheid

 

Zitat:

Original geschrieben von Wohl

94 km/h sind sehr schnell und es dämmerte auch schon? Und ich glaube ich hatte eine Sonnenbrille auf!

Sonnenbrille bei beginnender Dämmerung?? :(

in deinem fall würde ichs drauf ankommen lassen....

deine angeben zur erwartenden strafe sind richtig...

hier mal der vollständigkeit halber die gesamt liste für den innerörtlichen bereich....

-km/h

- €

- Punkte

- Fahrverbot

}}>

 

bis 10

15,-

 

11 - 15

25,-

 

16 - 20

35,-

 

21 - 25

50,-

1

 

26 - 30

60,-

3

 

31 - 40

100,-

3

1 Monat

 

41 - 50

125,-

4

1 Monat

 

51 - 60

175,-

4

2 Monate

 

61 - 70

300,-

4

3 Monate

 

über 70

425,-

4

3 Monate

 

======================================

aus eigener erfahrung kann ich bei rechtsfragen die telefonische adac-rechtsberatung wärmstens empfehlen...

ruf einfach die adac-info 01805-101112 an und laß dich zur rechtsberatung weiteleiten...

manchmal wird man nach seiner adac mitgleidsnummer gefragt.... solltest du kein adac mitglied sein so besorg dir einfach, von einem befreundetem adac-mitglied, seine daten .....

die adac-rechtsinfo ersetzt zwar keine anwaltliche vertretung.... nach dem gespräch kannst du deine chancen jedoch realistisch einschätzen...

======================================

ich kenne diese "abzocke-freundlichen" ortsausfahrten auch und jedesmal würde ich am liebsten aussteigen und den verdammten blitzer mit entsprechendem gerät bearbeiten....

wobei deine 94 km/h schon arg schnell waren.... auf dem tacho warens dann wohl 100km/h oder mehr (97 km/h ohne abzug der tolleranz + tachovorlauf)

in diesem sinne

versuche einfach, daß du bei dieser geschichte noch mit nem blauen auge davon kommst und fahr in zukunft angepasster...

gruß

patronn-citron

am 9. Juni 2004 um 21:58

Guck hier mal:

http://web30.webhostaccount.de/.../viewforum.php?...

Da wurden ähnliche Fälle schon diskutiert. Vielleicht hilft es dir ja weiter.

Viel Glück ;-)

am 9. Juni 2004 um 22:17

Hi,

Kurz und schmerzlos, lass dirn Bild schicken, bist du nicht zu erkennen, sagst du, du wolltest das Bike verkaufen und das Bild muss bei der Probefahrt des Interessenten entstanden sein. Fahrer nicht bekannt. Ende. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sie müssen DEINE schuld beweisen.

Mfg

Sven

Re: Motorrad von vorne geblitzt --> Anhörungsbescheid

 

Zitat:

Original geschrieben von Wohl

Aber nicht dass die mir dann ein Fahrtenbuch oder so anordnen können!

Wenn du ansonsten heil aus der Sache rauskommst, ist dies das kleinste Übel.

eben... solange die nix beweisen koennen ist das deren problem... sollte man dich nicht eindeutig erkennen koennen sag einffach du bist nicht gefahren punkt...

am 9. Juni 2004 um 22:34

Zitat:

Original geschrieben von lurchi77

Hi,

Kurz und schmerzlos, lass dirn Bild schicken, bist du nicht zu erkennen, sagst du, du wolltest das Bike verkaufen und das Bild muss bei der Probefahrt des Interessenten entstanden sein. Fahrer nicht bekannt. Ende. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sie müssen DEINE schuld beweisen.

Mfg

Sven

Wer gibt sein Moped jemandem zum Fahren, den er nicht kennt??? Irgendwas muss man doch von dem wissen - und wenn´s nur der Vorname und die Auto-/Mopedmarke ist...

am 10. Juni 2004 um 0:01

lamentieren...

 

wie wär's,wenn du die strafe wie ein mann trägst,statt zu jammern wie ein altes maultier?

mfg paul

am 10. Juni 2004 um 3:49

es gibt leute die brauchen den fleppen für die arbeit (wie ich) und sind darauf angewiesen. (uín diesem fall, kann man sowas was drehen.)

also ich würds auch irgendwie versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von PEOPLES

es gibt leute die brauchen den fleppen für die arbeit (wie ich) und sind darauf angewiesen. (uín diesem fall, kann man sowas was drehen.)

also ich würds auch irgendwie versuchen.

@an alle.

Weiss man nicht bevor man losfährt, dass man den Lappen braucht und kann sich dementsprechend im Strassenverkehr verhalten?

Will nicht ihrgendwelche Leute verurteilen, denn jedem kanns passieren dass er mal geblitzt wird, doch dann wird meist gejammert. Immer sind andere schuld und die wenigsten sehen den Fehler in ihrem eigenen Verhalten.

Wir alle machen doch Tagtäglich die dollsten Sachen, also Kopf hoch und dazu stehen.

Ausserdem ist der Lappen nicht gleich weg. Man hat bei einem Fahrverbot immer noch Spielraum wann man ihn abgibt. Z.B. Während des Urlaubs, denn so leidet wenigstens der Job nicht darunter.

Gruß Leo

am 10. Juni 2004 um 8:47

Hi,

Naja,@ Dammy77

B]Wer gibt sein Moped jemandem zum Fahren, den er nicht kennt??? Irgendwas muss man doch von dem wissen - und wenn´s nur der Vorname und die Auto-/Mopedmarke ist...

Naja, drücken wiers so, er hatte Personalausweis als sicherheit. Nur, wenn der evtl Interessent das Möf net nimmt, merkst du dir den Namen ? Zumal wenn es zb mehrere Interessenten gegeben hat, wie soll man sich das merken ?

Denke so ists die einfachste Lösung.

Mfg

Sven

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