Motorrad sicher stellen

Hab da mal ne Frage!
Habe in einer Reportage gesehen das die Rennleitung das Motorrad von einem Sicher gestellt hat weil er zu schnell gefahren ist!
Dürfen die das machen? Der musste dann die Abschleppkosten auch noch zahlen!
Normalerweise muss man den Lappen doch nicht sofort abgeben odre sehe ich das falsch??
MFG Patrick

Beste Antwort im Thema

In Bayern reicht das Entfernen eines db-Killers zur Sicherstellung eines Moppeds. Auch wenn man ihn mit einer Schraube wieder drin hätte. Gefahrenabwehr gut und schön, aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte schon auch beachtet werden. Im Freistaat wird schon mal gerne mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Abschreckunsstrategien wie diese sind rechtlich fragwürdig.

Den Lappen gibst Du ab, wenn eine Straftat begangen wurde und dann sofort. Der Klassiker ist Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) oder eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) z.B Unfall durch weit überhöhtes Tempo, Stopstelle missachtet oder sowas in der Art. Dabei muss dann Gefahr für Leib oder Leben anderer bestanden haben.

Wenn solche Verstöße häufiger vorkamen, kann ein Fahrzeug dann sicher gestellt werden, wenn es der Einziehung unterliegt. Fährt also einer unbeirrt trotz FE - Entzugs weiter Motorrad, am besten noch besoffen, wird das Mopped als Tatmittel sicher gestellt, von der Staatsanwaltschaft eingezogen und dann versteigert, so kam ich mal sehr preiswert an eine schöne GSX-R 750 slingshot...😁

edit: ooops, ich seh grad den Nick des Themenstarters, die war's nicht 😁
Eingezogene Fahrzeuge werden -wie auch ausgesondertes Dienstgerät, vom Polizeimotorrad über Kehrmaschinen bis zum Motorboot- über die Zollauktion versteigert. Wens interessiert: www.zoll.de

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Zur unmittelbaren Gefahrenabwehr darf das Kraftrad durchaus sichergestellt werden.

Bemüh mal die Suchfunktion. Am besten mit dem Suchwort Bayern dazu, da gabs mindestens schon einen Thread dazu.

Kann mich da nur dem Fruchtzwerg anschließen. Im Thread "Aus mit Applaus" hier im MT wurde darüber schon heiß diskutiert.

Gruß Patrick

In Bayern reicht das Entfernen eines db-Killers zur Sicherstellung eines Moppeds. Auch wenn man ihn mit einer Schraube wieder drin hätte. Gefahrenabwehr gut und schön, aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte schon auch beachtet werden. Im Freistaat wird schon mal gerne mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Abschreckunsstrategien wie diese sind rechtlich fragwürdig.

Den Lappen gibst Du ab, wenn eine Straftat begangen wurde und dann sofort. Der Klassiker ist Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) oder eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) z.B Unfall durch weit überhöhtes Tempo, Stopstelle missachtet oder sowas in der Art. Dabei muss dann Gefahr für Leib oder Leben anderer bestanden haben.

Wenn solche Verstöße häufiger vorkamen, kann ein Fahrzeug dann sicher gestellt werden, wenn es der Einziehung unterliegt. Fährt also einer unbeirrt trotz FE - Entzugs weiter Motorrad, am besten noch besoffen, wird das Mopped als Tatmittel sicher gestellt, von der Staatsanwaltschaft eingezogen und dann versteigert, so kam ich mal sehr preiswert an eine schöne GSX-R 750 slingshot...😁

edit: ooops, ich seh grad den Nick des Themenstarters, die war's nicht 😁
Eingezogene Fahrzeuge werden -wie auch ausgesondertes Dienstgerät, vom Polizeimotorrad über Kehrmaschinen bis zum Motorboot- über die Zollauktion versteigert. Wens interessiert: www.zoll.de

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Allein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Polizei kein Fahrzeug sicherstellen... Laut dem PAG Art. 25 muss schon eine konkrete Gefahr bestehen, das der "Übeltäter" erneut die Geschwindigkeit überschreitet. Ich finde es sowieso nicht verhältnismäßig ein Krad sicherzustellen, nur weil man zu schnell war. z.B. hab ich auf der AB noch nie gesehen, das ein Auto sichergestellt wurde, nur weil jemand mit 120 in ne Baustell einfährt wo 80 erlaubt ist....

In diesem Sinne

Schönen Sonntag

Soweit ich weiß, heißt das Zauberwort "Gefahr im Verzug", und dann dürfen die mitunter auch unfreundlichen Grünen alles, zumindest sehen die unfreundlichen unter jenen das so, und dieses "Zauberwort" geben die sich halt mehr oder weniger großzügig, um nicht zu sagen willkürlich mancherorts.

Wenn natürlich einer mit über 100 durch die Stadt rast, womöglich noch angetrunken, dann ist logisch, dass die das Fahrzeug gleich sicherstellen und der Fahrer heimläuft (da sind andere auch dankbar dafür); wenn´s die Stadt-Ringautobahn ist - wo 60-70 erlaubt ist und keine Fußgänger oder Radler weit und breit sind - , sollte es wieder bisserl anders aussehen. Ähem, angetrunken natürlich nie, bzw. immer heimlaufen meine ich...und da sind wir wieder in der Realativitätstheorie, mancher kann mit 0.5 Promille gerade noch halbwegs sicher fahren, die meisten aber nicht, würde ich mal frech behaupten. Ich setze mir die Grenze beim Moppedfahren auf strenge 0,0 Promille z.B., beim Auto eigentlich auch. (Wo ist denn der Heiligenschein-Smiley...der fehlt echt in der Liste...Vorschlag an das Editorium...den könnte man hier häufig einfügen...😁😎)

Aber mancherorts ist wohl wie oben genannt schon der fehlende DB-Eater ein Grund😕, das ist wohl Gefahr im Verzug für die feinen Öhrchen mancher Guck-Horchs - rrroooaaaarr...😁

Vom Titel her war ich der Meinung, es geht um Haupt- oder Seitenständer.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Vom Titel her war ich der Meinung, es geht um Haupt- oder Seitenständer.

Ich hab' nachgesehen, die korrekte Anwendung der deutschen Sprache ist nicht Bestandteil der Nutzungsbedingungen.😁

Allsquare

Allerdings gibt es mittlerweile Urteile das das Sicherstellen von Motorrädern nicht Verhältnismäßig und damit Rechtswidrig ist bzw. war. Habe ich letztens im Fernsehen gesehen, von daher dürfte man sich darauf einstellen das es in der Zukunft wohl nicht mehr Anwendung finden wird.

In bayern gehen ja bekannterweise die Uhren anders, denen ist das relativ egal mit der Verhaltnismäßigkeit, insbesondere wenn sie ihre eigenen Unzulänglichkeiten mit Elefanten auf Mücken tretend kaschieren wollen.

Aber von kassierten Moppeds oder Autos wegen relativen Lappalien wie fehlenden DB-eatern im unmittelbaren Freundeskreis habe ich dort auch noch nix gehört, muss ich korrekterweise dazusagen. Liegt vielleicht daran, dass sich das dort keiner traut...😕😁, ich habe jedenfalls noch kein Mopped ohne db-eater rumfahren sehen.
Und mit "Lappalie" meinte ich keineswegs, dass ich sowas für gutheißen würde, es brächte ja nur die Moppedgemeinde in Verruf, nur als füüürchterlich zu büßende Ordnungswidrigkeit würde ich das nun auch nicht bezeichnen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn


Vom Titel her war ich der Meinung, es geht um Haupt- oder Seitenständer.

War auch mein erster Gedanke 😁.

Über das Thema Sicherstellungen wurden ganze Bücher geschrieben. Das hier breit zu treten würde jeden Rahmen sprengen, zumal das immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Es ist aus Motorradzeitschriften bekannt, dass die bayerische Polizei hart durchgreift, insbesondere bei technischen Veränderungen.
Irgendjemand hat das PAG zitiert. Aufgemerkt: Das PAG (PolizeiAufgabenGesetz) gilt nur in Bayern. In BaWü heißt das PolG. Diese hauptsächlich der Gefahrenabwehr dienenden Vorschriften sind Ländersache und nicht zu verwechseln mit den Vorschriften der StVO und StVZO die nur Ausführungsvorschriften zum Straßenverkehrsgesdetz sind (Bundesgesetzgebung) bzw. denen des StGB. Die Sicherstellungen, die aufgrund z.B. eines modifizierten Schalldämpfers in Bayern erfolgten, dienen der Beweissicherung in einem OWi-Verfahren. Das heißt, der Übeltäter bekommt seinen Hobel zurück, wenn der Sachverständige damit durch ist.
Bei Sicherstellungen, korrekterweise Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr (sehr fragwürdig) sieht das anders aus. Wird ein Mopped als Tatmittel einezogen, wird es anschließend (nach dem Prozess) zu Gunsten der Staatskasse versteigert.
Da schon per PN nachgefragt wurde wo -
hier:
http://www.zoll-auktion.de/auktion/

Öhm, verstehe ich das richtig ? Wenn also einem leicht angetrunkenen, der deutlich zu schnell fuhr, vielleicht noch in Schlangenlinien (dann hätte ich auch eingesehen, könnte es beginnen für andere gefährlich zu werden) das Fahrzeug einkassiert wird, dann würde er/sie es nicht mehr zurückbekommen, sondern der Hobel würde versteigert werden ???
Das kann doch eigentlich nicht sein, nichtmal in Bayern, oder etwa doch ??😕😕 Das käme ja dann noch mindestens auf diese Grauzone mit der "Gefahr in Verzug für sich oder/und andere" an, oder ?? Und selbst dann, können die doch nicht einfach die vielleicht 100000 Euro Karosse enteignen, oder etwa doch ?? Kicher...

Also des glaab´i etzt neeed´, net a moil in Bayern, dass des Gesetz-mäßig ist.
ALLERDINGS was lokale Stempelkrieger so alles für Lokaldiktaturen herbei-Verordnungs-stempeln und keiner schaut ihnen auf die Finger, das haute den größten Mammut um, wenn´s noch einen gäbe.
Da gibt´s unendlich viel schlimmeres, wo jedem rechtschaffenen Verfassungsrichter die Haare zu Berge stehen würden, was da in "Bierdimpfl-Dorfgerichten" so in uralter Gewohnheit so kurzer Hand ohne Rückfragen beschlossen wird.
Da könnte ich über ein illegal kassiertes Mopped ja noch schmunzeln.

Öhm, und nochmal, ich finde dass die db-eater unbedingt drin bleiben sollten, der 4-Zylinder-Sound ist doch leise auch und insbesondere dann obercool...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Öhm, verstehe ich das richtig ? Wenn also einem leicht angetrunkenen, der deutlich zu schnell fuhr, vielleicht noch in Schlangenlinien (dann hätte ich auch eingesehen, könnte es beginnen für andere gefährlich zu werden) das Fahrzeug einkassiert wird, dann würde er/sie es nicht mehr zurückbekommen, sondern der Hobel würde versteigert werden ???

Nein mein Freund. Du machst genau das, wovor ich warnen wollte, nämlich einen Einzelfall zu konstruieren und unter mögliche Verfahrensweisen zu subsummieren. Andersrum wird ein Schuh draus:

Zu schnell = § 3 StVO
leicht angetrunken = § 24 StVG (bis 0,5)
+ Schlangenlinien = § 316 StGB

Der darf nicht weiterfahren, seine Karre behält er, der FS ist weg, Strafverfahren.

Jetzt fährt er aber (ohne FS) weiter
= 21 StVG, Strafverfahren...

Ist ihm aber alles wurscht, fährt dennoch weiter...
Dann wird der Staatsanwalt zu dem Ergebnis kommen, dass er ihm das Tatmittel, also den Hobel wegnehmen muss, damit das aufhört. Und den bekommt er nicht zurück.

Da muss sich schon was zusammenläppern. Aber sooo selten ist das nicht. Die Gixxer, die ich damals ergatterte gehörte einem, der seinen Wohnort für ein paar Jahre verlegen musste und wurde bei einem Raub als Fluchtmittel benutzt. Damit ist das Fahrzeug Tatmittel und wird eingezogen. Wird diese Maßnahme richterlich bestätigt, wird das Teil zu Gunsten der Staatskasse versteigert. So kommt man für 1200 Euro an eine 750er slingshot.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Nein mein Freund. Du machst genau das, wovor ich warnen wollte, nämlich einen Einzelfall zu konstruieren und unter mögliche Verfahrensweisen zu subsummieren. Andersrum wird ein Schuh draus:

Zu schnell = § 3 StVO
leicht angetrunken = § 24 StVG (bis 0,5)
+ Schlangenlinien = § 316 StGB

Der darf nicht weiterfahren, seine Karre behält er, der FS ist weg, Strafverfahren.

Jetzt fährt er aber (ohne FS) weiter
= 21 StVG, Strafverfahren...

Ist ihm aber alles wurscht, fährt dennoch weiter...
Dann wird der Staatsanwalt zu dem Ergebnis kommen, dass er ihm das Tatmittel, also den Hobel wegnehmen muss, damit das aufhört. Und den bekommt er nicht zurück.

Da muss sich schon was zusammenläppern. Aber sooo selten ist das nicht. Die Gixxer, die ich damals ergatterte gehörte einem, der seinen Wohnort für ein paar Jahre verlegen musste und wurde bei einem Raub als Fluchtmittel benutzt. Damit ist das Fahrzeug Tatmittel und wird eingezogen. Wird diese Maßnahme richterlich bestätigt, wird das Teil zu Gunsten der Staatskasse versteigert. So kommt man für 1200 Euro an eine 750er slingshot.

Du hast also einen Liaison mit einer Straftäterin?😁

Na ja, ich denke mal dass man sich vor derart harten Maßnahmen dadurch schützen kann, dass man sich weitgehend an die Vorschriften hält. Schwupps - schon ists kein Problem, denn wer 10 oder 15 km/h zu schnell ist dem wird keiner die Karre wegnehmen. In Bayern schon gar nicht wenn es eine BMW ist!

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