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Motorrad in Teilen zerlegt und dann geklaut

Themenstarteram 31. März 2021 um 14:11

Grüße,

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage parat:

STORY: ich habe mein motorrad auseinander gebaut und die Teile in meinen T6 geladen damit ich diese dann zum bepulvern bringen kann. Das war zum mindestens der Plan, leider ging dieser nicht auf daher mein T6 in der Nacht geklaut wurde inklusive der Teile.

Die Polizei hat alles aufgenommen, die Versicherung wurde informiert.

Mein Problem:

Die Versicherung will die Motorradteile nicht bezahlen weil das Bike auseinander gebaut war und nicht als ganzes geklaut wurde ,ist das rechtens? Das Motorrad ist immerhin Teilkasko versichert?

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46 Antworten
am 1. April 2021 um 6:14

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 23:18:37 Uhr:

Du bist halt Pessimist und kommst mit den AKB der TK nicht klar. Dein Problem. :)

Veilleich kann ich einfach die AKB nur besser verstehen. Sich von Optimismus oder Pessimismus beim Verstehen von Texten leiten zu lassen, ist sicher nicht der beste Rat. Fall der TE einen Anwalt aufsucht, gerät er hoffentlich nicht an einen, der ihn mit solchen Argumenten überredet, ein Mandat zu erteilen.

Zitat:

@situ schrieb am 1. April 2021 um 08:14:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 23:18:37 Uhr:

Du bist halt Pessimist und kommst mit den AKB der TK nicht klar. Dein Problem. :)

Veilleich kann ich einfach die AKB nur besser verstehen. Sich von Optimismus oder Pessimismus beim Verstehen von Texten leiten zu lassen, ist sicher nicht der beste Rat. Fall der TE einen Anwalt aufsucht, gerät er hoffentlich nicht an einen, der ihn mit solchen Argumenten überredet, ein Mandat zu erteilen.

Sehe ich auch so. Es gibt sicher Fälle in denen man mit der Versicherung streiten kann. Der hier gehört sicher nicht dazu. Die Wahrscheinlichkeit einen Anwalt zu finden der sich hier engagiert ist nicht nur wegen der Aussichtslosigkeit sondern auch wegen dem Streitwert gering.

Beim Lesen von Versicherungsbedingungen ist knallharter Realismus angebracht...

Zitat:

@situ schrieb am 31. März 2021 um 19:11:08 Uhr:

Und nicht vergessen, das Honorar für den Anwalt zur Seite zu legen. Dieser Hinweis wird stets vergessen.

Oder einfach die Deckungszusage von der (hoffentlich vorhandenen) RSV einholen, max. die SB zahlen und abwarten wie die Sache ausgeht... mehr als die SB und Zeit hat man nicht zu verlieren...

Ohne RSV würde ich das Wagnis allerdings nicht eingehen - da wäre ich dann bei situ...

am 1. April 2021 um 9:24

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 18:32:51 Uhr:

Die Hausrat wird wohl auf die Benzinklausel verweisen. .....

Eine "Benzinklausel" kennt meine Hausratversicherung nicht (wohl die Privathaftpflicht). Aber ansonsten sagt sie:

"Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen

a. Bei der Außenversicherung (siehe A 1.2.2) leisten wir auch Entschädigung für versicherte Sachen, die aus Kraftfahrzeugen gestohlen werden. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug verschlossen war und aufgebrochen wurde."

Letztere Nachweise sind ja eh erforderlich, wenn das Fahrzeug selbst bezahlt werden soll.

Ob sich der Versicherer auf das Wörtchen "aus" kapriziert oder ob er auch "mit" akzeptiert, wäre heraus zu finden.

Nur das Fahrzeugteile und Zubehör nicht zum Hausrat gehören.

Zitat:

@situ schrieb am 1. April 2021 um 08:14:45 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 23:18:37 Uhr:

Du bist halt Pessimist und kommst mit den AKB der TK nicht klar. Dein Problem. :)

Veilleich kann ich einfach die AKB nur besser verstehen....

Das ist sicher ausgeschlossen, da dir offenbar die Expoertise fehlt. Nach deiner These zahlt eine Kfz-Versicherung auch nicht, wenn sich im Betrieb Bauteile lösen und diese das Kind am Straßenrand an der Ampel wartenden Krankenschwester verletzen oder gar töten, weil sie bei der Verletzung/Tötung nicht mehr fest verbaut sind.

Meine Hausrat kennt sehr wohl eine Deckung für Benzinklauselfälle. Aber wie schon gesagt hat die sehr enge Grenzen.

Ist aber auch kein Standard Vertrag, sondern ein Plus oder Premium oder wie der sich schimpft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 12:15:35 Uhr:

Nach deiner These zahlt eine Kfz-Versicherung auch nicht, wenn sich im Betrieb Bauteile lösen und diese das Kind am Straßenrand an der Ampel wartenden Krankenschwester verletzen oder gar töten, weil sie bei der Verletzung/Tötung nicht mehr fest verbaut sind.

Das ist dann aber eine andere Versicherung...

Lass es z.B. den gelösten Scheinwerfer oder einen Spiegel sein ...

am 1. April 2021 um 10:47

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 12:15:35 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 1. April 2021 um 08:14:45 Uhr:

Veilleich kann ich einfach die AKB nur besser verstehen....

Das ist sicher ausgeschlossen, da dir offenbar die Expoertise fehlt. Nach deiner These zahlt eine Kfz-Versicherung auch nicht, wenn sich im Betrieb Bauteile lösen und diese das Kind am Straßenrand an der Ampel wartenden Krankenschwester verletzen oder gar töten, weil sie bei der Verletzung/Tötung nicht mehr fest verbaut sind.

Polemischer Quatsch.

Du verstehst ja nicht mal, was andere schreiben.

Schau mal in x-beliebige AKB und lerne, dass sie verschiedene Abschnitte zu den verschiedenen Versicherungen enthält. Du wirst staunen, was es da für Unterschiede gibt - hättest du nie geahnt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 12:15:35 Uhr:

 

Das ist sicher ausgeschlossen, da dir offenbar die Expoertise fehlt. Nach deiner These zahlt eine Kfz-Versicherung auch nicht, wenn sich im Betrieb Bauteile lösen und diese das Kind am Straßenrand an der Ampel wartenden Krankenschwester verletzen oder gar töten, weil sie bei der Verletzung/Tötung nicht mehr fest verbaut sind.

Du willst jetzt nicht etwa den Versicherungsumfang der Kfz-Haftpflicht mit der Teikasko vergleichen?

Man kann sich ja mal vergaloppieren, das passiert jedem mal, aber das darf man dann auch ruhig mal zugeben und nicht stattdessen mit abstrusen Vergleichen daherkommen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 18:32:51 Uhr:

Die Hausrat wird wohl auf die Benzinklausel verweisen. Die TK ist auch bei Diebstahl von verbauten Teilen zuständig. Wenn die TK schon verweigert hat, dann ab zum Anwalt.

Benzinklausel in der Hausrat?

Muss neu sein.

Gabs bisher immer nur in der Haftpflichtversicherung ;)

Zitat:

@situ schrieb am 1. April 2021 um 12:47:16 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 12:15:35 Uhr:

 

Das ist sicher ausgeschlossen, da dir offenbar die Expoertise fehlt. Nach deiner These zahlt eine Kfz-Versicherung auch nicht, wenn sich im Betrieb Bauteile lösen und diese das Kind am Straßenrand an der Ampel wartenden Krankenschwester verletzen oder gar töten, weil sie bei der Verletzung/Tötung nicht mehr fest verbaut sind.

Polemischer Quatsch.

Du verstehst ja nicht mal, was andere schreiben.

Schau mal in x-beliebige AKB und lerne, dass sie verschiedene Abschnitte zu den verschiedenen Versicherungen enthält. Du wirst staunen, was es da für Unterschiede gibt - hättest du nie geahnt.

Das ist kein polemischer Quatsch sondern methodologisch die Technik der reductio ad absurdum.

Lies mal selbst und sortiere in der Kfz-Versicherung die Ansprüche nach den Beteiligten den Bereichen HP und Kasko zu. Dann verstehst du evtl. wo dein Denkfehler liegt. Weitere Hilfestellung mag ich dir wegen deines Tonfalls nun nicht mehr geben zumal du hier nicht der TE bist, dem ich meine Empfehlung zu seiner Fragstellung gegeben habe.

Zitat:

@situ schrieb am 1. April 2021 um 11:24:34 Uhr:

Eine "Benzinklausel" kennt meine Hausratversicherung nicht (wohl die Privathaftpflicht). Aber ansonsten sagt sie:

"Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen

a. Bei der Außenversicherung (siehe A 1.2.2) leisten wir auch Entschädigung für versicherte Sachen, die aus Kraftfahrzeugen gestohlen werden. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug verschlossen war und aufgebrochen wurde."

Letztere Nachweise sind ja eh erforderlich, wenn das Fahrzeug selbst bezahlt werden soll.

Ob sich der Versicherer auf das Wörtchen "aus" kapriziert oder ob er auch "mit" akzeptiert, wäre heraus zu finden.

Problem ist, dass deine Außenversicherung Hausrat bezahlt, der aus dem Kfz gestohlen wird.

Kfz-Teile von einem Motorrad sind aber keine versicherte Sache in der Hausratversicherung.

Steht dann in etwa so in deinen Vertragsbedinungungen:

"A 9 Was gehört nicht zum Hausrat:

A 9.1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungs-pflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter A 8.3.4 genannt."

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