Motorrad in Teilen zerlegt und dann geklaut
Grüße,
Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage parat:
STORY: ich habe mein motorrad auseinander gebaut und die Teile in meinen T6 geladen damit ich diese dann zum bepulvern bringen kann. Das war zum mindestens der Plan, leider ging dieser nicht auf daher mein T6 in der Nacht geklaut wurde inklusive der Teile.
Die Polizei hat alles aufgenommen, die Versicherung wurde informiert.
Mein Problem:
Die Versicherung will die Motorradteile nicht bezahlen weil das Bike auseinander gebaut war und nicht als ganzes geklaut wurde ,ist das rechtens? Das Motorrad ist immerhin Teilkasko versichert?
46 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 12:26:10 Uhr:
Lass es z.B. den gelösten Scheinwerfer oder einen Spiegel sein ...
Dann zahlt die Haftpflicht. Die zahlt ja auch dann, wenn sich die Dachbox oder der auf dem Dach nicht richtig festgerödelte Weihnachtsbaum löst und jemand anderem einen Schaden verursacht. Da kommt sie auch nicht drum herum, da hier die gesetzliche Haftung zählt.
Beim Diebstahl eigener Teile ist entweder die Teilkasko oder die Hausrat (oder keiner) zuständig. Bei beiden handelt es sich um Versicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer seine eigenen Sachen versichert. Da hier kein Dritter berührt ist (wie bei der Haftpflicht, wo Außenstehende entschädigt werden), gilt hier eine höhere Vertragsfreiheit. Soll heißen: im Prinzip können die Klauseln der verschiedenen Versicherung deutlich voneinander abweichen. Im Gegensatz zur Haftpflicht...
Hannes, der Glasbruch in der TK greift beim genannten Beispiel zu Gunsten des VN. 😉
Zitat:
@Pauli1990 schrieb am 1. April 2021 um 13:10:15 Uhr:
Steht dann in etwa so in deinen Vertragsbedinungungen:"A 9 Was gehört nicht zum Hausrat:
A 9.1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungs-pflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter A 8.3.4 genannt."
Das steht so in Deinen Versicherungsbedingungen. Nicht unbedingt in denen des TE. Vertragsfreiheit bei Sachversicherungen...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 13:14:47 Uhr:
Hannes, der Glasbruch in der TK greift beim genannten Beispiel zu Gunsten des VN. 😉
Irgendwie kann ich Dir nicht mehr ganz folgen...
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Ich bin der Meinung, dass es sich hier um einen versicherten Schaden nach den allgemein gültigen AKB handelt.
Zitat:
A.2 Kaskoversicherung –
für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.2.1 Was ist versichert?
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines
Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände
A.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
a) Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile...
f) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- nach a bis f mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur.
Der Text ist aus den Musterbedingungen vom GDV und damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass dieser Text genaus so in den AKB vom TE steht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 1. April 2021 um 13:18:03 Uhr:
Das steht so inDeinenden Musterbedingungen vom GDV Versicherungsbedingungen. Nicht unbedingt in denen des TE. Vertragsfreiheit bei Sachversicherungen...
Steht so in den Musterbedingungen vom GDV.
Damit halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass es auf dem dt. Markt eine Hausratversicherung gibt, die Kfz Teile mitversichert.
Jau, damit könnte es greifen und der TE hätte Glück, wenn es denn so in seiner AKB steht.
Ich bin doch immer wieder überrascht, wie viele Versicherungsspezialisten hier am Werk sind.
Das Lesen und Verstehen der eigenen Versicherungsbedingungen ist ja schon mal ein guter Anfang. Viele lesen es einfach halt gar nicht erst.
Hier muss man aber auch ganz klar in den verschiedenen Versicherungssparten und Bedingungen unterscheiden, wer da alle kennt, darf sich gern melden. @KapitaenLueck hat es gut formuliert. Er hat einen Premiumtarif bei einem Service-Versicherer, welcher einen weitergehenden Schutz (gegen entsprechendes Entgelt) bietet.
Allgemein ist bei Diebstählen aus dem KFZ auch zu erwähnen, wo das KFZ stand. Das sind allgemeine Standards nach dem Proximus-Bedingungswerk. Aber das ist hinfällig, da @remarque4711 nach meiner Sicht schon die richtige Antwort gegeben hat.
Zitat:
@Peterson1982 schrieb am 1. April 2021 um 12:55:52 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. März 2021 um 18:32:51 Uhr:
Die Hausrat wird wohl auf die Benzinklausel verweisen. Die TK ist auch bei Diebstahl von verbauten Teilen zuständig. Wenn die TK schon verweigert hat, dann ab zum Anwalt.Benzinklausel in der Hausrat?
Muss neu sein.
Gabs bisher immer nur in der Haftpflichtversicherung 😉
Wie das auch immer heißt ist wurscht hatte den Begriff auch nur so übernommen.
Auf jeden Fall gibt es in meiner so einen Passus. Wo ich aber auch bezweifeln würde das sowas darüber abgesichert wäre.
Rest siehe drüber.
In der Hausrat muss man zwischen Kfz Zubehör und Kfz Teilen unterscheiden.
Kfz Zubehör ist in guten Tarifen in der Regel mitversichert.
Aber ich kenne keinen Versicherer, der die Kfz selber oder Kfz Teile versichert.
(Also hier vom Motorrad gesprochen. Rasenmäher sind ja dabei)
Kft-Zubehör sind Dinge, wie Satz Reifen, Dachboxen, Wagenheber.
Kfz Teile sind z.B. der Tank vom Motorrad, der Rahmen, Blinker, Scheinwerfer etc...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 13:09:56 Uhr:
Das ist kein polemischer Quatsch sondern methodologisch die Technik der reductio ad absurdum.
Da geht es aber um Logik und nicht um Spiegelfechterei mit Äpfeln und Birnen.
Das Zubehör, welches Du @Pauli1990 beschreibst, ist aber i.d.R. auch nur in verschlossen Garagen versichert oder in offenen (z.B. Tiefgaragen von WEG), wenn sie besonders gesichert sind (z.B. mit einer Kette).
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 1. April 2021 um 13:47:07 Uhr:
Das Zubehör, welches Du @Pauli1990 beschreibst, ist aber i.d.R. auch nur in verschlossen Garagen versichert oder in offenen (z.B. Tiefgaragen von WEG), wenn sie besonders gesichert sind (z.B. mit einer Kette).
Kfz Zubehör wird in der Hausratversicherung per Zusatzklausel als versicherte Sache definiert.
Diebstahl aus Kfz ebenfalls. Ist keine Selbstversändlichkeit in der Hausrat.
Jetzt muss der Punkt erfüllt sein, dass Kfz-Zubehör mit aufgenommen wird und gleichzeitig aber beim Diebstahl aus Kfz nicht wieder ausgeschlossen wird.
Aber das spielt für unseren Fall hier ja keine Rolle.
Unser Fall hier ist meiner Meinung nach über die TK abgedeckt.
Siehe Posting weiter oben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. April 2021 um 12:15:35 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 1. April 2021 um 08:14:45 Uhr:
Veilleich kann ich einfach die AKB nur besser verstehen....Das ist sicher ausgeschlossen, da dir offenbar die Expoertise fehlt. Nach deiner These zahlt eine Kfz-Versicherung auch nicht, wenn sich im Betrieb Bauteile lösen und diese das Kind am Straßenrand an der Ampel wartenden Krankenschwester verletzen oder gar töten, weil sie bei der Verletzung/Tötung nicht mehr fest verbaut sind.
Naja geht's aber schon arg durcheinander.
Wenn durch Lösen von Bauteilen anderen ein Schaden entsteht, ist das auf die Gefahr des Fahrzeuges zurückzuführen und als Haftpflichttatbestand natürlich versichert.
Ob die Bauteile bzw der Schaden über die Kasko versichert sind, wird davon abhängen, ob ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis vorliegt, insbesondere in Abgrenzung zum Betriebs-, Bremse oder Bruchschaden.
Wie gesagt die vollumfänglich Ablehnung passt m.E. hier nicht, wobei ich auch nicht glaube, dass das vom TE Ausgeführte alleiniger Grund für die Ablehnung ist.
Deine - sagen wir mal - sehr kundenfreundliche Auslegung der Festverbundenheit würde ich auch nicht teilen.
PN 🙂