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Motorrad-Fahrverbote Geräuschpegel

Themenstarteram 22. Dezember 2023 um 4:18

Anlässlich der jüngst geplanten, regionalen Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem Standgeräusch von über 90db und dem geschlossenen Petitionsthread (warum in einem Diskussionsforum die Diskussion themenrelevanter Dinge unterbunden wird, entzieht sich leider meiner Kenntnis) habe ich noch eine Verständnisfrage.

Warum wird ein gemessenes Standgeräusch als Grundlage für ein Fahrverbot genommen. Müsste man nicht eher eine Fahrgeräusch Messung machen? Abgesehen davon habe ich als Fahrer die Geräuschentwicklung doch in der rechten Hand und kann mein Motorrad dadurch auch recht anwohnerschonend bewegen. Zwischen mal beim Fahren ja auch andere Dinge Einfluss auf den von außenstehenden wahrgenommenen Lärmpegel haben wie Topographie, Bebauung, persönliche Lärmwahrnehmung der Betroffenen usw.

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111 Antworten

Zitat:

@Dynamix schrieb am 22. Dez. 2023 um 09:1:44 Uhr:

5dB Toleranz

Wobei das ne ganze Menge ist!

I h bin legal lt Eintragung schon raus:)

Hab gerade mal in den Fahrzeugscheinen nachgesehen:

GT - Standgeräusch 95 dB (A)

CE04 - Standgeräusch 0 dB (A)

Mit dem Roller darf ich also überall hin :D. CE04 - dass leisere "Motorrad".

Hallo zusammen,

nur ein paar Worte zur (übrigens MT-weiten) Vorgehensweise bei Petitionsaufrufen …

Für Petitionen gibt es interne Regelungen – ebenso, wie z.B. für studentische Umfragen.

Eine studentische Umfrage verbliebe nicht im Motorrad- oder einem der PKW-Markenforen – egal, wie treffend sie zum Thema „Motorrad“ oder „Ford Mondeo“ passt.

Genauso verhält es sich eigentlich auch mit Petitionsaufrufen. MOTOR-TALK möchte, bei der Eingabe entsprechender Suchbegriffe, in der Google-Suche als technisches Fachforum und nicht als Politik-Plattform wahrgenommen werden. Hätte ich mich also eng an den Vorgaben ausgerichtet, gäbe es den Thread mit der Petition schlichtweg nicht mehr und der Ersteller hätte eine vorformulierte PN zur Entfernung des Threads/Beitrags erhalten.

Zu Fahrverboten im Allgemeinen gibt es bereits mehrere Bestandsthreads, in welchen das Thema bis zum Erbrechen diskutiert wurde und auch weiterhin diskutiert werden kann.

LG

NoGolf

Moin!

Nun, dann werde ich mal ein wenig was erläuterndes dazu schreiben, sowohl mit einiger eigener politischer Erfahrung, als ja auch mit juristischem Background. Und nur um das vor die Klammer zu ziehen: Wenn ich im Folgenden bestimmte Dinge begründe, stellt es auch nur das dar: Eine sachliche Begründung und nicht meine persönliche Meinung dazu. Nur, weil das ja sonst gerne mal in einen Topf geschmissen wird.

Und um gleich noch mal ein wenig den Rahmen zu setzen:

a) Die DUH

Aus meiner Sicht kann man sich zwar lange daran abarbeiten, von wem die DUH nun so alles finanziert wird etc. pp., jedoch muss man einfach mal festhalten, dass die DUH erst mal nichts anderes macht, als darauf hinzuwirken, dass der vom Gesetzgeber gesetzte Rechtsrahmen eingehalten wird.

Sich also über die DUH zu beschweren, ist irgendwie genau so sinnfrei, wie einem Schiedsrichter vorzuwerfen, dass der die Abseitsregeln im Bedarfsfall durchsetzt. Wenn, dann kann man lange und den Sinn und Unsinn der Regeln streiten, aber die DUH macht letztlich nichts anderes, als was auch jeder andere machen könnte: Auf das Einhalten der selbst gesetzten Regeln zu pochen.

b) Lautstärkeprobleme

Gerne wird in der Diskussion rund um Lautstärke bei Motorrädern gerne mal polemisch auf Laubbläser, LKW, Discotheken oder was auch immer hingewiesen. Und dabei ironischerweise schon übersehen, dass offensichtlich jeder tatsächlich seinen persönlichen "Trigger" hat.

Was dem einen also der nervige Laubbläser, die laute Stereoanlage der Nachbarn oder was auch immer ist, ist dem anderen das, was einem selbst gefällt: Das Krad.

Unstreitig ist es nun mal auch so, dass Lautstärke auf Dauer verschiedene Krankheiten fördern kann. Daher geht der Staat, als Teil seiner Kernaufgabe, auch los und kümmert sich um problematische Situationen und setzt entsprechende Regeln. Daher darf euer Nachbar nicht nachs über die Stereoanlage voll aufdrehen, daher darf an eurem Arbeitsplatz nicht dauerhaft ein bestimmter Lautstärkepegel überschritten werden, daher werden allgemein Regeln gesetzt: Um die Gesundheit der einzelnen und der Gesamtbevölkerung zu schützen und dieses nachvollziehbar (=dem Gesetz entnehmbar) zu reglementieren.

Wenn wir nun also so weit sind, anzuerkennen, dass es wenigstens so sein *könnte*, dass der "säuselnde Krad-Sound" in den eigenen Ohren toll klingt, aber wenigstens vielleicht in den Ohren anderer so klingt, wie für euch Helene Fischer oder ein Laubbläser, der wird auch erkennen können, dass die regelmäßige Beschallung in motorradstarken Gebieten für Anwohner durchaus die Grundlage für eine Belästigung bieten könnte.

Und auch hier noch mal zur Einordnung: Es geht nicht darum, dass "du" da mal am Ortsausgangsschild den Hahn aufdrehst, dann weg bist und die sich "mal nicht so haben sollen". Wenn du dich mal, z.B. im Weserbergland, z.B. an der Ortsausfahrt der sog. "Rühler Schweiz" setzt, dann bist "du" da zwar gleich durch, aber da kommt an einem normalen Wochenendtag nur 2 Minuten später die nächste Gruppe vorbei. Und das von morgens bis abends. Wenn davon auch nur 5% der Leute "es mal eben krachen" lässt, weißt du, warum die Leute angenervt sind. Oder anders: Du kannst dir überlegen, ob du den Laubbläser auch dann noch akzeptieren würdest, wenn er dir den ganzen Tag über, alle 5 Minuten, kurz ans Ohr gehalten wird.

Fakt ist also zunächst mal: Ganz individuell gibt es Geräusche denen man nicht dauerhaft ausgesetzt sein möchte, ganz objektiv gibt es sogar Geräusche denen man nicht dauerhaft ausgesetzt sein darf. Der Staat reagiert darauf und erlässt die Spielregeln. Wer sich darauf beruft, ist daher erst mal im Recht. Wenn ich die Regeln doof finde, ist das eine andere Frage, aber nicht Schuld desjenigen, der die Nachricht überbracht hat.

Und damit kommen wir dann mal zu einzelnen Maßnahmen...

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. Dezember 2023 um 05:18:35 Uhr:

Warum wird ein gemessenes Standgeräusch als Grundlage für ein Fahrverbot genommen. Müsste man nicht eher eine Fahrgeräusch Messung machen? Abgesehen davon habe ich als Fahrer die Geräuschentwicklung doch in der rechten Hand und kann mein Motorrad dadurch auch recht anwohnerschonend bewegen.

Nun, wir haben oben schon festgestellt, dass "der Staat" (also insbesondere die Regierung, das Paralament und die Behörden) einen originären Auftrag haben, das Wohl des einzelnen zu sichern. Und nun kannst du dich ja mal in die Position des Gesetzgeber setzen:

Du ahnst, z.B. aufgrund entsprechener Einlassungen von Bürgern, dass es irgendwo Lautstärkeprobleme geben soll. Das ganze auch verteilt über DE immer und immer wieder. Du könntest jetzt also anfangen eine Gesetzeslage zu schaffen, die Lautstärkemessungen vorsieht. Die Folge ist: Du müsstest entsprechende Messverfahren definieren, die gerichtsfest sein müssen, mit entsprechendem Material durchgeführt werden müssten, von entsprechend vorhandenem und geschulten Personal durchgeführt werden müssten, mit Geräten die regelmäßig geeicht, gewartet und instandgehalten bzw. ersetzt werden müssten.

Hm, alles aufwändig, teuer und ggf. immer noch arg angreifbar? Welche Möglichkeiten hättest du also noch? Genau: Dich auf einen schon bekannt, nach festem Verfahren gemessenen, Wert in einer Regelung zu berufen. Die zudem von jedem "Dulli" sofort geprüft werden kann, ohne besondere Investition, Schulung oder was auch immer - denn der Wert steht im Schein.

Für welche Möglichkeit würdest du dich jetzt entscheiden? Und bevor du antwortest und höchste "Fairness" forderst, vergiss nicht, dass die Leute, die da gegen die lauten Krads wettern, flankiert werden von Leuten, die höhere Renten fordern, Investitionen in die Infrastuktur fordern, mehr Kindergärten, mehr Lehrer und was nicht alles wollen. Na, nimmst du in dieser Interessenlage immer noch "die total fairste" Variante und löst das Problem durch Einsatz von viel Geld oder nimmst du die "einfachere" Lösung?

Die Frage ist im Anschluss nur, ob die gewählte Methode einer verfassungrechtlichen Prüfung stand hält. Aus jurisitscher Sicht gehen wir dann nämlich in die Prüfung, ob die Maßnahme

a) angemessen

b) geeignet

c) erforderlich

ist. Ich mache es mal kurz: Geignet wird eine solche Maßnahme (Verbot von lauten Krads) sein, um die Lautstärke zu senken. Erforderlich: Gibt es gute Argumente, es ist ja unstreitig und belegt, dass dauerhafter Lärm die Gesundheit belastet.

Wir drehen uns also nur noch um ein "angemessen". Das ist im Kern die Frage, ob es andere, mildere Mittel gibt, mit denen das Ziel ebenfalls erreicht werden kann.

Und hier ist dann der eigentliche Streitpunkt, den da geht es stark um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen.

 

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. Dezember 2023 um 05:18:35 Uhr:

Zwischen mal beim Fahren ja auch andere Dinge Einfluss auf den von außenstehenden wahrgenommenen Lärmpegel haben wie Topographie, Bebauung, persönliche Lärmwahrnehmung der Betroffenen usw.

Exakt und daher ist es schwierig bis unmöglich, dieses Mittel sinnvoll zur Prüfung heran zu ziehen. Das ist auch der Grund, warum bei solchen stichpunktartigen Messungen ein Krad welches im Verdacht steht zu laut zu sein, erst mal zur Beweissicherung sichergestellt wird, um dann danach eine tatsächlich verwertbare Messung durchzuführen.

 

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. Dezember 2023 um 05:18:35 Uhr:

Mir ist bewusst, dass eine Fahrgeräuschmessung schwieriger und aufwendiger durchzuführen ist. Dennoch bin ich der Meinung, dass es sich die Behörden hier zu einfach machen und stumpf den Wert der Standgeräuschmessung nehmen. Ein Fahrzeug mit unter 90db kann beim Fahren je nach Positionierung der Messeanlage und sonstigen Einflüssen deutlich mehr db erzeugen bzw das Messgerät erfassen lassen.

Nicht die Behörde macht es sich da "einfach", sondern der Gesetzgeber sucht nach einem verhältnismäßigem Ansatz die verschiedenen Interessen und Güter abzuwägen. Zu den Gründen habe ich weiter oben etwas geschrieben. Und ich wage zu behaupten, dass du nicht anders agieren würdest.

Es ja mitnichten so, als würde man stets die "fairste" Lösung wählen - im Gegenteil: Regelungen sind im wesentlichen pauschal.

 

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. Dezember 2023 um 05:18:35 Uhr:

Ansonsten ist es natürlich sicherlich auch so, dass einige übertrieben haben mit "geilem Sound" und alle jetzt kollektiv bestraft werden.

Ja, aber das wollte lange keiner wahr haben. Im Gegenteil: Ich erlebe es ja selbst heute, trotz all der Diskussionen, immer noch, dass selbst an Transparenten á la "Bitte leise durch den Ort fahren" einzelne Krad-Fahrer immer wieder in den Begrenzer drehen.

Aber, das ist das gleiche wie auf Unfallstrecken: Weil einzelne da den Bogen überspannt haben, müssen dort jetzt halt alle nur noch 60km/h fahren.

Der Staat hat hier eine Aufgabe - und der wird er irgendwann nachkommen. Und in der Regel wird das nicht durch die teuerste, aber fairste, Lösung erfolgen, sondern durch eine ansatzweise effektive, aber pauschale, Regelung.

Wer sich nicht vorstellen kann, dass funktioniert, möge sich z.B. noch mal mit grünen Plaketten und Einfahrtsverboten in die Stadt auseinander setzen.

Dass man "natürlich" nahezu jedes Krad mit geringem, eingetragenen Standgeräusch auch laut fahren kann und umgekehrt, ist jedem klar.

Genau solche Beiträge wie Deiner sorgen dann dafür, dass ehemals harmlose Threads kippen und geschlossen werden (müssen), bei allem Verständnis für Deine Meinung.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 22. Dez. 2023 um 13:30:27 Uhr:

Genau solche Beiträge wie Deiner sorgen dann dafür, dass ehemals harmlose Threads kippen und geschlossen werden (müssen)

Warum? Ich finde den Beitrag

a) angemessen,

b) geeignet und

c) erforderlich,

um den Sachverhalt darzustellen. Und nebenbei auch sehr sachlich.

Nein, ich bin nicht in der DUH. Dafür häufig mit der Guzzi auf dem Köterberg. Die Anwohner kann ich gut verstehen.

Aber wie kamen die auf den Grenzwert 90DB, haben die sich den ausgedacht?

Und weiter, was machen die die legal fahren aber über 90DB liegen? Die müssten dann ja die Straßen meiden.

Was passiert wohl wenn man trotzdem durchfährt, wie teuer würde das wohl?

Und wären rechtliche Schritte gegen einen möglichen Bescheid erfolgsversprechend?

Naja, der Spaß wäre es mir wert das Ticket von bis zu 35€ zu bezahlen. Natürlich in 5€ Raten!

Das würde nichts werden, die lassen Dich abschmücken und dann darfste umdrehen, nix mit ich hab dafür gezahlt, das hat am Kesselberg schon nicht geklappt, die Idee hatte ich auch mal :D

Ein Einspruch gegen den Bescheid würde verpuffen, da Du als Halter die Daten Deines Fahrzeugs kennen solltest und auch vorgegebene Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zitat:

@Soapi schrieb am 22. Dezember 2023 um 07:44:52 Uhr:

Oha, das wird aber eng.... Meine Harley hat unter U.1. 96db, die Africa Twin 93db, das Mustang Cabrio auch 93db und der RAM 86db eingetragen. ALLES SERIE!!

Bietet der Zubehörhandel keine leiseren Tüten für dieses Modell an, mit denen man solche Fahrverbote umgehen kann?

Zitat:

@Dean2405 schrieb am 22. Dezember 2023 um 09:31:21 Uhr:

Meine CB hat 97db und alles ist i.o diese möchtegern Klimafaschisten wollen alle 2 Räder aus dem Verkehr ziehen.

:confused:

Der Lärm hat doch absolut gar nichts mit dem Klima zu tun.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 22. Dezember 2023 um 16:57:38 Uhr:

...was machen die die legal fahren aber über 90DB liegen? Die müssten dann ja die Straßen meiden.

Die besorgen sich leisere Tüten und lassen die eintragen, wenn sie weiterhin unbehelligt auf solchen Strecken fahren möchten.

Und die gibt es? Leiser als Original.?

Wo für die 1200 Rs?

Och, wenn das kommt wird es mit Sicherheit nen Markt dafür geben. Wer da zuerst auf den Markt kommt kann damit sehr viel Geld machen.

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