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Motorrad fahren zu Ostern erlaubt?

Themenstarteram 26. März 2021 um 15:20

Hallo ins Forum,

und gleich eine Frage an die Community:

Unsere Profis vom CoronalenQuartett haben ja einen erneuten Lockdown beschlossen, genannt "Osterruhe", der von 01. bis einschl. 06. April stattfinden soll.

Der Handel soll zusperren und es gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.

Darf ich zu Ostern Motorrad fahren?

Es gilt ja eine Ausgangsbeschränkung, keine Ausgangssperre!

Darf ich das Haus zu Erholungszwecken verlassen? Spazieren gehen z.B. war ja in den letzten 27 Lockdowns auch erlaubt, da es meiner Erholung dient. Da aber auch Motorrad fahren meiner Erholung dient, würde ich natürlich gerne fahren. Ich bin alleine unterwegs und treffe mich mit niemanden.

Was sagt ihr dazu?

Bitte nur um Antworten auf meine Frage.

Schöne Grüße

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33 Antworten

Zitat:

@Christian74 schrieb am 27. März 2021 um 00:21:54 Uhr:

Zitat:

@Stoneweapon schrieb am 26. März 2021 um 22:49:57 Uhr:

 

Das ist aber eine steile These.

Woher weißt du das?

https://www.spiegel.de/.../...t-a-136d80ce-4549-4a23-8174-19ad70f20643

Das meinte ich nicht.

Außerdem wurde das vom BVG wieder kassiert. Kann man auch im Spiegel nachlesen wenn auch nur als verkniffene 5-Zeiler Meldung.

Trotzdem netter Framing-Versuch.

Ich meinte wie du darauf kommst, dass das hier keiner will.

am 26. März 2021 um 23:54

Back to topic:

Wie es in anderen (Bundes)Ländern aussieht weiß ich nicht. Habe gerade mal die Coronaschutzverordnung des Landes NRW überflogen. Dort wird nirgendwo eine Ausgangsbeschränkung erwähnt. Selbst bei hoher Inzidenz geht es nur um Verschärfungen bei Kontakten, Dienstleistungen oder Öffnungen (Geschäfte, Zoos, Museen). Was in Zukunft noch so alles beschlossen wird, weiß natürlich keiner.

am 27. März 2021 um 1:56

Zitat:

@Stoneweapon schrieb am 26. März 2021 um 22:34:01 Uhr:

Eine Zensur findet per Gesetz in Deutschland nicht statt. Sie wurde aber im Internet eingeführt über die Hintertür und somit quasi "kommerzialisiert".

Schöne Analyse finde ich.

Geh doch bitte mal zur örtlichen Zeitung und verlange, mit Hinweis auf Artikel 5 GG, man möge deine Meinung in der nächsten Ausgabe abdrucken. Wenn die Zeitung dies nicht macht, handelt es sich dann um eine Zensur?

Nein, es ist keine Zensur, denn wenn du über einen solchen Weg deine Meinung frei äußern möchtest, musst du wohl deine eigene Zeitung verlegen.

Dies ist im Internet nicht anders, jeder Betreiber einer Seite kann selbst entscheiden, welche Inhalte er veröffentlicht (zu lässt) und welche nicht. Viele User sind ja der Auffassung, man habe mit der Anmeldung auch das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 GG. Aber das ist eben nicht der Fall, denn analog zu dem Beispiel mit der Zeitung, ist kein Betreiber dazu verpflichte eine Meinung zu veröffentlichen. Mehr noch, wenn er zur Finanzierung seiner Seite Werbeverträge abschließt, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, dann ist dies auch ganz allein seine Entscheidung.

Letztlich ist das, was du als schöne Analyse bezeichnest, schlicht Blödsinn!

 

Und schon sind wir genau an dem Punkt, an dem das Thema völlig aus dem Auge verloren wird und das übliche Hauen und Stechen beginnt

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