Motorrad bei ebay verkauft, nach ein Tag Sagt der as Getriebe ist kaput!

Hallo Ich habe meine Gebrauchte Motocrossmaschine bei ebay verkauft!

Nach 2 Tagen hat der Käufer sie dan abgeholt. Er hat sie sich dan nochmal angeguckt und ist mit im Garten gefahren.
Er war zufrieden und hat das Motorrad mitgenommen.

Einen Tag später hat er mich angerufen und meinte das der 6te Gang geräusche macht, und das er vermutet das ein Zahnrad defekt ist oder so. Und das ich davon wusste und ihn deshalb nur im Garten hab fahren lassen.

Nun ich bin bevor ich das Motorrad bei ebay verkauft habe auch gefahren und habe nix mitbekommen.
Deswegen weiss ich nicht ob der Käufer mich jetzt verarschen will und den Preis nochmal probiert zu drücken, oder ob wirklich was am Getriebe passiert ist.

Jetzt meine Frage wer hat recht wen es hart auf hart kommt?

Hier ist der link vom Motorrad bei ebay:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Fals der link nicht geht Artikelnummer: 160290807121
www.ebay.de

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 123v


Der käufer Tritt von jeglichen Gewährleistung und Garantie ansprüche zurück.

Ist zwar von der Rechtsschreibung und Grammatik her nicht 100ig korrekt, vor allem auch nicht juristisch, aber dennoch stehst Du damit ziemlich auf der sicheren Seite. Der Käufer hat seine Gewährleistungsansprüche abgetreten und muss nachdem der Kaufvertrag zu Stande gekommen ist (Geld gegen Ware) damit leben wenn danach was kaputt geht.

Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er dich natürlich verklagen, dann zeigst Du dem Richter den Kaufvetrag mit dem oben genannten Passus und jeder halbwegs normale Richter kann dann nachvollziehen was Du mit dem Passus bewirken wolltest und wird die Klage abweisen.

Kannst Dich also ziemlich beruhigt zurücklegen, das deutsche Rechtssystem ist besser als sein Ruf und Richter die realitätsfremd richten werden früher oder später abberufen, Restrisiko bleibt natürlich immer, z.B. wenn Du einen erwischt der auf Grammatik und deutsche Rechtsschreibung beharrt kann es natürlich sein, dass der entscheidet, dass man nicht nachvollziehen kann, was Du damit meinst und er nimmt dich wieder in die Gewährleistungspflicht als Privatverkäufer - aber wie gesagt, höchst unwahrscheinlich.

Beim nächsten Mal Standard Kaufvertrag aus dem Buchhandel oder vom ADAC, dann bist Du zu 100% abgesichert.

Gute Fahrt,
Cl25.

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Ein Risiko ist jeder Kauf/Verkauf 😉

Natürlich musst du keinen Motor auseinander nehmen, aber halt auch keinen vorhandenen bekannten Mangel(Fehler, Beschädigung) verschweigen bzw schriftlich fixieren. Wen du das akkurat machst und 2 Tage nach Verkauf geht was anderes, alterstypisches, kaputt brauchst du keine Angst haben.

EDIT: Ebay ist eine Verkaufsplattform, gerade bei nem Automobil würde vor Gericht sicher ein schriflicher Kaufvertrag mehr zählen als das Ebay Angebot. Allerdings muss ja auch dein Angebot der Wahrhei entsprechen sonst könnte es deswegen ja auch ärger mit dem Käufer/Höchstbietenden geben 😉

Grüße
Steini

Da ich ja eine Motocross maschine verkaufe ohne jeglichen Papiere usw. (haben die ja nicht)

Dachte ich mir das ein kaufvertrag von ein Fahrrad besser ist als von einen auto.

Bin grade dabei mir einen zu erstellen als vorlage habe ich mir halt nen vertrag von ein fahrrad ausm inet gesucht.
Was sollte ich am besten noch ergänzen?

So einen
http://www.google.de/url?...

Da wo halt überall Fahrrad steht schreibe ich Motorrad hin usw. Welche klauseln sollte ich noch nachtragen?

Also ganz ehrlich: Das Mopped wurde von Privat unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung verkauft, steht bei ebay im Angebot und im Kaufvertrag.
Wieso hast du dann das Mopped zurückgenommen ? Er war extra da zum Probefahren und um sich zu überzeugen dass alles ok ist. Es ist ja sein Risiko bei so einer Versteigerung ohne Garantie dass etwas kaputt sein könnte. Ich bin ganz und gar gegen Betrug und für Offenlegung jeglicher Mängel aber in diesem Fall hatte er schlicht und einfach Pech. Ich hätte das Mopped nicht zurückgenommen, denn den Preis bekommst du nicht mehr dafür und die Ebaygebühren sind auch futsch.

Wegen Kaufvetrag: Es gibt vom ADAC einen Musterkaufvetrag speziell für Privatleute die keinerlei Garantie übernehmen können wo das ausdrücklich drinsteht, u.a. auch gekauft wie besehen. Druck dir den aus, schreib rein, keine Papiere vorhanden und gut ist. Das gibts dann für Dich (Verkäufer) und den Käufer. Damit ist alles wasserdicht und dir kann hinterher keiner mehr an den Karren fahren. Da steht u.a. auch ein Punkt drin" Keine Vorschäden bekannt". Da musst du halt wahrheitsgemäß Angaben machen und dann ist das rechtlich sicher.

MfG
Wikinger

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