Motorrad auf PKW Stellplatz abstellen?
Darf man sein Mottorad auf einem PKW Stellplatz abstellen wenn es in der nähe ausgewiesene Motorradstellplätze gibt?
Falls Nein, in welchem Gesetz ist das geregelt?
61 Antworten
Die StVO gibt für sowas keinen rechtssichere handhabe her. § 12, Abs. 6 "Es ist platzsparend zu parken" ist halt schwammig hoch 10 und muss ganz zur Not von einem Gericht entschieden werden.
Kleines Beispiel:
im Abstand von 50m sind zwei Parklücken, eine 5.50m eine 6.5m, jetzt habe ich ein Auto welches 4m lang ist, handel ich dann gegen §12 Abs. 6 wenn ich die 6,5m Parklücke nehme? Im Grunde ja, wird's jemand bestrafen? Vermutlich nein, aber geht es vor Gericht, ist wieder alles möglich.
So sehe ich es auch hier.
Es gibt erstmal keine direkte Nutzungspflicht für Motorradparkplätze in der StVO. Also bleibt nur § 12, Abs. 6
Und damit kann man einfach keine Aussage treffen die vor Gericht zu 100% so oder so entschieden würde.
Zitat:
@dada9999 schrieb am 17. November 2023 um 15:11:08 Uhr:
"Sind in der Umgebung oder in Parkzonen gesonderte Motorrad-Parkplätze ausgewiesen, müssen Sie ihr Kraftrad an einem solchen abstellen." <-- KlickSiehe Situation 2
"Sind in der Umgebung oder in Parkzonen gesonderte Motorrad-Parkplätze ausgewiesen, müssen Sie ihr Kraftrad an einem solchen abstellen." Wo die Autoren/innen des Artikels diese Pflicht her nehmen wäre mal interessant.
Vielleicht gibt es ja schon Urteile dazu welche mir nicht bekannt sind, aber die StVO kennt dies eben nicht.
auch schreiben die Autoren/innen:
"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor"
Woher kommt dann die Pflicht für die Nutzung von Motorradparkplätzen? Wie gesagt, höchstens aus § 12, Abs. 6 aber dies ist eben nicht eindeutig.
"R+V Team
Experten rund ums Auto
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Rechtlich würde ich mich auch nicht auf sowas verlassen.
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Was die ruv da schreibt ist Mumpitz, dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.
Vielleicht sind es auch Fakenews.
§ 12 Abs.6 StVO ist ein Gebot. Auch das Rechtsfahrgebot ist ein Gebot. Wo es ohne Probleme möglich ist dem Gebot Folge zu leisten, da muss man das eben. Wird man erwischt und es wird gut genug dokumentiert, gibts dann ein Bußgeld als Quittung für den Verstoß.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 17. November 2023 um 14:49:08 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 17. Nov. 2023 um 14:45:28 Uhr:
Auf'n Fussweg parken is auch nichtTom
Hat irgendwo irgendjemand geschrieben, er wolle ein Mopped auf dem Gehweg parken? 😕
Zu damals meiner Motorrad fahrenden Zeit war ein parken auf dem Fussweg erlaubt bzw wurde nicht geahndet.
Geparkt haben wir zu mehreren in der Parkbucht wenn Platz war
Tom
Ein Bußgeld beträgt mindestens 60 Euro. Darunter nennt man es Verwarnungsgeld.
Im Bußgeldkatalog kann ich nichts finden, was in die hier genannte Richtung geht. Daher halte ich es für ein Gerücht, dass ein Motorradfahrer mit einem Bußgeld rechnen muss, wenn er sein Fahrzeug auf einem PKW Parkplatz abstellt, obwohl es in der Nähe Parkplätze für Motorräder gibt.
Gerne lerne ich was dazu. Dafür würde ich gerne die Rechtsgrundlagen kennen lernen.
Da wäre doch mal interessant, wie es aussieht, wenn man zu zweit reist und dann zwei Motorräder in eine Parkbucht stellt. Genügt dann ein Parkschein für beide? Schließlich benutzt man ja nicht mehr Fläche....
Warum reitet der Tom hier auf dem Gehwegparken mit dem Mopped rum? Das hat doch mit dem Thema gar nichts zu tun.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. November 2023 um 15:31:10 Uhr:
§ 12 Abs.6 StVO ist ein Gebot. Auch das Rechtsfahrgebot ist ein Gebot. Wo es ohne Probleme möglich ist dem Gebot Folge zu leisten, da muss man das eben. Wird man erwischt und es wird gut genug dokumentiert, gibts dann ein Bußgeld als Quittung für den Verstoß.
Wann verstößt man denn gegen § 12 Abs.6?
Wenn der Motorrad Parkplatz 200m weg ist und ich den "PKW" Parkplatz direkt an meinem Ziel nehme? Oder 100m? 50m? 1km?
Welche Entfernung ist zumutbar um nicht den nächstmöglichen "Normalen" sondern den für mein Fahrzeug am Platzsparensten Parkplatz nehmen zu müssen? Wie sieht es mit Blickkontakt zum Fahrzeug aus der am Motorrad Parkplatz nicht mehr gegeben ist, ich aber mein Motorrad im Blick haben möchte (gerade beim Motorrad aus dem Grund von externer Beeinflussung verkehrssicherheitstechnischer Einrichtung, zB. Verstellung der Bremse, Lenkungsdämpfer, etc. welches beim Motorrad ja alles sehr einfach zugänglich ist)? Richtig, dass regelt die StVO eben nicht und wenn man es drauf anlegen würde, dann kann es vor Gericht in alle Richtungen gehen weil es einfach nicht eindeutig ist.
Was hingegen eindeutig ist, Motorräder dürfen nicht einfach irgendwo auf dem Gehweg stehen, auch wenn es oft toleriert wird solange man niemanden behindert.
Zitat:
@nogel schrieb am 17. November 2023 um 16:02:31 Uhr:
Da wäre doch mal interessant, wie es aussieht, wenn man zu zweit reist und dann zwei Motorräder in eine Parkbucht stellt. Genügt dann ein Parkschein für beide? Schließlich benutzt man ja nicht mehr Fläche....
Es wird für jedes Fahrzeug ein Parkschein benötigt.
Die Diskussion hatten wir schon öfter mit den Ordnungshütern.Es wird nicht die Fläche "gemietet" sondern die Parkmöglichkeit für
einFahrzeug innerhalb der Markierung.
r
Zitat:
@nogel schrieb am 17. November 2023 um 16:02:31 Uhr:
Da wäre doch mal interessant, wie es aussieht, wenn man zu zweit reist und dann zwei Motorräder in eine Parkbucht stellt. Genügt dann ein Parkschein für beide? Schließlich benutzt man ja nicht mehr Fläche....
Dies hingegen ist ganz einfach, jedes Fahrzeug braucht einen Parkschein, der Parkschein gilt nicht pro Stellfläche. Somit benötigt jedes Fahrzeug einen Parkschein auch beim Parken in der gleichen Stellfläche.
Ich stell mir das mit den Sonder Motorradparkplätzen im Spaß gar so vor.
Ich fahre in eine Stadt or what ever und möchte parken. Jetzt sehe ich einen freien PKW Parkplatz. Kann ich jetzt da sofort parken oder muss ich erst mal los rumfahren und schauen ob es denn nicht vielleicht auch ausgewiesene Motorradparkplätze gibt??? Wie bescheuert ist das denn? Würde gleich mit dem Argument des unnötigen Umherfahrens anbringen🙂
Also mal im Ernst, wenn man da ein Knöllchen kriegt nur weil dich den Motorrad Parkplatz nicht kannte und auch nicht ersehen konnte dann ist mir klar warum wir uns selbst abschaffen.🙁
So sieht es aus. Deswegen kann es nicht richtig sein, dass man mit einer Sanktion rechnen muss, wenn man in diesem Fall auf einem PKW Stellplatz das Motorrad parkt. Vor allem kann es keinesfalls ein bußgeldbewehrter Tatbestand sein, den man verwirklichen würde.