Motorrad angemeldet verkaufen
Hallo und zwar,
Ich habe eine Frage morgen kommt ein Käufer für mein Mottorad. Er möchte die Maschine gleich mit einem
Hänger mitnehmen. Ich habe sie aber noch angemeldet gelassen da ja sonst niemand eine Probefahrt machen kann. Seine Tochter hat anscheinend auch noch keinen Führerschein weshalb der Vater die Probefahrt macht. Nun meine Frage wenn ich sie jetzt angemeldet verkaufe und der Käufer mir angeboten hat. Das er die Maschine mitnimmt mir eine Anzahlung für das Mottorad gibt ich Kennzeichen und Papiere behalte sie abmelde und dann die Papiere schicke können da Probleme für mich entstehen. Ich kenn mich wirklich nicht damit aus und habe wirklich Angst falls doch was passiert ich schuldig gemacht werde. Ich habe nirgends eine richtuge Antwort gefunden nur irgendwas mit Versicherung wenn der Käufer sie dann nicht anmeldet. Oder ist das hinfällig solang ich die Papiere habe er kauft sie heute am Sonntag und am Montag melde ich sie ab und sobald ich die restliche Zahlung bekommen habe schicke ich die Papiere zu. Gibt nun der Käufer mir das vertrauen oder ich ihm ?
Achso Kaufvertrag mit Uhrzeit und Datum wird natürlich auch gemacht! Ich habe hair Angst das er das Mottorad kauft vielleicht das dann ins Ausland verkauft oder keine Ahnung und ich dann mit nichts dastehe. Habe Echt Angst
48 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 15. Oktober 2023 um 19:33:46 Uhr:
Der Käufer will eine Probefahrt machen, daher bleibt die Maschine zunächst angemeldet.
Aber mitnehmen will er sie auf dem Anhänger.Also Schilder entfernen,Papiere behalten und später selbst abmelden.
Und am besten sofort vollen Kaufpreis verlangen. Wo ist da das eigene Risiko?
Klar, wäre auch eine Möglichkeit.
Muß aber nicht zwangsläufig so laufen, man kann z. B. für die Probefahrt auch rote Kennzeichen verwenden.
Oder, falls es eine Überführungsfahrt auf eigener Achse sein soll, Kurzzeitkennzeichen.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 16. Oktober 2023 um 10:38:08 Uhr:
Du bist der Verkäufer dh. du diktierst die Bedingungen zu denen etwas abläuft.
Wer damit als Käufer ein Problem hat kann sich doch gerne eine anderes Angebot suchen.
Ein Motorradverkauf ist eine recht einfach Sache da es idR. nicht um große Summen geht.
Sag ihm das er die Maschine gerne fahren kann aber du eben nur abgemeldet verkaufst.
Geld gegen Ware & Papiere. Zug um Zug vor Ort. So & nicht anders wickelt man das ab. keine Raten. Keine Anzahlung. Keine halben Sachen. Ganz einfach.
Bargeld lässt sich problemlos mittels UV Lampe/Prüfstift kontrollieren. Kostet beides zusammen keine 15€. Alternativ bei der Bank einzahlen.
Wichtig ist nur eines > Kaufvertrag mit Sachmängelausschluss verwenden. Der ist als Vordruck bei den meisten enthalten. (ADAC/MOBILE ect.)Das Problem ist beim Krad weniger die geringen Steuer & Versicherungsbeiträge wenn nicht abgemeldet wird > aber die Rennerei hast du trotzdem. Du kennst die Leute nicht. Du steckst nie drin. Nach 2 Tagen gefällt dem Vater was nicht & er nutzt die Anmeldung als Druckmittel. Jede Zulassungstelle rät ebenso deutlich vom angemeldeten Verkauf ab. Nicht ohne Grund. Wer einmal Ärger hatte weiß warum.
Schön und gut, was Du schreibst. Leider total an der Sache vorbei. Lies den Anfangspost noch einmal und Du wirst feststellen, dass der Käufer eine Lösung vorschlägt, die gleichermaßen risikolos ist und damit die Interessen des Verkäufers wahrt. Deinen Beitrag hättest Du Dir also sparen können.
einfach mal selber richtig lesen:
Zitat:
Das er die Maschine mitnimmt mir eine Anzahlung für das Mottorad gibt
Der Käufer will eine Maschine mitnehmen die er nicht vollständig bezahlt (!)
Wo ist das Risikolos?!
Was interessieren denn die Papiere...wenn die Kiste weg ist darf der TE uU. seinem Geld nachlaufen...
Du kennst die Leute nicht die da kommen, in der Zeit kann der Käufer das Motorrad schon 3x wieder versilbert haben.
Warum sollte man Privat die Ware ohne vollständige Bezahlung rausgeben?! Bist du eine Bank oder Händler? Gibst du dein Auto nach einer simplen Anzahlung auch an fremde Leute raus?
Nicht im Traum würde ich auf solche Ideen kommen....
Der TE schreibt selber das er unerfahren ist da sollte man zumindest etwas Vorsicht walten lassen.
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 16. Oktober 2023 um 10:38:08 Uhr:
... Wer einmal Ärger hatte weiß warum.
Ja, aber der Käufer kann auch mit dem Verkäufer erheblichen Ärger bekommen. Wie, das habe ich ja oben geschrieben. Wie gesagt, es gibt schlichtweg keine für beide Seiten risikolosen Verkäufe. Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen ist kein Handel möglich.
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Zitat:
Ohne ein Mindestmaß an Vertrauen ist kein Handel möglich.
das ist richtig & läuft ja auch in den meisten Fällen normal ab - trotzdem bestimmt jeder für sich die Bedingungen/Abläufe eines Kauf/Verkauf.
Im Zweifel kaufe oder verkaufe ich eben mal nicht sofort sondern warte auf den nächsten - ganz einfach. Man darf sich nur nicht von der eigenen Gier einholen lassen - denn die & nur die ist das Problem.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 16. Oktober 2023 um 19:14:14 Uhr:
es gibt schlichtweg keine für beide Seiten risikolosen Verkäufe
im Moment geht es aber aus der Sicht des Verkäufers der möchte sein Risiko auf 0 senken & wenn er das Geschäft Zug um Zug abwickelt wie oben beschrieben ist das für ihn nach erfolgter Bargeldprüfung/Einzahlung & bei abgemeldeten KFZ dann gegessen.
Ob der Käufer dann hinterher Mätzchen macht oder mit dem Motorrad ne "Bank überfällt" kann ihm schlicht egal sein.
Was für ein Aufwand!
Papiere und Fahrzeug verlassen grundsätzlich niemals den Hof, bevor der vereinbarte Kaufpreis zu 100% bezahlt ist.
Man kann Anzahlungen machen. Natürlich. Aber das Fahrzeug und die Papiere bleiben!
Wenn der Käufer ein ganz offensichtlich vernünftiger Mensch mit belegbarem Wohnsitz in Deutschland ist, kann man vielleicht(!) das Fahrzeug angemeldet übergeben.
Ich mache das längst nicht mehr, außer der Mensch wohnt keine 50 Km entfernt und ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen, wenn nach 2 Wochen nicht umgemeldet wurde. Meist ist das auch so, weshalb das klappt. Aber ich habe mich auch mehrfach herumgeärgert. Warum sollte man das tun?
Du kannst anbieten, dem Käufer nach Zahlung des kompletten Kaufpreises die Papiere mitzugeben und das Motorrad noch etwas bei dir stehen zu lassen, bis er es zugelassen hat. Dafür einen Haftungsausschluß für Schäden vereinbaren!
Kommt er von weiter her, geht das natürlich nicht. Dann trifft man sich eben unter der Woche morgens und der Käufer holt sich bei Gefallen des Fahrzeugs eine Kurzzeitzulassung.
Beides geht nur wenn eine gültige HU existiert.
Die Zeiten in denen man davon ausgehen konnte, dass so gut wie immer vernünftige Leute vernünftige Geschäfte miteinander machen wollen, sind lange vorbei. Leider.
Wenn ich von Privat kaufe, lege ich übrigens wert darauf, das Fahrzeug zugelassen zu übernehmen, weil ich schon lange keinen Anhänger mehr habe. Interessanterweise wurde das in 35 Jahren bei locker 40 Fahrzeugen noch kein einziges Mal abgelehnt. Selbstverständlich melde ich stets binnen einer Woche um.
Ich bin aber eben auch "old-school", seriös und verlässlich, was man auch sieht.
Zitat:
@Kugar schrieb am 17. Okt. 2023 um 06:3:22 Uhr:
ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen,
Denkt ihr eigenes auch manchmal vorher nach, bevor ihr hier eure Tipps abgebt? Selber die Plaketten abzukratzen würde ich tunlichst lassen, das kann verdammt teuer werden.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:07:22 Uhr:
Zitat:
@Kugar schrieb am 17. Okt. 2023 um 06:3:22 Uhr:
ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen,Denkt ihr eigenes auch manchmal vorher nach, bevor ihr hier eure Tipps abgebt? Selber die Plaketten abzukratzen würde ich tunlichst lassen, das kann verdammt teuer werden.
Das ist ein ganz bewusster Tip. Das Fahrzeug kann dann nicht mehr weitgehend gefahrlos genutzt werden und das Ordnungsamt würde erst einmal auch nichts anderes tun.
Wenn das illegal sein sollte, darf diese Passage gerne gestrichen werden.
Selbstverständlich möchte ich nicht zu kriminellen Handlungen aufrufen.
Um solchen Ärger zu vermeiden, empfehle ich ja ohnehin, abgemeldet zu übergeben.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:54:13 Uhr:
Meines Wissens dürfte das unter Urkundenfälschung fallen.
Weiß ich nicht. Wenn das so ist, bitte diesen Teil löschen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:54:13 Uhr:
Meines Wissens dürfte das unter Urkundenfälschung fallen.
das Abkratzen von Plaketten ist allenfalls eine Sachbeschädigung. Es wird ja nicht verfälscht, schon gar nicht mit betrügerischer Absicht. Es verhindert jedenfalls die weitere - nicht vertragsgemäße - Nutzung sehr effektiv.
Zitat:
@Kugar schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:03:22 Uhr:
Was für ein Aufwand!
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Wenn der Käufer ein ganz offensichtlich vernünftiger Mensch mit belegbarem Wohnsitz in Deutschland ist, kann man vielleicht(!) das Fahrzeug angemeldet übergeben.
Ich mache das längst nicht mehr, außer der Mensch wohnt keine 50 Km entfernt und ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen, wenn nach 2 Wochen nicht umgemeldet wurde. Meist ist das auch so, weshalb das klappt. Aber ich habe mich auch mehrfach herumgeärgert. Warum sollte man das tun?
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Wenn ich von Privat kaufe, lege ich übrigens wert darauf, das Fahrzeug zugelassen zu übernehmen, weil ich schon lange keinen Anhänger mehr habe. Interessanterweise wurde das in 35 Jahren bei locker 40 Fahrzeugen noch kein einziges Mal abgelehnt. Selbstverständlich melde ich stets binnen einer Woche um.
Ich bin aber eben auch "old-school", seriös und verlässlich, was man auch sieht.
Du bist ja lustig, verkaufen nur abgemeldet aber kaufen nur angemeldet. D.h. Du traust dem Verkäufer nicht, aber der Käufer muss/soll Dir vertrauen 🙄.
Zitat:
@Kugar schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:03:22 Uhr:
...... vielleicht(!) das Fahrzeug angemeldet übergeben.
Ich mache das längst nicht mehr, außer der Mensch wohnt keine 50 Km entfernt und ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen, wenn nach 2 Wochen nicht umgemeldet wurde. Meist ist das auch so, weshalb das klappt. .
Was ist denn meist so?
Dass das Fahrzeug nur abgemeldet wird weil die neuen Besitzer Angst haben du kommst vorbei und kratzt die Plaketten ab oder das du nach 14 Tagen hinfährst und die Plaketten abkratzt?
Rufst du da nach 14 Tagen an und fragst weshalb das Fahrzeug umgemeldet wurde oder kann es sein das weder die 50Km noch die Angst um die Plakette Ausschlaggebend sind und es sich einfach um vernünftige Leute handelt?
Zitat:
@Kugar schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:03:22 Uhr:
Ich bin aber eben auch "old-school", seriös und verlässlich, was man auch sieht.
Aha, dir sieht man an das du seriös und verlässlich bist? Wer hat das denn bestätigt? Du selbst ja nicht, denn deiner Auffassung nach traust du dir selbst diese Expertise ja nicht zu, sonst würdest ja auch anderen Käufern die Option offen halten das Fahrzeug zugelassen zu übernehmen.