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Motorrad angemeldet verkaufen

Themenstarteram 15. Oktober 2023 um 3:07

Hallo und zwar,

Ich habe eine Frage morgen kommt ein Käufer für mein Mottorad. Er möchte die Maschine gleich mit einem

Hänger mitnehmen. Ich habe sie aber noch angemeldet gelassen da ja sonst niemand eine Probefahrt machen kann. Seine Tochter hat anscheinend auch noch keinen Führerschein weshalb der Vater die Probefahrt macht. Nun meine Frage wenn ich sie jetzt angemeldet verkaufe und der Käufer mir angeboten hat. Das er die Maschine mitnimmt mir eine Anzahlung für das Mottorad gibt ich Kennzeichen und Papiere behalte sie abmelde und dann die Papiere schicke können da Probleme für mich entstehen. Ich kenn mich wirklich nicht damit aus und habe wirklich Angst falls doch was passiert ich schuldig gemacht werde. Ich habe nirgends eine richtuge Antwort gefunden nur irgendwas mit Versicherung wenn der Käufer sie dann nicht anmeldet. Oder ist das hinfällig solang ich die Papiere habe er kauft sie heute am Sonntag und am Montag melde ich sie ab und sobald ich die restliche Zahlung bekommen habe schicke ich die Papiere zu. Gibt nun der Käufer mir das vertrauen oder ich ihm ?

Achso Kaufvertrag mit Uhrzeit und Datum wird natürlich auch gemacht! Ich habe hair Angst das er das Mottorad kauft vielleicht das dann ins Ausland verkauft oder keine Ahnung und ich dann mit nichts dastehe. Habe Echt Angst

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48 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Oktober 2023 um 12:36:37 Uhr:

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:03:22 Uhr:

Was für ein Aufwand!

............

Wenn der Käufer ein ganz offensichtlich vernünftiger Mensch mit belegbarem Wohnsitz in Deutschland ist, kann man vielleicht(!) das Fahrzeug angemeldet übergeben.

Ich mache das längst nicht mehr, außer der Mensch wohnt keine 50 Km entfernt und ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen, wenn nach 2 Wochen nicht umgemeldet wurde. Meist ist das auch so, weshalb das klappt. Aber ich habe mich auch mehrfach herumgeärgert. Warum sollte man das tun?

..............

Wenn ich von Privat kaufe, lege ich übrigens wert darauf, das Fahrzeug zugelassen zu übernehmen, weil ich schon lange keinen Anhänger mehr habe. Interessanterweise wurde das in 35 Jahren bei locker 40 Fahrzeugen noch kein einziges Mal abgelehnt. Selbstverständlich melde ich stets binnen einer Woche um.

Ich bin aber eben auch "old-school", seriös und verlässlich, was man auch sieht.

Du bist ja lustig, verkaufen nur abgemeldet aber kaufen nur angemeldet. D.h. Du traust dem Verkäufer nicht, aber der Käufer muss/soll Dir vertrauen :rolleyes:.

Genau so ist es.

Mir kann man vertrauen. Das weiß ich. Ob man anderen vertrauen kann, weiß ich nicht. ;-)

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. Oktober 2023 um 13:45:00 Uhr:

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:03:22 Uhr:

...... vielleicht(!) das Fahrzeug angemeldet übergeben.

Ich mache das längst nicht mehr, außer der Mensch wohnt keine 50 Km entfernt und ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen, wenn nach 2 Wochen nicht umgemeldet wurde. Meist ist das auch so, weshalb das klappt. .

Was ist denn meist so?

Dass das Fahrzeug nur abgemeldet wird weil die neuen Besitzer Angst haben du kommst vorbei und kratzt die Plaketten ab oder das du nach 14 Tagen hinfährst und die Plaketten abkratzt?

Rufst du da nach 14 Tagen an und fragst weshalb das Fahrzeug umgemeldet wurde oder kann es sein das weder die 50Km noch die Angst um die Plakette Ausschlaggebend sind und es sich einfach um vernünftige Leute handelt?

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 17. Oktober 2023 um 13:45:00 Uhr:

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. Oktober 2023 um 06:03:22 Uhr:

Ich bin aber eben auch "old-school", seriös und verlässlich, was man auch sieht.

Aha, dir sieht man an das du seriös und verlässlich bist? Wer hat das denn bestätigt? Du selbst ja nicht, denn deiner Auffassung nach traust du dir selbst diese Expertise ja nicht zu, sonst würdest ja auch anderen Käufern die Option offen halten das Fahrzeug zugelassen zu übernehmen.

So ist es.

Ich messe hier ganz klar mit zweierlei Maß.

Und?

Was meist so ist? Dass vernünftige Käufer aus der Gegend vereinbarungsgemäß ummelden, so wie ich das auch mache.

Der Rest ist eine hergesuchte Fehlinterpretation deinerseits.

Das könnt ihr nun von mir aus zu Tode diskutieren, meine Empfehlung an den TE bleibt: abgemeldet übergeben, wenn der Käufer nicht aus der Gegend und offensichtlich ein vernünftiger Typ ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Oktober 2023 um 11:46:18 Uhr:

 

. Es verhindert jedenfalls die weitere - nicht vertragsgemäße - Nutzung sehr effektiv.

Und es verhindert die Möglichkeit des Ab und ummeldens für den ERwerber.

Wer sein Fahrzeug angemeldet verkauft, hat später nichts an den Kennzeichen zu suchen.

Wer seine vertraglichen Pflichten, hier die Ummeldung innerhalb der vereinbarten frist von üblicherweise einer Woche, nicht erfüllt, sollte nicht auf Recht im Unrecht spekulieren.

Wenn ich so manche Benutzer hier lese, dann frage ich mich, wie das Zusammenleben in Deutschland denn funktionieren soll. Allerdings erklärt es auch so einige Fehlentwicklungen in der letzten Zeit sehr exemplarisch.

Zitat:

@Kugar schrieb am 19. Oktober 2023 um 03:45:06 Uhr:

Wer seine vertraglichen Pflichten, hier die Ummeldung innerhalb der vereinbarten frist von üblicherweise einer Woche, nicht erfüllt, sollte nicht auf Recht im Unrecht spekulieren.

Da magst Du recht haben,

Wäre aber wenn, zivilrechtlich zu klären und nicht durch selbstständigen Versuch einer Amtshandlung.

Den Stress kann man aber vollkommen umgehen, indem man sein Fahrzeug nur abgemeldet an einen fremden abgibt.

Ein Like von mir. Die Empfehlung, erwachsen zu handeln, ist immer gut.

Eine Woche fürs Ummelden reicht bei manchen Zulassungsstellen leider nicht aus. Z.B. bei meiner; da muss man online einen Termin buchen und der kann schon mal vier Wochen in der Zukunft liegen.

Ich habe das den Verkäufern in den letzten Jahren stets offengelegt und den sofort nach Kauf des noch angemeldeten Fahrzeugs gebuchten Termin weitergeleitet. Schön ist das nicht, aber eine vernünftige Alternative gab es aus meiner Sicht in keinem Fall. Allerdings habe ich gleichzeitig die Möglichkeit genutzt, die täglich veröffentlichten frei gewordenen Termine zu beobachten. Damit hatte ich in jedem Fall Glück und konnte teils nach wenigen Tagen die Ummeldung vornehmen. Dann ist auch mein in der Ferne liegender Termin entfallen.

Eigentlich ein nicht ideales Procedere, weil auf diese Weise eine Bugwelle gegenstandsloser Termine aufgebaut wird, aber meine Verkäufer waren jedesmal froh, dass die Ummeldung tatsächlich viel zügiger erfolgte als vorher angekündigt.

Ich war auch froh, dass mir nichts mehr passieren kann, was ich anschließend nicht allein regeln kann.

Beim Verkauf habe ich nur einmal Maßnahmen ergreifen müssen, sonst hat es immer geklappt wie vereinbart. Ein Käufer mit ausländischem Namen - aber festem Wohnsitz in Hamburg - hatte das Auto auch nach mehreren Wochen nicht umgemeldet. Da habe ich ordentlich Wind gemacht, Betrugsanzeige bei der Polizei und Versicherung + Zulassungsstelle informiert. Eine Verurteilung ist zwar nicht erfolgt, aber als er den Befragungsbogen der Polizei erhalten hatte, ging die Ummeldung dann ganz schnell. Er hatte mich dann auch noch einmal angerufen und mitgeteilt, dass das nicht nötig gewesen wäre...

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 16. October 2023 um 11:17:30 Uhr:

Muß aber nicht zwangsläufig so laufen, man kann z. B. für die Probefahrt auch rote Kennzeichen verwenden.

Will man als Pivatperson ein Fahrzeug schnell verkaufen, dann muss es angemeldet sein. Der Käufer kauft das Produkt auch ohne Probefahrt ohne Garantie, und ohne Rücknahme.

Für viele Interessenten ist ein Fahrzeug uninteressant, wenn es nicht angemeldet ist. Rote Kennzeichen besorgen, für ein Fahrzeug, was man noch nicht gesehen hat? Bei einingen Inseraten ärgert man sich schon über die unnötige Anfahrt, weil das Produkt nicht in dem Zustand ist, wie es beschrieben wurde...

Da kann man das Fahrzeug besser direkt an einen Händler verkaufen, und sich das Inserat sparen.

Die Diskussion, ob ein Fahrzeug angemeldet verkauft wird, sollte vor der Besichtigung geklärt sein, wenn ich mich für das Fahrzeug interessiere. Sonst muss ich mit der übergabe eines abgemeldeten Fahrezugs rechnen.

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. October 2023 um 06:03:22 Uhr:

Ich mache das längst nicht mehr, außer der Mensch wohnt keine 50 Km entfernt und ich kann zur Not vorbei fahren und die Plaketten abkratzen, wenn nach 2 Wochen nicht umgemeldet wurde.

Problem 1: Motorräder stehen überwiegend in einer Garage, wo man nicht ran kommt.

Problem 2: Bei einer Ummeldung kann man das Kennzeichen behalten, auch wenn die Region sich ändert. Es kann sein, dass du dein ehemaliges Kennzeichen entwertest, was aber schon auf den neuen Käufer angemeldet ist.

Problem 3: Ohne Plaketten ist eine reibungslose Abmeldung nicht mehr möglich. Du schießt ein Eigentor, und zahlst weiterhin die Steuern.

Zitat:

@Kugar schrieb am 17. October 2023 um 06:44:40 Uhr:

Das ist ein ganz bewusster Tip. Das Fahrzeug kann dann nicht mehr weitgehend gefahrlos genutzt werden und das Ordnungsamt würde erst einmal auch nichts anderes tun.

Wenn das illegal sein sollte, darf diese Passage gerne gestrichen werden.

Selbstverständlich möchte ich nicht zu kriminellen Handlungen aufrufen.

Die fehlenden Plaketten führen höchstens zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, von der Polizei kontrolliert zu werden. Eine gefahrlose Weiterfahrt ist möglich, da das Fahrzeug noch angemeldet und versichert ist.

Früher wurde mal ein Auge zugedrückt, wenn man das Kennzeichen nach einigen Monaten abmontiert hat, um "sein" Fahrzeug mit dem Kaufvertrag abzumelden. Wenn der Käufer keine Anzeige gemacht hat, hat es keinen interessiert.

Rote Kennzeichen gibt's für private Personen nicht.

Und wo steht,dass ich als Privatperson ein angemeldetes Auto verkaufen muss?

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Okt. 2023 um 13:28:25 Uhr:

Rote Kennzeichen besorgen, für ein Fahrzeug, was man noch nicht gesehen hat?

Wer soll denn bei wem Rote Kennzeichen "besorgen"?

 

Wie hier schon x-mal geschrieben, darf eine Privatperson kein Rotes Kennzeichen eines Händlers oder einer Werkstatt an ein Auto Schrauben, geschweigedenn damit fahren.

Zitat:

@NOMON schrieb am 19. October 2023 um 09:42:02 Uhr:

Eine Woche fürs Ummelden reicht bei manchen Zulassungsstellen leider nicht aus. Z.B. bei meiner; da muss man online einen Termin buchen und der kann schon mal vier Wochen in der Zukunft liegen.

Bei uns geht das auch problemlos im Rathaus der Gemeinde im Bürgerbüro. Da brauch ich kein Termin.

Nur so als Tipp.

Das handhaben Bundesländer, Landkreise höchst unterschiedlich.

In einigen dürfen auch die BürgerÄmter Zulassungsvorgänge durchführen, in anderen nur Adresse oder Abmeldungen.

Vorab fragen, kann helfen

Zitat:

@MvM schrieb am 19. October 2023 um 13:28:25 Uhr:

 

Will man als Pivatperson ein Fahrzeug schnell verkaufen, dann muss es angemeldet sein.

War bei mir letztes Jahr keinerlei Problem, hatte ein Motorrad verkauft.

Käufer wusste vorher natürlich, dass ich nur abgemeldet verkaufe.

Zitat:

„Früher wurde mal ein Auge zugedrückt, wenn man das Kennzeichen nach einigen Monaten abmontiert hat, um "sein" Fahrzeug mit dem Kaufvertrag abzumelden. Wenn der Käufer keine Anzeige gemacht hat, hat es keinen interessiert.“

 

Wie oder wann soll das jemals ohne Papiere funktionierent haben?

Früher brauchte man Brief und Schein zum Abmelden…heute immer boch die ZB 1 !

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