Motorgarantieversicherungen - welche gibt es und was kosten sie?
Hallo,
ich versuche noch immer einen LPG-Neuwagen zu kaufen. Es soll ein Berlingo II sein, der noch parallel zum Berlingo III verkauft wird. Leider ist Citroën wahrscheinlich nicht der Meinung, daß der (ehemals) ab Werk mit Erdgas lieferbare Wagen auch für LPG geeignet ist(1). Ich verliere also die den Motor betreffende Neuwagengarantie, wenn ich umrüste.
Die einzige Lösung dürfte eine Motorgarantieversicherung sein. Welche gibt es und was kosten sie? Und was decken sie ab? Optimal fände ich eine Versicherung, die alle Motorschäden übernimmt, unabhängig von der Ursache (um es für den Versicherer wirtschaftlich zu gestalten, könnte der Vertrag nach meiner Meinung doch so gestaltet sein, daß die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung abgetreten werden; Im Schadensfalle zahlt also der Versicherer und holt sich ggf. Geld zurück, wenn der Motorschaden nichts mit Gas zu tun hatte).
Schön wäre es, wenn hier so viele wie möglich antworten und Motorgarantieversicherungsanbieter und ggf. deren Kosten und den Versicherungsumfang nennen - das ist sicher für sehr viele potentielle Neuwagenkäufer und potentielle Käufer von sehr jungen Gebrauchten sehr wichtig und interessant!
Vielen Dank an alle.
Gruß Michael
(1) "wahrscheinlich" deshalb, weil ich von diversen Citroën-Mitarbeitern zahlreiche unterschiedliche Auskünfte bekommen habe. Obwohl es die TeleflexGFI Gasanlage(2) für dieses Modell definitiv gibt, soll es sie mal überhaupt nicht geben, mal ist sie nicht getestet, mal einfach nur nicht freigegeben (Begründung war, daß der Verkauf des alten Modells nicht mehr gefördert werden soll - man forderte mich auf, das neue Modell zu kaufen!). Ich weiß also auch nach Wochen noch nicht, wie es nun wirklich mit der Garantie aussieht!
(2) TeleflexGFI deshalb, weil Citroën ausschließlich diese Anlage freigibt. Wenn es Garantie geben soll, muß es bei Citroën also eine TeleflexGFI sein.
Beste Antwort im Thema
mein kommentar zielte darauf ab, dass sich die versicherungen nur in den seltensten fällen lohnen. zuviele wenn und aber... alleine über den punkt "bei umrüstung bereits vorhandene schäden" könnte man trefflich prozessieren.
14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Ich weiß also auch nach Wochen noch nicht, wie es nun wirklich mit der Garantie aussieht!
Hast du denn nur bei Händlern gefragt die geschult sind?
Momentan sind es nur ca. 50-60 Händler in Deutschland.
Hier die Info von einem geschulten Händler:
"Die übliche zweijährige Garantie wird weiter angeboten, sofern der ausliefernde Händler an der CITROËN-Schulung teilgenommen hat. Für Neuwagen und Vorführwagen (bis zu zehn Monate alt)."
"Das von CITROËN angebotene Garantie Plus-Paket gilt auch für CITROËN-Fahrzeuge mit Teleflex Autogas-Anlage, sofern der Händler an der CITROËN-Schulung teilgenommen hat. Service PLUS-Pakete können selbstverständlich ebenso angeboten werden."
"Der Einbau von Autogas-Anlagen in Gebrauchtwagen ist möglich. Der Fahrzeuginhaber verliert seinen Anspruch auf Herstellergarantie. Aber: Er kann eine Zusatzgarantie über „Car Garantie“ beantragen."
Die Zusatzversicherung musst du über den Händler abschliessen- die kostet ca. 100-200 Euro für 2 Jahre.
Außer der Car Garantie gibt es u.a. noch Intec und europ-assistance.
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
Hast du denn nur bei Händlern gefragt die geschult sind?Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Ich weiß also auch nach Wochen noch nicht, wie es nun wirklich mit der Garantie aussieht!
Momentan sind es nur ca. 50-60 Händler in Deutschland.Hier die Info von einem geschulten Händler:
"Die übliche zweijährige Garantie wird weiter angeboten, sofern der ausliefernde Händler an der CITROËN-Schulung teilgenommen hat. Für Neuwagen und Vorführwagen (bis zu zehn Monate alt)."
"Das von CITROËN angebotene Garantie Plus-Paket gilt auch für CITROËN-Fahrzeuge mit Teleflex Autogas-Anlage, sofern der Händler an der CITROËN-Schulung teilgenommen hat. Service PLUS-Pakete können selbstverständlich ebenso angeboten werden."
"Der Einbau von Autogas-Anlagen in Gebrauchtwagen ist möglich. Der Fahrzeuginhaber verliert seinen Anspruch auf Herstellergarantie. Aber: Er kann eine Zusatzgarantie über „Car Garantie“ beantragen."
Die Zusatzversicherung musst du über den Händler abschliessen- die kostet ca. 100-200 Euro für 2 Jahre.
Außer der Car Garantie gibt es u.a. noch Intec und europ-assistance.
Hallo,
es sind inzwischen fast 100 geschulte Händler, aber auch über diese gibt es nur die Werksgarantie für von Citroën Deutschland freigegebene Modelle/Motoren. Und da es die Teleflex-Anlage für den von mir gewünschten Motor zwar gibt, sie aber von Citroën nicht freigegeben wurde (sinngemäßes Zitat: Man wolle den Verkauf des Auslaufmodells nicht forcieren - oder simpler: Citroën will lieber neuere und teurere Modelle statt der bewährten verkaufen!), nützt mir das nichts.
Aber immerhin hast Du schon drei Anbieter genannt: Car Garantie, Intec und Europ-Assistance.
Intec hat Bedingungen, die sich für mich als Laie ungefähr so lesen: Es ist fast nichts versichert! Wenn Folgeschäden und viele Teile ausgeschlossen sind, würde z. B. nach einem thermisch bedingten Ventilbruch mit dadurch verursachtem Motortotalschaden das Ventil bezahlt... Na super! Schaden 4000 € und man bekommt 80 € für das Ventil...
Ich versuche mal die Bedingungen der anderen Anbieter zu finden.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Intec hat Bedingungen, die sich für mich als Laie ungefähr so lesen: Es ist fast nichts versichert!
Keine Ahnung wo du das gelesen hast- hier sind die Details von Intec.
http://www.intec-garantie.de/index.php?a=51hmmm...
http://www.intec-garantie.de/uploads/_download/Flyer-GAS-Neu.pdf
"D. Leistungsausschluss:
Schäden an oben nicht aufgeführten Teilen, bei Umrüstung bereits vorhandene Schäden, selbstverschuldete Schäden durch Öl- oder Kühlmittelmangel, Schäden und Folgeschäden defekter nicht von der Garantie gedeckter Teile wie Dichtungen/Simmerringe, Keilriemen, Zahnriemen, Spannrollen etc.. Metallrisse, Metallbruch, verbogene Ventile, örtliche Verschmorung/Abschmelzung an Kolben und Auslassventilen, ferner bei Softwareänderungen oder Abgleich des Benzinsteuergerätes, wenn die Gasanlage nicht entsprechend in ihren Kennfeldern nachjustiert wurde, bei Antriebstrangveränderung, Tuning (hard- oder softwareform), Einbau anders übersetzter Getriebe, Schäden, die durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen. Deshalb ist die Verwendung von verschlammungssicheren Ölen zur Aufrechterhaltung der Garantie vorgeschrieben. Betriebsflüssigkeiten wie z.B. Öl, Kühlmittel, etc. werden nicht erstattet. Die Garantie erlischt sofort, wenn Fehlerspeicher vor Reparaturbeginn gelöscht werden ohne schriftliche Erlaubnis durch die INTEC-Garantie.
Die Garantie ist nicht gültig:
1. in Verbindung mit Venturi-Anlagen.
2. in Verbindung mit Multipointanlagen mit paralleler Systemarchitektur.
3. in Verbindung mit Autogasanlagen, die nicht auf das Abgasverhalten gemäß R115 geprüft sind.
4. bei Transportern zum Einsatz auf Baustellen und LKW ab 4,5 t.
5. bei Fahrzeugen mit mehr als 6 Zylindern, Fahrzeugen mit mehr als 45 KW je Zylinder.
6. bei Fahrzeugen, die als Mietwagen, im Motorsport oder als gewerbsmäßige Kurierfahrzeuge genutzt werden."
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Zitat:
Original geschrieben von meister1234
hmmm...
was hmmm?
Gibt es ein Kriterium dass o.g. Anfrage ausschliest?
Die Teleflex hat die R115 bei Citroen und es ist weder eine Ventruri-Anlage noch soll der Berlingo als Mietwagen eingesetzt werden...
mein kommentar zielte darauf ab, dass sich die versicherungen nur in den seltensten fällen lohnen. zuviele wenn und aber... alleine über den punkt "bei umrüstung bereits vorhandene schäden" könnte man trefflich prozessieren.
Zitat:
Original geschrieben von meister1234
mein kommentar zielte darauf ab, dass sich die versicherungen nur in den seltensten fällen lohnen. zuviele wenn und aber... alleine über den punkt "bei umrüstung bereits vorhandene schäden" könnte man trefflich prozessieren.
...versicherungen sind auch nur verkappte gewinnorientierte unternehmen, die sich jede kleine wnizigkeit versuchen auszumachen, um nicht zahlen zu müssen. im endeffekt fragen die dich, ob du selber gefahren bist, als der motorschaden auftrat, oder deine freundin!
"...ach ne frau saß am steuer!? ja wenn das soooo ist, können wir natürlich nicht in leistung gehen...!" 😁
Zitat:
Original geschrieben von meister1234
mein kommentar zielte darauf ab, dass sich die versicherungen nur in den seltensten fällen lohnen.
hast du da konkrete Fälle oder Beispiele oder wird das jetzt ein Stammtischthread bei dem gleich noch über Politiker hergezogen wird?
Zitat:
alleine über den punkt "bei umrüstung bereits vorhandene schäden" könnte man trefflich prozessieren.
ja könnte hätte sollte- was hat den die Versicherung davon wenn sie alle Fälle vor Gericht austrägt?
Einen Immagegewinn?
Welchen Schaden sollte denn ein Neuwagen schon haben?
Zitat:
...versicherungen sind auch nur verkappte gewinnorientierte unternehmen
ja und wir arbeiten alle bei sozialen Einrichtungen die nicht gewinnorientiert sind.
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
ja und wir arbeiten alle bei sozialen Einrichtungen die nicht gewinnorientiert sind.Zitat:
...versicherungen sind auch nur verkappte gewinnorientierte unternehmen
was ich damit sagen wollte ist, daß die leistungen der versicherungen immer weniger werden und jeder schadensfall zur tiefenprüfung heran gezogen wird, um einen grund zu finden, warum nicht gezahlt wird. ich hab leider in der vergangenheit sehr negative erfahrungen mit versicherungen machen müssen, wo selbst der ortsansässige versicherungsberater / ansprechstelle nur mit dem kopf schüttelt, warum sich die versicherung hier sträubt.
das fängt bei der kfz-versicherung an und endet bei der privaten zusatzversicherungen für zahnersatz beispielsweise, geht weiter über die krankenkassen..... von daher nerven mich solche versicherungen, die eigentlich nichts versichern und sich schlußendlich dann doch nicht in leistung gehen.
ich arbeite nicht an einer sozialen einrichtung, sondern verkaufe ein produkt, was die versprochenen leistungen und spezifikationen auch hält.
Zitat:
Original geschrieben von BS-Toni
hab leider in der vergangenheit sehr negative erfahrungen mit versicherungen machen müssen
und deshalb werden alle Versicherungsgesellschaften in eine Schublade geschoben?🙄
...nicht alle, ralfo! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Ralfo1704
hast du da konkrete Fälle oder Beispiele
schau dir die AGB an, die ich gepostet habe. da sind so viele haken und ösen drin, das ist lächerlich. erste einschränkung findet unter C statt. weitere ausschlüsse und D (bereits gepostet). dann noch die 20%ige beschränkung auf den tageswert und die km-beschränkung.
konstruier mich doch bitte einen fall, der ohne jegliche kollision mit den genannten punkten auskommt.
Laut der AGB meiner GasDrive Komfort/Europe Assistance Versicherung (209 Euro für 3 Jahre oder 180000 km), die ich mit meiner BRC Anlage abgeschlossen habe:
Par. 3.1: versicherte Risiken sind ausschließlich die hierin abschließend wiedergegebenen Schäden an den hierin abschließend wiedergegebenen Bauteilen des Fahrzeuges. Der Versicherer leistet Enschädigung, wenn und soweit eines der nachstehend aufgeführten Bauteile innerhalb der Garantiedauer als Folge einer Fehlfunktion der beim Umbau nachgerüsteten Flüssiggasanlage unmittelbar seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird. Für Schäden and der Flüssiggasanlage selbst wird nicht geleistet.
Im Klartext:
Dieser Gesellschaft bezahlt Schaden nur wenn er durch eine defekte Gasanlage verursacht ist. Das heißt, liegt ein Motorschaden vor, durch Gasbetrieb entstanden (z.B. Ventilsitzrezession), aber die Anlage an sich ist ok, bezahlen die nicht.
Trotzdem finde ich meine Versicherung interessant, weil an einer Gasanlage Einiges kaputt gehen kann, und dadurch einen Schaden am Motor oder Auslasstrakt entstehen kann.
Die Sache ist dass mein Umrüster mir genau den 1. Punkt versprochen hat, und dass wir jetzt, nachdem ich es zu spät gemerkt habe, mein Vertrauen in Ihm verpufft ist! Lasst Euch also nicht mehr fangen, und LESE alles GENAU nach.
MFG
Jan