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Moped fahren bei Eis und Schnee

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 2:14

Hallo,

hatte heute einen heftigen Streit mit meinem Sohn (17 Jahre), weil ich ihn bei dieser Witterung (ca 5 cm Neuschnee) nicht mit seiner Honda CB 125 R fahren ließ.

Was meint ihr?

Sollte es zu einem Unfall kommen (angenommen, er "rutscht" auf ein Auto drauf), zahlt dann die Versicherung? Winterreifenpflicht gibt es ja nicht (davon abgesehen, dass es für die Maschine auch gar keine Winterreifen gibt).

Meiner Meinung nach wäre es grob fahrlässig, wenn ich ihn fahren lassen würde. Habe ihm auch angeboten, dass ich ihn mit dem Auto fahre (wäre kein Problem für mich). Aber der Bub hat wohl gerade eine "stürmische Phase" (will mit dem Kopf durch die Wand).

Wäre für ein paar Tipps und Hinweise dankbar!

Vielleicht hat auch noch jemand einen Tipp, wo ich mich noch informieren könnte (Polizei, Versicherung, ADAC, Websites???)

Danke schonmal und schöne Grüße aus dem verschneiten Niederbayern

Bettina

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nordlicht schrieb am 10. Januar 2019 um 07:48:36 Uhr:

:o Schade, dass Sohnemanns eigenes Denkvermögen nicht ausreicht, witterungsbedingt das Fahren einzustellen!

Und warum? Wir sind früher auch mit unseren 50/80 ccm Maschinen bei Wind und Wetter gefahren. Bei Schnee hat es sogar richtig Laune gemacht.

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Zitat:

@a4kabrio schrieb am 12. Januar 2019 um 22:04:38 Uhr:

So geht das im Winter: https://www.youtube.com/watch?v=6vGtVIOk7Lc

Sieht nur im Video so dynamisch aus, in natura waren die Geschwindigkeiten nicht sooo hoch, wie es den Anschein hat - war ziemlich genau vor einem Jahr auf der Streif im Rahmen des Abfahrtsrennens als Promotion-Gag der Roten Brause.

Zitat:

@a4kabrio schrieb am 12. Januar 2019 um 22:04:38 Uhr:

So geht das im Winter: https://www.youtube.com/watch?v=6vGtVIOk7Lc

Naja, mit Spikes... leider auf der Straße verboten, in Deutschland.

Gibt es sowas auch für Mopeds?

https://m.youtube.com/watch?v=eRfwxJOStDc

Es gibt "Mopeds", die sowas standardmäßig haben. Nennt sich Schneemobil. (Für Münchener: Snowmobile)

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 15:49:29 Uhr:

Es gibt "Mopeds", die sowas standardmäßig haben. Nennt sich Schneemobil. (Für Münchener: Snowmobile)

Ja, lieber Erwachsener.

In Deutschland nur völlig sinnlos da nicht zulassunggsfähig.

In Skandinavien ersetzen diese Fahrzeuge das Moped im Winter tatsächlich

Gruß

Edith sagt für den Münchner ist das ein Sschiido ( Ski Doo, als Markenname).

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. Januar 2019 um 16:40:09 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 15:49:29 Uhr:

Es gibt "Mopeds", die sowas standardmäßig haben. Nennt sich Schneemobil. (Für Münchener: Snowmobile)

In Deutschland nur völlig sinnlos da nicht zulassunggsfähig.

Oh. Das wusste ich tatsächlich nicht. Danke für die Info!

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. Januar 2019 um 16:40:09 Uhr:

In Deutschland nur völlig sinnlos da nicht zulassunggsfähig.

Wieso?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 13. Januar 2019 um 20:21:01 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 13. Januar 2019 um 16:40:09 Uhr:

In Deutschland nur völlig sinnlos da nicht zulassunggsfähig.

Wieso?

Deshalb: https://www.oberallgaeu.org/.../Schneefahrzeuge.html (nur ein Beispiel)

 

Grüße vom Ostelch

Ob man einen ausgemusterten Hägglunds Bandvagn der Bundeswehr zivil zugelassen kriegt? Frage ich mich gerade angesichts der Katastrophenhilfe-Bilder.

am 14. Januar 2019 um 12:16

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 14. Januar 2019 um 13:13:33 Uhr:

Ob man einen ausgemusterten Hägglunds Bandvagn der Bundeswehr zivil zugelassen kriegt? Frage ich mich gerade angesichts der Katastrophenhilfe-Bilder.

ist das ein Motorrad?

Nicht ganz. Und ja, ist jetzt leicht OT. Aber weil wir gerade bei Zulassungsfragen waren.

Wer sich informieren will: https://de.wikipedia.org/wiki/Bandvagn_206

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 14. Januar 2019 um 13:20:53 Uhr:

Nicht ganz. Und ja, ist jetzt leicht OT. Aber weil wir gerade bei Zulassungsfragen waren.

Wer sich informieren will: https://de.wikipedia.org/wiki/Bandvagn_206

In diesem Fall greift § 19 Absatz 2a StVZO, der sämtliche militarisierten Fahrzeuge, gleich ob sie umgebaut worden sind oder nicht, nicht mehr zulässt:

" (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden."

 

Danke! Diese Vorschrift kannte ich noch nicht. Klingt aber sinnvoll.

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