ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Mofaroller zu weit fahren

Mofaroller zu weit fahren

Themenstarteram 19. August 2017 um 17:07

Hallo,

stimmt es das man seit diesem Jahr ein 50ccm roller als Mofagedrosselt jetzt zu zweitfahren darf? D.h. Fußraster wieder anbringen und Platzhalter vom 2. Sitz entfernen.

Beste Antwort im Thema

Dann lässt du einfach das Gutachten weg,baust oder lässt die Mofadrossel aus/ausbauen und bei der Versicherung es einfach umschreiben auf 45er.

Die Mofadrossel und das Gutachten sorgsam aufbewahren,es steigert den Wert beim Wiederverkauf enorm.

Möchtest du den Roller weiter als Mofa fahren auch kein Problem ,er ist ja für 2 Personen zugelassen.

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Nicht unbedingt. Es kommt drauf an, was das "Gutachten" besagt. Auch dort gibt es verschiedene Ausdrucksweisen. Wenn etwa "zur sofortigen/unverzüglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere" sinngemäss steht, hat er 2 Wochen. Dann darf er auch später nicht damit umherfahren. Stehts nicht so drin, kann er...

Trotzdem muss er neue Papiere anfertigen lassen

Lies nochmal...

Themenstarteram 20. August 2017 um 18:30

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 17:48:30 Uhr:

1. Hast du einen rollerfuhrerschein oder nicht? Für ein Mofa brauchst du nur ne prüfbescheinigung, deshalb frag ich.

2. Was steht im 25er Gutachten? Ist da irgendwo die Rede von "hartring mit tasche" oder irgendwie so in der Art?

Ne da steht nur unter Punkt S.1 1

Themenstarteram 20. August 2017 um 18:31

Zitat:

@Groh01 schrieb am 20. August 2017 um 20:30:08 Uhr:

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 17:48:30 Uhr:

1. Hast du einen rollerfuhrerschein oder nicht? Für ein Mofa brauchst du nur ne prüfbescheinigung, deshalb frag ich.

2. Was steht im 25er Gutachten? Ist da irgendwo die Rede von "hartring mit tasche" oder irgendwie so in der Art?

Ne da steht nur unter Punkt S.1 1

Themenstarteram 20. August 2017 um 18:45

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. August 2017 um 18:03:43 Uhr:

Nicht unbedingt. Es kommt drauf an, was das "Gutachten" besagt. Auch dort gibt es verschiedene Ausdrucksweisen. Wenn etwa "zur sofortigen/unverzüglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere" sinngemäss steht, hat er 2 Wochen. Dann darf er auch später nicht damit umherfahren. Stehts nicht so drin, kann er...

Wieso 2 Wochen?

Zitat:

@Groh01 schrieb am 20. August 2017 um 20:30:08 Uhr:

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 17:48:30 Uhr:

1. Hast du einen rollerfuhrerschein oder nicht? Für ein Mofa brauchst du nur ne prüfbescheinigung, deshalb frag ich.

2. Was steht im 25er Gutachten? Ist da irgendwo die Rede von "hartring mit tasche" oder irgendwie so in der Art?

Ne da steht nur unter Punkt S.1 1

Welcher Punkt?

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. August 2017 um 18:27:50 Uhr:

Lies nochmal...

Das Gutachten ist schließlich keine Betriebserlaubnis.

Themenstarteram 20. August 2017 um 20:18

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 22:01:04 Uhr:

Zitat:

@Groh01 schrieb am 20. August 2017 um 20:30:08 Uhr:

 

 

Ne da steht nur unter Punkt S.1 1

Welcher Punkt?

Das ist der Punkt in dem steht wie viele Leute einschließlich Fahrer mit fahren dürfen

Ja, und wenn da steht, dass nur eine Person mitfahren darf, musst du normalerweise auch eine Tasche hintendraufklemmen.

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 22:22:00 Uhr:

Ja, und wenn da steht, dass nur eine Person mitfahren darf, musst du normalerweise auch eine Tasche hintendraufklemmen.

Und ein Sack Knoblauch vorne dran hängen.:eek:

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 22:02:10 Uhr:

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. August 2017 um 18:27:50 Uhr:

Lies nochmal...

Das Gutachten ist schließlich keine Betriebserlaubnis.

Muss es nicht zwingend. Es kann auch eine Änderung der bestehenden BE sein. Denn im GA steht dann, dass die Höhstgeschw. herabgesetzt ist...

Am besten wäre es, wenn der TE dieses GA mal hochläd.. Die "wichtigen" Punkte vorher unkenntlich machen.

Themenstarteram 20. August 2017 um 20:49

Zitat:

@Papstpower schrieb am 20. August 2017 um 22:40:47 Uhr:

Zitat:

@janniszervas schrieb am 20. August 2017 um 22:02:10 Uhr:

 

Das Gutachten ist schließlich keine Betriebserlaubnis.

Muss es nicht zwingend. Es kann auch eine Änderung der bestehenden BE sein. Denn im GA steht dann, dass die Höhstgeschw. herabgesetzt ist...

Am besten wäre es, wenn der TE dieses GA mal hochläd.. Die "wichtigen" Punkte vorher unkenntlich machen.

20170820-224739

Damit kannst du fahren.

"eine Änderung ist mit der nächsten Befassung vorzunehmen..."

Allerdings nur mit 1 sitzplatz!

Jap. Das ist eben kein Gutachten, sondern eine Bestätigung für drn richtigen Einbau. Muss man damit nicht noch zur Zulassungsstelle und die Papiere umändern bzw. Sich neue geben zu lassen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Mofaroller zu weit fahren