Mobilitätsgarantie
Hallo,
am übernächsten Montag steht mein neuer A6 zum ersten Mal (der Wagen ist jetzt 4 Wochen alt) in der Werkstatt, da diverse Kleinigkeiten behoben werden
müssen.
Der Meister meinte, dass der Wagen wohl einen halben Tag da bleiben müsse. Ich werde ihn also früh morgens hinbringen und am Nachmittag wieder abholen.
Als ich ihn dann fragte, ob mir für die Zeit ein Ersatzwagen gestellt würde, meinte er, dass das einizige was man mir anbieten könne, die Erstattung der Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr sei.
Kann das sein? Habe ich im Rahmen der Mobilitätsgarantie nicht den Anpruch auf ein Ersatzfahrzeug? Oder muss der Wagen dafür mindestens 24 Std. in der Werkstatt stehen?
Bin sehr auf die Antworten gespannt!
Gruß qwertzuio
19 Antworten
Ein Ersatzwagen im Rahmen der Mobilitätsgarantie steht dir nur zu wenn dein Auto nicht fahrbereit ist, und die Werkstatt den Schaden nicht innerhalb von 3 Stunden beheben kann.
Gruß
PowerMike
Danke erstmal.
Naja, fahrbereit ist das Fahrzeug schon, allerdings wird die Werkstatt sicherlich länger brauchen als veranschlagt. Was soll man denn tun, wenn Mängel existieren, die den Gebrauch einschränken und unbedingt behoben werden müssen, aber eben die Fahrbereitschaft nicht tangieren. Ich bin sicher, einen zweiten Termin machen zu müssen, wo sie meinen Wagen dann zwei Tage dabehalten werden. Heißt das etwa, dass ich mir einen Mietwagen auf eigene Kosten organisieren muss. Das kann doch wohl nicht wahr sein?!
Ich bin schockiert, wie hier Kunden behandelt werden! Das Auto hat doch eine ganze Stange Geld gekostet.
Also ich kenne es so, wenn ich Garantieprobleme hab dann bekomme ich ein Fahrzeug ganz umsonst (fahre damit natürlich nicht hunderte von Kilometern rum) ansosnten muß ich eine kleine Leihwagenpauschale berappen, glaub so ca. 40€ am Tag.
Und bei diesen Garantieaufenthalten gab es eigentlich immer die besten Autos........
War bei mir genauso,
meiner müsste auch mal wegen Kleinigkeiten zum Check (z.B 2x DVD Navi ausgefallen).
Der Wagen ist dann erst mal für ca. 6 Stunden beim "Freundlichen" und man steht blöd da.
Auf meine Frage, ob ich kostenlos einen Ersatz bekomme, bekam ich ebenfalls die Antwort, dies steht einem nur bei "Totalausfall" zu (Mobilitätsgarantie). Traurig, aber Wahr!
Gruß
A6er
Kulanz oder Anspruch?
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuio
Danke erstmal.
Heißt das etwa, dass ich mir einen Mietwagen auf eigene Kosten organisieren muss. Das kann doch wohl nicht wahr sein?!
Ich habe damals beim Neukauf auch alle Servicepakete, wie Mobilitätsgarantie bzw. Garantie- oder Gewährleistungsverlängerung dazugekauft.
Ich hatte meinen Ofen bisher dreimal in der Werkstatt und habe jedes Mal anstandslos und ohne es erst explizit fordern zu müssen einen Ersatzwagen bekommen, deshalb weiss ich bis heute nicht, ob das Kulanz ist oder mein gutes Recht.
Zweimal hat man mir allerdings "schamvoll" erklärt, man habe gerade keinen Wagen in meiner Klasse parat und ich zog mit nem A4, statt nem A6 ab.
Ich denke mal das das Kulanz ist. Aber einen Golf oder was ähnliches sollte sich doch bei einem Händler immer finden lassen.
Das ist wirklich nicht sehr kulant, vorallen wenn man bedenkt was so ein Fahrzeug kostet...
Hallo
Die Mobilitätsgarantie tritt nur dann in Kraft wenn das Auto nicht mehr fahrbereit ist ansonsten musst du zusehen wie du zurecht kommst ( z.b. wenn dein Zündschlüssel sich nicht mehr aus dem Zündschloss ziehen lässt hast du keine Mobilitätsgarantie den Auto ist noch Fahrbereit ) also ist die Mobilitätsgarantie nur eingeschränkt für die Mobilität nuzbar.
MFG
Nach meinem Wissenstand hilft die Mobilitätsgarantie nur wenn das Auto fahruntüchtig liegenbleibt. Ich kenne einen Fall da hat der mobile Audi-Notdienst das Auto auf der Autobahn wieder fahrtüchtig gemacht (provisorisch) um die Weiterfahrt zum Freundlichen zu ermöglichen. Dort gab man ihm aber keinen Leihwagen, da er jetzt nicht mehr völlig fahruntüchtig war. Ich glaube die Mobilitätsgarantie kann man meisten vergessen. Der Leihwagen ist wahrscheinlich meistens Kulanz von der Werkstatt. Sollte man vielleicht gleich beim Neuwagenkauf für die Garantiezeit aushandeln.
mein Fahrzeug stand nun 1 1/2 Tage in der Werkstatt, weil die MT erneuert wurde, trotz der Mobilitätsgarantie habe ich von Audi KEINEN Ersatzwagen bekommen, das hat meine Werkstatt (war nicht die gleiche) aber aus Kulanzgründen gemacht.
Ein sehr schwaches Bild, was sich Audi da leistet.
Hallo alle Zusammen !
Ich würde sagen alles nur eine Auslegungssache von Audi und vom freundlichen Händler .
Ich habe mittlerweile 5 Audi´s laufen und ich bekomme jederzeit einen kostenlosen Ersatzwagen nur voll getankt muss er dann wieder da stehen und wenns ne Woche dauert .
Als letztes hatte ich einen neuen A8 4,2 mit dem habe ich
über 1200 km gefahren an 4 Tagen , ohne das mich jemanden deswegen schief angechaut hat.
Achso , noch am Rande die Autos laufen alle in meiner Firma !
Grüsse Neuni
Zuerst mal an quert...-so du einen neuen A6(4F) hast-für dieses Modell gibt es wie für den A8 ein Mobilitätspaket. Bedeutet: ist der Werkstatt-Aufenthalt länger als 2h, bekommst du kostenlos ein Ersatzfahrzeug! Möglichst immer einen gleichwertigen A6 und keinen A3 z.B.. Allerdings verfügen nicht alle Händler über so ein Mobilitätspaket- Kostenfrage. Aber:generell wird es von Audi angeboten! Der A6 Kunde soll mobil bleiben, wenn das Auto in die Werkstatt muss! So der Händler dass nicht weiss oder anbietet- nicht dein Problem.
So und nun die allgemeine Mobilitätsgarantie von Audi. Generell gilt hier: ist das Fahrzeug aus sicherheitsrelevanten Aspekten nicht mehr fahrtüchtig oder eben liegengeblieben und muss abgeschleppt werden, gibt es auf jeden Fall ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Rep.-max. 5 Tage-Wochenende/Feiertage nicht berücksichtigt. Kommt der Kunde aus eigener Kraft mit einem Fehler in die Werkstatt und die stellt fest, dass eine Weiterfahrt aus oben benanntem Grund nicht möglich ist, kann sich die Werkstatt(Audi-Händler) eine Freigabe für ein Ersatzfahrzeug einholen- Anruf genügt. Vorraussetzung: Rep. innerhalb 3h oder vertretbarer Zeit nicht möglich. Audi will keinem Audi-Fahrer zumuten, länger als nötig auf die Rep. zu warten und weitere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Also kann ein Audi-Händler einem liegengebliebenen Kunden beruhigt ein Ersatzfahrzeug geben- wo er wohnt, ist erstmal egal. Spätere Fahrzeugrückführung/Fahrzeugtausch an Wohnort des Kunden z.B. sind ebenfalls in der Mob.garantie inbegriffen.
Die Erfahrung und Beiträge hier zeigen, dass viele Händler die Mob.garantie oft zu Ungunsten des Kunden oder aus Unkenntnis über die Mob.gar. diese falsch oder garnicht anwenden. Das dann über Audi und deren angeblich schlechte Mobilitätsgarantie geschimpft wird, ist die unberechtigte Folge.
Am besten, man liest sich die Leistungen im Serviceheft in Ruhe durch und urteilt dann. Die Mob.garantie bekommt jeder Audi-egal wie alt er ist. Vorraussetzung nur: eine gültige Inspektion von einem VW/Audi oder Audi-Händler.
Tschau.
Vielen Dank an alle für die Antworten
@Roman Autsch
Hallo, vielen Dank für deine Ausführungen zu meiner Fragestellung. Wie du selber ja schon in
deinem Kommentar feststellst, gibt es unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema.
Da es sich bei meinem Händler um ein großes AUDI-Zentrum handelt, wundert es mich umsomehr, dass der Herr von der Werkstatt, mit dem ich telefoniert habe einen Ersatzwagen abgelehnt hat. Aber ich weiß, dass er für die Reparaturarbeiten 3 Std. angesetzt hat, vielleicht eben, um dieses Thema zu umgehen. Ich werde auf alle Fälle noch mal nachfragen, da ich sicher bin, dass die den Wagen länger da behalten müssen. Wenn ich tatsächlich kein Übergangsfahrzeug erhalten sollte, wäre dies schon ein großes Service-Desaster. Bin bis jetzt Mercedes gefahren. Bei dieser Marke oder eben bei meinem Händler gab es seinerzeit keine Probleme mit der Mobilitätsfrage.
Ich bin mal gespannt, was nächsten Montag läuft!
Werde meine Erfahrung posten!
Gruß
qwertzuio
@qwertzuio
wenn sich dein Händler so quer stellt, würde ich mal überlegen den Händler zu wechseln.
Ich fahre seit 10 Jahren diverse Audis und VW Buse und hatte noch nie Probleme ein kostenloses Ersatzfahrzeug zu bekommen.
Gruß
@qwertzuio
Das Mobilitätspaket für A6 und A8 ist nicht vergleichbar mit der Mobilitätsgarantie! Da wie geschrieben nicht alle Händler über mehrere A6 oder A8 als reine Ersatzfahrzeuge nur für A6 und A8 verfügen, können die im Rep.fall so ein Paket auch nicht anbieten. Oft unterstützen sich die Händler untereinander und vermieten sich gegenseitig A6/A8. Einen Händler kostet so ein Mob.paket ziemlich viel Geld, deswegen haben es ja auch nicht alle. Hat nicht zwingend was mit der Euromobil-Vermietung zu tun, sondern interne Abrechnungsregularien zwischen Audi und den Händlern. Sprich dein AZ doch mal auf die garantierte Mobilität für den neuen A6 an; mal sehen, was er sagt. Problem für ihn ist- er kann einen A4 oder A3 nicht gegenüber Audi abrechnen, da es kein A6 aus dem von Audi gekauften Mob.paket ist. Bisschen kompliziert und für "betroffene" Kunden nicht nachvollziehbar. Das ein Az nicht über so ein Paket verfügt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Es sei denn, der Chef will sparen. Wäre da aber an falscher Stelle. Kann es aber kaum glauben. AZ sollen ja reine Audi-Händler sein- da muss alles stimmen. Vielleicht können sie dir das Auto ja abholen und wieder zustellen? Oder dich wieder nach Hause/ins Büro fahren? Reicht sehr oft auch zu, wenn das Auto tagsüber nicht benötigt wird. Frag doch einfach mal nach.
Tschau.