Mobilitätsgarantie - Erfahrungen in Italien/Südtirol
Unser Auto ist ein ID4 mit Erstzulassung April 2023. Wir sind nach Südtirol (Meran) in den Urlaub gefahren. Das Auto haben wir in der Tiefgarage des Hotels abgestellt. Nach einer Woche wollten wir das Auto starten. Es kamen div. Fehlermeldungen (Elektrosystem defekt o.ä.) und das Auto ließ sich nicht mehr starten. Ich habe dann aus dem Auto heraus den Notdienst von VW angerufen. Sie haben dann einen Abschleppdienst geschickt. Eine Starthilfe hatte keinen Erfolg. Das Auto aus der Tiefgarage zu bekommen, erforderte den Einsatz eines Traktors (hatte der Hotelier besorgt). Der Fahrer des Abschleppwagens sagte mir, dass die große VW-Werkstatt in Meran ( Auto Brenner)den Wagen sicherlich nicht annehmen werde. So kam es auch. Sie habenden Abschleppwagen kommentarlos durchgewunken. Der Wagen wurde bei dem Abschleppdienst abgestellt. Er zeigte nach einem neuen Startversuch nun keinerlei Reaktionen mehr und ließ sich nicht mehr verschließen.
Der tel. Kontakt nach Wolfsburg ergab, dass man sich um eine andere Werkstatt in Südtirol bemühen werde. Da wir am übernächsten Tag (Freitag) das Hotel verlassen musste und wir Samstag zu Hause sein mussten (890 km) und ein Leihwagen in eine Richtung nicht oder schwer zu bekommen war, haben wir uns mit Zustimmung der Mobilitätszentrale zu einer Heimreise per Zug entschieden.
Uns wurde mitgeteilt, dass man keine Werkstatt gefunden habe und das Auto in die Heimatwerkstatt transportiert werde. Wir bekamen noch eine von uns zu unterschreibende Vollmacht per Mail zugestellt, die wir unterschrieben zurückgemailt haben. Nun heißt es ohne Mobilität warten.
Eine parallele Anfrage beim ADAC ergab, dass auch sie große Probleme mit den Werkstätten in Italien hätten und der Rücktransport ca. vier Wochen dauere, da sie Sammeltransporte zusammenstellen.
Die Kommunikation mit Wolfsburg war übrigens gut, aber Mobilität dauert............
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
195 Antworten
Wenn die Teile dann lieferbar sind. 😉
Zitat:
@paulhermann schrieb am 14. November 2023 um 17:10:44 Uhr:
MOBILITÄTSGARANTIE!!!!
So hart das jetzt klingt aber die Leistungen der Mobilitätsgarantie hat VW - mit definitiver zu großer zeitlicher Verzögerung- erfüllt.
Folgende Sachen sind durch die Mobilitätsgarantie abgedeckt und hast du laut Thread erhalten:
Aus: Garantiebedingungen: Mobilitätsgarantie der ID. Familie
Mobilitätsgarantie Leistungen
Hilfe am Telefon durch unser Call Center
Abschleppen des Fahrzeugs
Transportkosten
Ersatzmobilität (z. B. Taxi, Car Sharing, ÖPNV, Ersatz- oder Mietwagen) oder Heim- / Weiterreisekosten beispielsweise per Zug, Flug oder Fähre
Standgebühren in einem Depot oder bei einem autorisierten Servicepartner
Es fehlt der Warnhinweis, dass Fahrten ins europäische Ausland zu überdenken sind, da es bei Pannen zu langen Ausfallzeiten des Autos kommt.
Die Mobilitätsgarantie von VW entspricht übrigens den Leistungen eines ADAC-Schutzbriefs fast exakt. Der ADAC-Mitarbeiter in Italien(Monza) hat mir telefonisch mitgeteilt, dass des Rücktransport ca. 4-5 Wochen dauern würde.
Der VW Notdienst sprach von 10 Tagen. Ich erhalte also die Leistungen wie beim ADAC.
Zitat:
@paulhermann schrieb am 15. November 2023 um 08:58:29 Uhr:
Es fehlt der Warnhinweis, dass Fahrten ins europäische Ausland zu überdenken sind, da es bei Pannen zu langen Ausfallzeiten des Autos kommt.
Weil eine Werkstatt/ eine Region jetzt mal bei Elektromobilität versagt würde ich nicht direkt das für ganz Europa als gültig betrachten und „Warnhinweise“ fordern.
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Interessant war eine Bemerkung eines Mitarbeiters des VW-Notdienstes, der, nachdem er wie alle sehr viel Verständnis und Bedauern geäußert hatte, mir sagte, dass er nicht wagen würde, mit seinem VW-Elektromobil ins Ausland zu fahren. Sollte ich doch nicht der exotische Sonderfall sein, dem soviel Probleme entstanden sind.
Es steht nirgends geschrieben, dass man mit einem ID.4 nicht ganz Europa befahren darf/kann (ob man überall eine passende Ladeinfrastruktur findet, steht auf einem anderen Blatt und in jedermanns eigener Verantwortung).
Ansonsten soll ein BEV genau so nutzbar sein (Mobilität ermöglichen) wie jeder andere PKW (die Modell spezifischen Besonderheiten wie Reichweite + "Tank-"zeiten sind bekannt).
Daher gilt auch für BEV ganz einfach - wird ein mangelahftes "Montags-"Produkt geliefert, muss der Hersteller bzw. Verkäufer dafür gerade stehen - mit allen Konsequenzen - was das bedeutet kann man beim ADAC etc. nachlesen (u.U. ist da auch eine satte Nutzungsausfallentschädigung denkbar).
Bedauerlicherweise erlebe ich auch so ein Servicedesaster mit einem ID.4 in Frankreich. Seit 13.10.2023 schafft die Hotline der VW MOBILITÄTSGARANTIE nicht mir eine Lösung für den Rücktransport zu liefern oder eine Kostenübernahme für Ersatzwagen zu geben. Das Autohaus in Frankreich hatte keine Lust sich zeitnah den Fehler (autohold/parkbremse blockiert) anzuschauen und ich habe auf den Rücktransport nach Deutschland bestanden. Laut Hotline sollte das Auto innerhalb von 5 bis 7 Tagen im meinem Autohaus stehen. Am 15.11.2023 ist der Abholtermin immer noch nicht bekannt.Habe alle Details dokumentiert und werde die Volkswagen AG in die Verantwortung bzw. Zum Schadenersatz bringen.
Das ist bei unserem ID4 fast identisch. Der einzige Unterschied sind die Schadensorte Frankreich und Italien. Auch ich habe eine Dokumentation von fast jedem Tag und an die Kundenbetreuung geschickt. Das Ergebnis ist eine an meiner Bitte um Kulanz völlig vorbeigehende Antwort. Sie bezieht sich nur auf die Bedingungen der Mobilitätsgarantie, die ich natürlich kenne, und geht in keiner Weise auf die lange Zeitdauer ein, die vergeht, bis die Mobilität wieder hergestellt ist.
Hier die Antwort der Kundenbetreuung:
"Wir bestätigen den Inhalt unseres Schreibens vom 10.11.2023 und den des Telefonates vom
13.11.2023. Eine Kulanz für einen kostenfreien Leihwagen können wir Ihnen - wie in unseren
Korrespondenzen erläutert - nicht anbieten.
Gerne bestätigen wir Ihnen aber weiterhin unser avisiertes Entgegenkommen.
Sobald Ihnen Ihr ID.4 Pro Performance wieder in technisch einwandfreiem Zustand zur
Verfügung steht, werden wir Ihnen im Rahmen einer kundenorientierten Lösung einen
Gutschein für Ihren nächsten Kauf von Volkswagen Original Zubehör für Ihren ID.4 bei Ihrem
Volkswagen Partner in Deutschland anbieten."
Das alles für mehr als 5 Wochen ohne ID4. Das mehrfache Bedauern und die Aussage man müsse die internen Abläufe beim Pannenservice verbessern macht mich nicht mobil.
Zitat:
@kurtis.brown schrieb am 7. November 2023 um 21:55:16 Uhr:
Mobilitätsgarantie nicht Ersatzgarantie
Die Mobilitätsgarantie hält dich während einer Panne mobil, bzw. ermöglicht dir die Heimfahrt. Die Panne ist beendet sobald das Fahrzeug abgeschleppt wird. Dann folgt die Reparatur.
Sie sichert dir kein Fahrzeug für die Reparaturdauer zu.
Kann man nur immer wieder diese sehr gute Erklärung zitieren…
Das Abschleppen zur Werkstatt begann 25 Tage nach der Pannenmeldung und dauert bis zur Ankunft dort noch mindestens 14 Tage (lt. Pannendienst VW). Passt das zu der obigen Aussage?
Ich wiederhole: Ich habe VW um Kulanz gebeten! und nicht die Anwendung der Mobilitätsgarantie zum Erhalt eines Ersatzfahrzeugs gefordert!
Auszug aus den AGB:
Zitat:
6.4. Ersatzmobilität
Bei allen abgedeckten Ereignissen, in denen die Weiterfahrt des Fahrers mit seinem, Pannenhilfe benötigenden Fahrzeugs nicht gewährleistet werden kann, werden, unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden, folgende Leistungen ggf. auch kumulativ organisiert und bezahlt:
die Kosten für die Ersatzmobilität per Taxi, Personenbeförderungsdienst, ÖPNV, Car Sharing, Ride Sharing, Mietfahrrad etc. bis maximal 150,- € exklusive Mehrwertsteuer pro Fall (Fahrer und alle Mitfahrer).
ein Ersatzfahrzeug wird für die Dauer der notwendigen Reparatur bzw. maximal drei Werktage plus Wochenende und Feiertage zur Verfügung gestellt.
Mietwagen für die Zeit, bis das Fahrzeug in der Werkstatt steht, plus drei Tage Reparaturzeit in der Werkstatt. Würde ich sagen.
Auch wenn es nur indirekt zum Thema passt, so musste ich feststellen, dass Kulanzen für einen Ersatzwagen stark vom Fahrzeugmodell und den Anschaffungskosten abhängig sind. Bei sämtlichen Garantieleistungen vom vorherigen Touareg (und der war so einige Male wegen Garantieleistungen in der Werkstatt) wurde kostenfreie Ersatzmobilität bereitgestellt. Beim ID4 ganz und gar nicht, da gibt es immer einer Rechnung für den Ersatzwagen.
Das ist im Übrigen auch bei BMW so, für die großen Modelle gibt es den Ersatzwagen gratis, bei den Volumenserien kostet es für jeden Tag Geld - jedenfalls meine Erfahrung.
Ich würde daher einfach mal behaupten - wäre der TE mit einem Touareg anstatt eines ID4s in Italien liegen geblieben, gäbe es diesen Fred nicht.
Zitat:
@paulhermann schrieb am 18. November 2023 um 08:56:01 Uhr:
Das Abschleppen zur Werkstatt begann 25 Tage nach der Pannenmeldung und dauert bis zur Ankunft dort noch mindestens 14 Tage (lt. Pannendienst VW). Passt das zu der obigen Aussage?Ich wiederhole: Ich habe VW um Kulanz gebeten! und nicht die Anwendung der Mobilitätsgarantie zum Erhalt eines Ersatzfahrzeugs gefordert!
Abgeschleppt wurde das Fahrzeug sofort am Tag deiner Pannenmeldung. So ärgerlich das auch alles für dich ist, wie brauchen jetzt nicht die Tatsachen verwässern.
Und ja keine Werkstatt in der Nähe wollte dein Fahrzeug diagnostizieren. Die Panne ist trotzdem beendet, dein Auto steht nicht mehr am Pannenort und du bist zu Hause.
Alles was danach gelaufen ist und läuft ist natürlich katastrophal, aber einen Anspruch auf Ersatzmobilität durch die Mobilitätsgarantie ergibt sich daraus nicht.
Nochmal zum Thema Leasinggeber, ja dieser ist VW. Trotzdem bzw gerade deshalb würde ich versuchen dort nochmal Druck zu machen, was Ersatzmobilität angeht.
Ansonsten hilft nur durchhalten, wäre das Fahrzeug in Italien in die Werkstatt gegangen und das Ersatzteil hätte 5-6 Wochen Lieferzeit würdest du ebenso ohne Auto da stehen. Das sollten sich vielleicht manche hier mal bewusst machen, und das kann auch in Deutschland passieren.
Die Annahme, dass noch zusätzlich wochenlanges Warten auf ein Ersatzteil möglich sein könnte, würde ja in meinem Fall zu einer Immobilität von einem viertel Jahr führen. Ich denke also mal nicht daran...........