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Mobile.de unklarheit bindend

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:14

Hallo habe als privat ein Fahrzeug über mobile. De verkauft.

Habe anscheinend einen zahlendreher bei dem bj. Angabe gemacht. So meine frage der Käufer war da hat das Fahrzeug angeschaut probegfahren und gekauft. Habe ihm die Papiere geben und er mir das Geld ohne schriftlichen Kaufvertrag. Jetzt will er eine Rückerstattung weil das bj in der Anzeige anders ist. hat er recht darauf???? Bin Privatverkauf. Hätte er nicht vor dem Kauf alle Unklarheiten besprechen müssen??? Und ist eine Anzeige als privat auf mobile. De eigentlich bindend???? Oder gilt gekauft wie gesehen

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Warum wurde kein schriftlicher Kaufvertrag aufgesetzt?

13 weitere Antworten
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13 Antworten

Warum wurde kein schriftlicher Kaufvertrag aufgesetzt?

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:24

Ja keine Ahnung haben super Verhältnis beim Verkauf. Also kann er was zurückverlangen???

am 15. Mai 2012 um 12:48

Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend erforderlich, allerdings befreit solch einer schon von vornherein solche Unannehmlichkeiten!

Da kann man sich noch so gut verstehen beim Kauf oder von mir aus schon Freunde sein...

Nimm's nicht böse, aber sowas teures wie ein Auto ohne Vertrag zu verkaufen ist sehr naiv! Wenn ich meinem Bruder oder meiner Mutter ein Auto ohne Vertrag verkaufe, ist das verständlich, aber nicht bei einer fremden Person...

Das Ganze kann schon vor Gericht gehen, falls sich keine aussergerichtliche Einigung findet.

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 12:52

Aber normal gilt doch bei privat gekauft wie gesehen oder?

am 15. Mai 2012 um 13:02

"gekauft wie gesehen" ist so eine halbherzige Klausel, die nicht grundsätzlich den Haftungsauschluss für den Verkäufer zur Folge hat. Das kann man natürlch auch auf einen gewerblichen Verkauf anwenden, nützt aber in der Regel nicht wirklich was, da ein gewissenhafter Kaufmann (egal ob Privatmann oder im gewerblichen Verkauf) sich nach Möglichkeit IMMER absichert.

Wenn's wirklich hart auf hart kommt und jeder von euch auf sein "Recht" beharrt, wird ein Richter entscheiden müssen!

Es kann hier schon Probleme geben, wenn die Gewährleistung zwischen Privatleuten nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Wieviele Zeugen gibt es hier zur Bestätigung der Einzelheiten des mündlichen Kaufvertrages?

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 13:34

Bei der geldübergabe war das bj nie ein Thema erst dann wieder an telefonieren naja bin guter Dinge weil er echt cool drauf war beim Kauf lg

am 15. Mai 2012 um 14:07

Also hier einmal meine Meinung:

Dass das Baujahr in der Anzeige falsch angegeben wurde, spielt meines Erachtens gar keine Rolle bzw. es war nicht nachweisbarer Gegenstand des Kaufvertrages. Der Käufer kann sich also grundsätzlich nicht darauf berufen, dass im Angebot ein anderes Baujahr genannt wurde. Um hier etwas Belastbares gegen Dich vorzutragen, müsste der Käufer schon beweisen können, dass die Angaben der Anzeige bei mobile.de ausdrücklich Inhalt des mündlichen Kaufvertrages waren. Das wird er nicht können. Er müsste hier jetzt schon glaubwürdige Zeugen bringen, die bestätigen, dass Ihr explizit darüber gesprochen habt, dass die Angaben von mobile.de Gegenstand des mündlichen Kaufvertrages sind. Zudem hätte der Verkäufer in den Papieren zumindest das Erstzulassungsdatum einfach erkennen können.

Ansonsten habt Ihr - wie schon angedeutet - einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Da nichts Schriftliches vorliegt, besteht hier das riesen große Problem der Beweisbarkeit bzw. der Nichtbeweisbarkeit, was mündlich ausgemacht wurde.

Dein eigentliches Problem ist jetzt, dass Du die Gewährleistung nicht beweiskräftig ausgeschlossen hast und der Käufer Dich bei etwaigen Schäden bzw. anstehenden Reparaturen zur Nachbesserung auffordern kann (ausgenommen Verschleissteile). Wenn in den nächsten Monaten z. B. der Kompressor der Klimaanlage nicht mehr tut oder der elektrische Fensterheber seinen Dienst verweigert, kann es für Dich sehr teuer werden.

Allein wegen dem falschen Baujahr hat der Käufer keine Chance, irgend etwas von Dir zu bekommen. Das ist sein Problem.

am 15. Mai 2012 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von bionicle01

Bei der geldübergabe war das bj nie ein Thema erst dann wieder an telefonieren naja bin guter Dinge weil er echt cool drauf war beim Kauf lg

http://www.frag-einen-anwalt.de/...s-Baujahr-,-Km-Angabe-__f91997.html

Bitteschön :)

ich frag mich nur weshalb die leute immer 2 freds einstellen???

:(:(

http://www.motor-talk.de/forum/mobile-de-streitigkeit-t3927660.html

am 15. Mai 2012 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von Ferrari1995

Zitat:

Original geschrieben von bionicle01

Bei der geldübergabe war das bj nie ein Thema erst dann wieder an telefonieren naja bin guter Dinge weil er echt cool drauf war beim Kauf lg

http://www.frag-einen-anwalt.de/...s-Baujahr-,-Km-Angabe-__f91997.html

Bitteschön :)

Dieser Fall ist m. E. nicht einschlägig.

Zum einen stelle ich mir die Frage, ob bei diesem zitierten Fall überhaupt schon ein gültiger Kaufvertrag vorlag. Dazu hat der Anwalt hier nichts ausgeführt bzw. die Angaben des Hilfesuchenden sind da auch zu ungenau.

Und falls in diesem Fall tatsächlich ein gültiger Kaufvertrag ohne vorherige Besichtigung abgeschlossen wurde, ist dies auch noch einmal anders als im Fall, der hier im Thread diskutiert wird. Im hiesigen Fall hat der Käufer das Fahrzeug ja besichtigt und konnte das Baujahr bzw. zumindest die Erstzulassung einfach überprüfen. Noch einmal: Die Anzeige bei mobile.de ist in der Regel nicht Vertragsbestandteil. Möglicherweise sieht es etwas anders aus, wenn es dem Käufer gelingt nachzuweisen, dass der Verkäufer (also der Threadersteller) in betrügerischer Absicht eine falsche Anzeige bei mobile.de eingestellt hat. Aber dieser Nachweis wird auch schwer zu erbringen sein.

am 15. Mai 2012 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ich frag mich nur weshalb die leute immer 2 freds einstellen???

:(:(

http://www.motor-talk.de/forum/mobile-de-streitigkeit-t3927660.html

Wäre schön, wenn ein Moderator die Beiträge in einen Thread zusammenfassen würde...

Zusammenfassen geht leider nicht, daher mache ich diesen mal zu und verweise auf das 2. Thema:

http://www.motor-talk.de/forum/mobile-de-streitigkeit-t3927660.html

Gruß Michael

MT-Moderation

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