Mobile.de streitigkeit
Hallo habe als privat ein Fahrzeug über mobile. De verkauft.
Habe anscheinend einen zahlendreher bei dem bj. Angabe gemacht. So meine frage der Käufer war da hat das Fahrzeug angeschaut probegfahren und gekauft. Habe ihm die Papiere geben und er mir das Geld ohne schriftlichen Kaufvertrag. Jetzt will er eine Rückerstattung weil das bj in der Anzeige anders ist. hat er recht darauf???? Bin Privatverkauf. Hätte er nicht vor dem Kauf alle Unklarheiten besprechen müssen???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
HINWEIS: Ich bin KEIN JURIST
Und das ist auch gut so, denn du schreibst Blödsinn.
(Man sollte sich seine Verlinkungen vielleicht selber mal durchlesen vorher).
Extra für dich daher nochmals der Hinweis, dass bei Verträgen von Verbraucher zu Verbraucher eine Sachmängelhaftung durchaus ausgeschlossen werden kann, wenn die Vertragsbedingungen eindeutig formuliert sind und man nicht auf ein allgemeines AGB-Formular zurück greift.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Deshalb würde ICH dazu raten ein Auto z.B. mit dem Hinweis zu verkaufen: Das Auto war zum Zeitpunkt des Verkaufs MÄNGELFREI!
Auch das ist totaler Nonsense, denn irgendein Mangel lässt sich immer finden. Genau diese Formulierung ist bestens dazu geeignet, einem Verkäufer Nachbesserungsansprüche aufzuhalsen.
Mann mann, was hier für Behauptungen in die Welt gesetzt werden... und der Durchschnitts-Hilfebedüftige glaubt das dann auch noch.
Ich hab's woanders schon mal geschrieben: Könnten wir uns darauf einigen, dass ab sofort nur noch diejenigen posten, die auch wirklich Ahnung haben?
Danke.
92 Antworten
ich frag mich nur,weshalb die leute immer alles doppelt einstellen müssen 🙁🙁
http://www.motor-talk.de/.../...e-unklarheit-bindend-t3927672.html?...
🙁🙁🙁
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
[Gerade deshalb kommts mir komisch vor. Als hätte der Käufer den Fehler gesehen, absichtlich verschwiegen und würde nun was raushandeln wollen.
Der Käufer hatte einen Glückstag.
Altes Auto mit 2 Jahren Gewährleistung, das kriegt man nur einmal im Leben.
Der Käufer muss den verkäufer doch nicht zwingend auf Fehler aufmerksam machen, der Verkäufer ist für die zugesicherten Eigenschaften selbst verantwortlich.
Wenn sich der Käufer darauf einlässt würde ich ganz schnell den Verkauf rückabwickeln, bevor die Geschichte richtig teuer wird.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Der Käufer hatte einen Glückstag.
Altes Auto mit 2 Jahren Gewährleistung, das kriegt man nur einmal im Leben.
Wenn der Verkäufer nicht nachweisen kann, daß er die Gewährleistung wirklich ausgeschlossen hat, dann kann das in der Tat noch eine ziemlich teure Angelegenheit werden.
Mittlerweile ist es aber schon soweit, daß man ohne einen Rechtsverdreher nicht mal die älteste Gurke für 50 Euro verkaufen kann, ohne im Nachhinein rechtlich belangt zu werden.
Habe bisher alle meine Fahrzeuge bei einem Neukauf dem Händler zurückgegeben, das hat mich sicherlich vor einigen Regressansprüchen bewahrt, obwohl die Autos immer in technisch bestem Zustand waren.
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Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Dieser Fall ist m. E. nicht einschlägig.Zitat:
Original geschrieben von Ferrari1995
http://www.frag-einen-anwalt.de/...s-Baujahr-,-Km-Angabe-__f91997.html
Bitteschön 🙂
Zum einen stelle ich mir die Frage, ob bei diesem zitierten Fall überhaupt schon ein gültiger Kaufvertrag vorlag. Dazu hat der Anwalt hier nichts ausgeführt bzw. die Angaben des Hilfesuchenden sind da auch zu ungenau.
Und falls in diesem Fall tatsächlich ein gültiger Kaufvertrag ohne vorherige Besichtigung abgeschlossen wurde, ist dies auch noch einmal anders als im Fall, der hier im Thread diskutiert wird. Im hiesigen Fall hat der Käufer das Fahrzeug ja besichtigt und konnte das Baujahr bzw. zumindest die Erstzulassung einfach überprüfen. Noch einmal: Die Anzeige bei mobile.de ist in der Regel nicht Vertragsbestandteil. Möglicherweise sieht es etwas anders aus, wenn es dem Käufer gelingt nachzuweisen, dass der Verkäufer (also der Threadersteller) in betrügerischer Absicht eine falsche Anzeige bei mobile.de eingestellt hat. Aber dieser Nachweis wird auch schwer zu erbringen sein.
Jaja aber die Informationspflicht liegt trotzdem beim Verkäufer!
Ich würde dir Raten bei der Seite dein Problem nochmal zu schildern oder direkt zum Anwalt!
[Ist aus dem anderen Thread noch rübergezogen😉 ]
Da der andere Thread geschlossen wurde, erlaube ich mir einmal, meinen Beitrag aus dem anderen Thread hier zu zitieren:
Dass das Baujahr in der Anzeige falsch angegeben wurde, spielt meines Erachtens gar keine Rolle bzw. es war nicht nachweisbarer Gegenstand des Kaufvertrages. Der Käufer kann sich also grundsätzlich nicht darauf berufen, dass im Angebot ein anderes Baujahr genannt wurde. Um hier etwas Belastbares gegen Dich vorzutragen, müsste der Käufer schon beweisen können, dass die Angaben der Anzeige bei mobile.de ausdrücklich Inhalt des mündlichen Kaufvertrages waren. Das wird er nicht können. Er müsste hier jetzt schon glaubwürdige Zeugen bringen, die bestätigen, dass Ihr explizit darüber gesprochen habt, dass die Angaben von mobile.de Gegenstand des mündlichen Kaufvertrages sind. Zudem hätte der Verkäufer in den Papieren zumindest das Erstzulassungsdatum einfach erkennen können.
Ansonsten habt Ihr - wie schon angedeutet - einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Da nichts Schriftliches vorliegt, besteht hier das riesen große Problem der Beweisbarkeit bzw. der Nichtbeweisbarkeit, was mündlich ausgemacht wurde.
Dein eigentliches Problem ist jetzt, dass Du die Gewährleistung nicht beweiskräftig ausgeschlossen hast und der Käufer Dich bei etwaigen Schäden bzw. anstehenden Reparaturen zur Nachbesserung auffordern kann (ausgenommen Verschleissteile). Wenn in den nächsten Monaten z. B. der Kompressor der Klimaanlage nicht mehr tut oder der elektrische Fensterheber seinen Dienst verweigert, kann es für Dich sehr teuer werden.
Allein wegen dem falschen Baujahr hat der Käufer keine Chance, irgend etwas von Dir zu bekommen. Das ist sein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Ferrari1995
Jaja aber die Informationspflicht liegt trotzdem beim Verkäufer!
Welche Informationspflicht? Sorry, aber ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest.
Aus meiner Sicht wäre es durchaus sinnvoll, dem Käufer einen finanziellen Ausgleich anzubieten, um im Gegenzug nachträglich einen Kaufvertrag aufzusetzen, in welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.
Also so in etwa 100,- EUR gegen Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Ist unter Umständen der günstigere Weg als ein Garantieanspruch. Und mit sowas ist zu rechnen, wenn der Käufer ein Profi ist.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Aus meiner Sicht wäre es durchaus sinnvoll, dem Käufer einen finanziellen Ausgleich anzubieten, um im Gegenzug nachträglich einen Kaufvertrag aufzusetzen, in welchem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.Also so in etwa 100,- EUR gegen Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Ist unter Umständen der günstigere Weg als ein Garantieanspruch. Und mit sowas ist zu rechnen, wenn der Käufer ein Profi ist.
Das kann ein guter Weg sein, muss es aber nicht.
Ich sehe hier Anzeichen dafür, dass der Käufer möglicherweise selbst nicht sehr rechtskundig ist und gar nichts davon weiß, dass er einen Gewährleistungsanspruch hat. Da sollte man ihn nicht noch extra darauf hinweisen.
Ich habe es bei privaten Autoverkäufen schon mehrfach erlebt, dass die Käufer sich eben selbst nicht gut auskannten. Zur eigenen Absicherung setze ich da meistens Kaufverträge auf, die ein Rechtskundiger höchst wahrscheinlich niemals akzeptieren würde. Sofern es der Käufer also nicht explizit verlangt, verwende ich zur eigenen Absicherung keine Fomularverträge, die für beide Seiten fair sind sondern setze einen Vertrag auf, der für mich im Zweifel günstig ist und dem Käufer wenig Raum bietet, noch nachträglich Irgendetwas von mir zu verlangen. - Erstaunlicherweise haben bis jetzt alle Käufer diese Verträge akzeptiert, was zeigt, dass sich viele Käufer eben doch nicht so gut auskennen. Klarstellend weise ich darauf hin, dass ich die Käufer nicht wissentlich betrüge sondern fair bin. Ich vermeide es aber z. B. Irgendetwas zuzusichern, wie beispielsweise eine Unfallfreiheit (obwohl das Auto meines Wissens nach keinen Unfall hatte). Was weiß ich, ob nicht doch noch herauskommt, dass ein Besitzer vor mir einen Unfall hatte, von dem ich selbst nichts weiß ...
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Welche Informationspflicht? Sorry, aber ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest.Zitat:
Original geschrieben von Ferrari1995
Jaja aber die Informationspflicht liegt trotzdem beim Verkäufer!
ahh okay das mit der Informationsspflicht greift hier nicht.
Aber:
Der Käufer könnte dem Verkäufer eine absichtliche Täuschung vorwerfen, womit er natürlich ein Recht auf Schadensersatz hätte.
Deswegen steht ja auch bei den Händler Anzeigen immer drunter das die Angaben fehlerhaft seien können.
Ist halt alles nicht eindeutig und egal wenn du hier fragst du wirst nicht DIE Antwort bekommen können, da es meiner Meinung nach nicht eindeutig ist...
Zitat:
Original geschrieben von Ferrari1995
ahh okay das mit der Informationsspflicht greift hier nicht.Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Welche Informationspflicht? Sorry, aber ich verstehe nicht, was du damit sagen möchtest.
Aber:
Der Käufer könnte dem Verkäufer eine absichtliche Täuschung vorwerfen, womit er natürlich ein Recht auf Schadensersatz hätte.
Deswegen steht ja auch bei den Händler Anzeigen immer drunter das die Angaben fehlerhaft seien können.
Das mit der absichtlichen Täuschungsabsicht ("betrügerische Absicht"😉 hatte ich ja auch geschrieben. Aber dieser Nachweis wird vom Käufer sehr sehr schwer zu erbringen sein. Das halte ich für unwahrscheinlich.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Das mit der absichtlichen Täuschungsabsicht ("betrügerische Absicht"😉 hatte ich ja auch geschrieben. Aber dieser Nachweis wird vom Käufer sehr sehr schwer zu erbringen sein. Das halte ich für unwahrscheinlich.Zitat:
Original geschrieben von Ferrari1995
ahh okay das mit der Informationsspflicht greift hier nicht.
Aber:
Der Käufer könnte dem Verkäufer eine absichtliche Täuschung vorwerfen, womit er natürlich ein Recht auf Schadensersatz hätte.
Deswegen steht ja auch bei den Händler Anzeigen immer drunter das die Angaben fehlerhaft seien können.
Wie gesagt ihm kann nur ein Fachanwalt helfen! Hast du(Threadstarter) denn eine Mahung etc. von einem Anwalt bekommen?
Ja und Nein.
Theoretisch kann der Gewährleistungsanspruch ja auch mündlich ausgeschlossen werden. Wenn der Käufer jetzt irgend einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, dann kann der TE immernoch auf einen mündlich vereinbarten Gewährleistungsauschluss verweisen.
Da der Käufer nun einen Anspruch geltend machen will muss er eigentlich beweisen das der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.
Was lernt man daraus ?
schriftliche Verträge machen einiges einfacher.