Mobile Blitzanlage - Aufbau

Heute wurde ich an einer mobilen Blitzanlage in einer Kurve geblitzt, obwohl ich beim Blitzen die Höchstgeschwindigkeit unterschritten habe, da ich den Blitzer bemerkte, und eine Bremsung durchführen konnte.
Nun stellt sich für mich die Frage, wie weit die Mess-Sensoren vor den Blitzer aufgestellt werden dürfen?
Gibt es da eine Norm?

Meine Vermutung ist, dass ich während des Bremsvorgangs an den Sensoren vorbei fruhr, und somit oberhalb der zulässigen Geschwindigkeit war, als das Blitzgerät auslöste, war ich unterhalb.

Das waren zwei kleine Kästen mit Lichtschranken/Laser auf kleinen Stativen aufgestellt etwa 5 Meter vor dem Blitzer.

Beste Antwort im Thema

zu schnell ist zu schnell ist zu schnell...

Jetzt wollen die Raser noch Menschenrechte beim Rasen einklagen...

Ich glaube das nicht.

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Das fragt mich der dipl. Ing?

Tauchen Messwerte auf die um mehr als
x% von der ersten Messung abweichen,
liefern wir ein „unplausibel“

Messwerte die im Rahmen einer möglichen
Vollbremsung liegen, werden mit einberechnet.

Das würde im Nachgang sogar ein Richter verstehen, wenn jemand Zweifel anmeldet.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 28. Dezember 2017 um 09:54:31 Uhr:


Tauchen Messwerte auf die um mehr als
x% von der ersten Messung abweichen,
liefern wir ein „unplausibel“

Messwerte die im Rahmen einer möglichen
Vollbremsung liegen, werden mit einberechnet.

Fein, rechnen wir mal.

Tempo 30-Zone, Messstrecke 80 cm (Lichtschranke), Ausgangstempo 50 km/h. Verzögerung = -10 m/(s x s). Sorry, Smartphone kann keine mathematischen Zeichen...

Rechenformel:
ve = sqr(va x va + a x s)

Daraus folgt: bei einer Vollbremsung zu Beginn der Messstrecke beträgt die Geschwindigkeit am Ende noch 47,8 km/h. Die Abweichung zwischen erstem und letzten Messwert somit 4,4 %. Bei einer Messtoleranz von 3 %, also ausserhalb der Toleranz.

Und jetzt?

Übrigens: bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 60 treffe ich genau die 3 %. Dazu kommt aber noch die Messunsicherheit des Gerätes selbst.

Also ist eine Abweichung von bis zu 4,4%
vom ersten zum letzten Meßwert plausibel
zu „erzeugen“ Die Abweichung von einer zur nächsten Messung sollte entsprechend geringer sein. Ich sehe nicht was dagegen spricht diese Messungen zur Errechnung eines Durchschnittswertes heranzuziehen.

Danach kann Vater Staat gerne seine 3% abziehen, hat nichts mit der Messtoleranz der angewandten Technik zu tun.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 28. Dezember 2017 um 12:05:23 Uhr:


Also ist eine Abweichung von bis zu 4,4%
vom ersten zum letzten Meßwert plausibel
zu „erzeugen“ Die Abweichung von einer zur nächsten Messung sollte entsprechend geringer sein. Ich sehe nicht was dagegen spricht diese Messungen zur Errechnung eines Durchschnittswertes heranzuziehen.

Nein, da auch andere Erklärungen für die Abweichungen der Einzelmessung möglich sind. Eine Bremsung ist zwar eine plausible Erklärung dafür, aber eben nicht die einzig mögliche. Ausserdem weicht in diesem Fall ja die tatsächliche Messgröße um die genannten 4,4 % ab. Dazu kommen aber noch die systematischen und zufälligen Messfehler des Gerätes, wodurch die Messunsicherheit nochmals ansteigt.

Zitat:

Danach kann Vater Staat gerne seine 3% abziehen, hat nichts mit der Messtoleranz der angewandten Technik zu tun.

Nein, kann er nicht. Die 3 % Toleranz dienen ja einzig und alleine dazu, die Messunsicherheiten auszugleichen. Und das immer zu gunsten des Gemessenen. Somit muss der ermittelte Messwert eine echte Unsicherheit von erheblich weniger als 3 % haben. Also wird die interne Fehlertoleranz des Gerätes eher im Bereich von 1,5 % liegen. Somit ist also eine Messung, bei der die Abweichung der Einzelwerte erheblich darüber liegt, nicht verwendbar.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Dezember 2017 um 10:40:34 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 28. Dezember 2017 um 09:54:31 Uhr:


Tauchen Messwerte auf die um mehr als
x% von der ersten Messung abweichen,
liefern wir ein „unplausibel“

Messwerte die im Rahmen einer möglichen
Vollbremsung liegen, werden mit einberechnet.

Übrigens: bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 60 treffe ich genau die 3 %. Dazu kommt aber noch die Messunsicherheit des Gerätes selbst.

...und die dummen Dinger sind auch noch geeicht 😰

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 28. Dez. 2017 um 14:44:52 Uhr:


...und die dummen Dinger sind auch noch geeicht ??

Das Eichsiegel sagt ja nur aus, dass die zugelassenen Fehlergrenzen des Gerätes eingehalten werden. Nicht, dass das Gerät fehlerfrei misst. So ein Gerät gibt es nämlich nicht...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Dezember 2017 um 13:48:58 Uhr:


Die 3 % Toleranz dienen ja einzig und alleine dazu, die Messunsicherheiten auszugleichen.

Richtig.

Zitat:

Und das immer zu gunsten des Gemessenen.

Logisch. 😉

Zitat:

Somit muss der ermittelte Messwert eine echte Unsicherheit von erheblich weniger als 3 % haben.

Nö, warum??

Die 3% (bzw. 5% je nach Messmethode) sind dafür da daß du nicht schneller gemessen wirst. Das werden 3% abgezogen. Wenn das Messgerät jetzt die 3% mehr (also falsch) gemessen hat, ist dir kein Schaden entstanden, du bekommst die tatsächliche Geschwindigkeit vorgeworfen.

Die 3% sind kein Bonus, die sind der maximal möglichen Abweichung geschuldet.

Gruß Metalhead

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