Mitschuld durch Fehlverhalten?
Moin,
mir wurde heute von einem Unfall erzählt (<- wirklich 😛) bei dem ich nicht sicher bin ob dabei nicht sogar Unfallflucht vorliegt.
Ein Auto hält auf einer Hauptstraße (1 Spur pro Richtung, innerorts) 100m nach einer Ampel an um Links abzubiegen. Der Hintermann (war auch schon bei der roten Ampel wohl direkt dahinter) hält brav mit an und hat dabei sogar noch so viel Abstand dass er nicht auf das erste Auto aufgeschoben wird als ihm ein 3. Auto auffährt.
Der erste hätte aber an dieser Stelle noch nicht links abbiegen dürfen da sich dort eine durchgezogene Linie in der Mitte der Fahrbahn befindet, welche erst 20-30m später endet. Das ganze ist auch in einer Rechtskurve und etwas unübersichtlich.
Trifft hier den Linksabbieger nicht auch eine Schuld? Er ist, obwohl er ausgestiegen ist und sich nach dem Wohlbefinden der anderen Beteiligten erkundigt hat und nachfragen ob er denn noch gebraucht würde, einfach weiter gefahren.
Ich bin der Meinung dass er zumindest eine Mitschuld hat.
Was meint ihr dazu?
Grüße
Steini
Beste Antwort im Thema
Ich seh keine Schuld bei ihm. Die Schuld liegt beim letzten auffahrenden. Eine Flucht sehe ich auch nicht da er seine Hilfe angeboten hat und wie ich Vermute keine Personenschaeden vorliegen.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Hätte der Linksabbieger 20 Meter weiter hinten gebremst nachdem die Line aufhört, wäre der dritte trotzdem hinten rein geknallt.
Muss nicht sein. 🙂
Wenn man die Örtlichkeit kennt und ein Linksabbiegen nicht gestattet ist, rechnet man einfach nicht damit, dass dort einer steht. Dass man nicht damit rechnet, mag Sorglosigkeit sein oder Unaufmerksamkeit, aber mir persönlich gehen solche Leute auf die Nerven, die sich so fehlverhalten. 🙄 😮
Wenn einer vor mir verbotenerweise eine Linie überfährt, um links abzubiegen, meinetwegen, aber wenn er dafür wartet und den Verkehr behindert, dann sehe ich das einfach nicht ein und wie man hier sehen kann: es führt durchaus zu einer Gefährdung und zu Unfällen 🙁
Aber klar, wir sind tolerant und wenn wir uns fehlverhalten, von wegen wer ohne Fehler und erster Stein...
Lassen wir doch den armen Linksabbieger. 🙂 😉
Toll ist sowas auch, wenn die Ampel auf grün schaltet, man an dieser Kreuzung nur geradeaus oder rechts fahren darf und der Vordermann setzt den Blinker links und bremst. Typische Auffahrsituation, da kommt Freude auf. 🙂 😎
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Der Lenker des ersten PKW ist an dem Unfall beteiligt, denn ohne sein Fehlverhalten hätte es den Unfall gar nicht gegeben.
Das ist aber eine gewagte Interpretation. So gesehen ist auch der Gegenverkehr beteiligt, weil ohne den der 1. Wagen nicht gehalten hätte 🙄.
Der Fahrer des 3. Wagen muss anhalten können, wenn auf der Strassen ein Auto/Hindernis/egal was steht - und zwar innerhalb der Sichtweite, auch wenn die Strasse an der Stelle schlecht einsehbar ist. Da gibt es absolut gar nichts mit Beteilung und Mitschuld des Fahrers des 1. Wagens.
Amen
Hallo, Amen,
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Das ist aber eine gewagte Interpretation. So gesehen ist auch der Gegenverkehr beteiligt, weil ohne den der 1. Wagen nicht gehalten hätte 🙄.
nö.
Hätte der Lenker des ersten PKW an dieser Stelle berechtigt angehalten, weil er z. B. nach links in seine Hauseinfahrt abbiegen will und wäre es dort erlaubt, nach links abzubiegen, wäre er kein Unfallbeteiligter und erst recht kein Unfallverursacher.
Im vorliegenden Fall war das Linksabbiegen jedoch an der Stelle nicht erlaubt und somit musste der nachfolgende Verkehr nicht mit einem plötzlichen Anhalten des ersten Fahrzeuges rechnen und damit hat er durch sein Fehlverhalten zum Unfall beigetragen.
Es gibt den Tatbestand: Sie bremsten ohne zwingenden Grund ab und verursachten einen Verkehrsunfall.
Hätte der erste Fahrer verkehrsbedingt, z. B. am Stauende, gebremst und wäre es danach zum Unfall gekommen, wäre er lediglich Zeuge, aber kein Unfallbeteiligter und erst recht kein Verursacher.
Hält er allerdings ohne Grund einfach so an, kann es schon anders aussehe.
Hier
noch ein Link, in dem der Begriff Unfallbeteiligter definiert wird.
Viele Grüße,
Uhu110