Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Radfahrer in Dresden
Beste Antwort im Thema

Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

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Zitat:

@Knergy schrieb am 21. April 2018 um 11:57:35 Uhr:


Hier wurde auf paar Seiten vorher von 2 bis 2,5 m Fahrbahnbreite gesprochen, die der Radler braucht. Das ist sein gutes Recht, es wird mittlerweile für Radler empfohlen, ca. 1 m Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten. Zusammen mit 1,5 m Seitenabstand sind das schon vollkommen legale 2,5 m.

Es sind u. U. sogar noch mehr.
Bei der Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen muss(!) der Fahrradfahrer einen Abstand von einer Türbreite einhalten. Und das können bei zweitürigen Coupes oder LKWs bis zu 1,5m sein (LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77).
Ergibt also insgesamt legale 3 Meter, die der Radfahrer beanspruchen darf.
Und wenn ich auf dem Fahrrad unterwegs bin, halte ich das auch konsequent ein. Da kann sich der Autofahrer hinter mir aufführen wie er will.

VG
Günter

Zitat:

@Titanist [url=https://www.motor-talk.de/.../...adfahrer-in-dresden-t6327759.html?...]schrieb am 21. April 2018 um
Ergibt also insgesamt legale 3 Meter, die der Radfahrer beanspruchen darf.

Warum fahren dann die Radfahrer nicht gleich alle direkt an der Mittellinie ?
Benutzungspflichtige Radwege haben auch keine Daseinsberechtigung.

Abstandsstange raus und alle Autofahrer haben gefälligst dahinter zu bleiben.

Wenn Ich so einen Vogel sehe gibs ne Anzeige.

Und was soll eine Anzeige gegen unbekannt bringen? Mir wäre meine Lebenszeit für einen solchen Quatsch zu schade.

Es gibt halt Dinge wo, ein vernünftiger Mensch einfach drüber stehen sollte. Gerade in dem Fall, wo man als Autofahrer beim "maßregeln" des Radfahrers eh immer schlechte Karten hat.

Zitat:

@Titanist schrieb am 21. April 2018 um 23:09:32 Uhr:



Zitat:

@Knergy schrieb am 21. April 2018 um 11:57:35 Uhr:


Hier wurde auf paar Seiten vorher von 2 bis 2,5 m Fahrbahnbreite gesprochen, die der Radler braucht. Das ist sein gutes Recht, es wird mittlerweile für Radler empfohlen, ca. 1 m Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten. Zusammen mit 1,5 m Seitenabstand sind das schon vollkommen legale 2,5 m.

Es sind u. U. sogar noch mehr.
Bei der Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen muss(!) der Fahrradfahrer einen Abstand von einer Türbreite einhalten. Und das können bei zweitürigen Coupes oder LKWs bis zu 1,5m sein (LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77).
Ergibt also insgesamt legale 3 Meter, die der Radfahrer beanspruchen darf.
Und wenn ich auf dem Fahrrad unterwegs bin, halte ich das auch konsequent ein. Da kann sich der Autofahrer hinter mir aufführen wie er will.

VG
Günter

Lernt man in der Fahrschule nicht mehr, sich vor dem Öffnen der Tür zu vergewissern, dass man keinem Radfahrer vom Fahrrad holt?

Mag ja sein, dass man als Radfahrer auch die gesamte Fshrbahnbreite nutzen DARF, aber ob das gegenüber den häufig schneller könnenden und wollenden Autos immer die sozialere Variante ist, bleibt fraglich. Ich fahre mit dem Fahrrad wenn möglich auf dem Radweg und auf der Straße fühle ich mich wohler wenn mich die Autos überholen können als sie ständig im Nacken zu haben.

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Zitat:

@Knergy schrieb am 22. April 2018 um 00:37:23 Uhr:


Und was soll eine Anzeige gegen unbekannt bringen? Mir wäre meine Lebenszeit für einen solchen Quatsch zu schade.

Es gibt halt Dinge wo, ein vernünftiger Mensch einfach drüber stehen sollte. Gerade in dem Fall, wo man als Autofahrer beim "maßregeln" des Radfahrers eh immer schlechte Karten hat.

Siehst Du, und Ich möchte nicht ewig einem Radfahrer hinterherfahren, bis mal "irgendwann die Gelegenheit kommt, wo Abstand genug vorhanden ist.
Dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade.

Das Problem sind doch die Radfahrer, die immer der Meinung sind im Recht und unangreifbar zu sein.
Die fahren wie die Bekloppten und nehmen sich absurde Freiheiten an wie der Radler mit der Stange z.B.
Das Geschrei später, wenn es dann Einen gewickelt hat, ist riesengroß und trifft leider mehr als genug die Falschen !

Es ist also kein Problem, den Radler mit knappem Abstand zu überholen, wenn man schnell voran kommen will? Die Regeln macht nicht der, der am schnellsten vorankommen will. Aber es sind ja immer nur und ausschließlich die bösen Radfahrer.

Und wenn genug mit dieser Einstellung und dem Messer zwischen den Zähnen Auto fahren, werden sie dafür sorgen, das aus zweispurigen Straßen einspurige mit Radweg werden etc. Aber das lässt sich dann wieder wunderbar den mafiösen Kommunen in die Schuhe schieben, die ja oft grüne Autohasser sind.

Der Verkehr auf den Straßen wird immer mehr, wenn da viele noch gelassen unterwegs sind, kommt man gut miteinander aus. Auch wenn man vielleicht an lehrerhafte Typen gerät. Will man aber diesen nun zeigen, wer das sagen hat, sorgt man im Prinzip selbst dafür das die Regeln immer strenger werden.

Als Auztofahrer soll man froh sein, das viele Menschen das Rad nutzen. Wenn die selbst zum Auto greifen steigt der benötige Platz für den Verkehr noch weiter, von weniger Parkplätzen und schlechterer Luft ganz zu schweigen. Und genau das sind die Themen, die hier vielen Autofahrern Sorge bereitet.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. April 2018 um 08:16:01 Uhr:


Siehst Du, und Ich möchte nicht ewig einem Radfahrer hinterherfahren, bis mal "irgendwann die Gelegenheit kommt, wo Abstand genug vorhanden ist.
Dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade.

Das Problem sind doch die Radfahrer, die immer der Meinung sind im Recht und unangreifbar zu sein.
Die fahren wie die Bekloppten und nehmen sich absurde Freiheiten an wie der Radler mit der Stange z.B.
Das Geschrei später, wenn es dann Einen gewickelt hat, ist riesengroß und trifft leider mehr als genug die Falschen !

Mal ehrlich, wo fährt man ewig hinter einem Radfahrer her?

Und der zitierte letzte Absatz gilt doch auch für die sich hier künstlich erregenden Autofahrer. Manchen von denen sind ja selbst Parker ein Dorn im Auge und sie regen sich künstlich auf.

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. April 2018 um 08:34:30 Uhr:



Und wenn genug mit dieser Einstellung und dem Messer zwischen den Zähnen Auto fahren, werden sie dafür sorgen, das aus zweispurigen Straßen einspurige mit Radweg werden etc. Aber das lässt sich dann wieder wunderbar den mafiösen Kommunen in die Schuhe schieben, die ja oft grüne Autohasser sind.

Der Radfahrer ist ja auch nicht einsichtig, dort wo "benutzungspflichtige" Radwege vorhanden sind wird auf der Straße gefahren.
Dann gemeckert weil ja der Autofahrer so ein Rüpel ist und am Schluß werden maßnahmen ergriffen, die, wie Ich schon sagte wie immer die Falschen trifft.

Ich halte jetzt in Zukunft auch so eine 1 m lange Stange aus meinem Beifahrerfenster wenn Ich an der Ampel warte... fahre aber so hin, daß da kein Radler mehr durchkommt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. April 2018 um 08:41:02 Uhr:



Ich halte jetzt in Zukunft auch so eine 1 m lange Stange aus meinem Beifahrerfenster wenn Ich an der Ampel warte... fahre aber so hin, daß da kein Radler mehr durchkommt.

Das glaube ich unbesehen. Ist halt nach dem Motto das trotzige Kind im Sandkasten. Das ist mein Schaufelchen, das darfst du nicht haben.

Also laut dem TE hat er die Stange ja auf Radwegen eingeklappt, also muss er die ja auch genutzt haben.

Der Radler hat anscheinend ein gesteigertes Interesse, das bestimmte Regeln eingehalten werden. Deine Aktion ist dagegen ist reine Schikane. Übrigens kann der Radfahrer mit dieser Stange auch nicht langsam rechts an haltenden Autos vorbeifahren ... denn dazu üblicherweise zuwenig Platz.

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. April 2018 um 08:45:33 Uhr:


Also laut dem TE hat er die Stange ja auf Radwegen eingeklappt, also muss er die ja auch genutzt haben.

Der Radler hat anscheinend ein gesteigertes Interesse, das bestimmte Regeln eingehalten werden. Deine Aktion ist dagegen ist reine Schikane. Übrigens kann der Radfahrer mit dieser Stange auch nicht langsam rechts an haltenden Autos vorbeifahren ... denn dazu üblicherweise zuwenig Platz.

So ist es, aber das kapiert nicht jeder aufrichtige Schikanierer. Hauptsache schikaniert.

@Geisslein: Warst du nicht einer derjenigen, die im Rettungsgassen-Thread auf unbedingte Regeleinhaltung durch Motorradfahrer gepocht haben? Du hast dort niemandem zugestanden, die geltenden Regeln zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens zu ignorieren.

Du selbst nimmst aber für dich in Anspruch, für den gleichen Zweck nicht nur die Regeln zu ignorieren sondern Radfahrer dadurch auch noch direkt zu gefährden.

Was für eine erbärmliche Doppelmoral.

Das übliche halt, Regeln sind solange einzuhalten wie sie den eigenen Interessen entsprechen, genauso ist es mit der viel geforderten Toleranz.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. April 2018 um 08:41:02 Uhr:



Zitat:

@Knergy schrieb am 22. April 2018 um 08:34:30 Uhr:



Und wenn genug mit dieser Einstellung und dem Messer zwischen den Zähnen Auto fahren, werden sie dafür sorgen, das aus zweispurigen Straßen einspurige mit Radweg werden etc. Aber das lässt sich dann wieder wunderbar den mafiösen Kommunen in die Schuhe schieben, die ja oft grüne Autohasser sind.

Der Radfahrer ist ja auch nicht einsichtig, dort wo "benutzungspflichtige" Radwege vorhanden sind wird auf der Straße gefahren.
Dann gemeckert weil ja der Autofahrer so ein Rüpel ist und am Schluß werden maßnahmen ergriffen, die, wie Ich schon sagte wie immer die Falschen trifft.

Ich halte jetzt in Zukunft auch so eine 1 m lange Stange aus meinem Beifahrerfenster wenn Ich an der Ampel warte... fahre aber so hin, daß da kein Radler mehr durchkommt.

Ich fahre gerne auf dem Radweg oder Schutzstreifen, wenn der vorhanden ist. Oft ist aber der Radweg zugeparkt, so dass ich ständig auf die Strasse ausweichen muss.

Und wenn ich mit dem Fahrrad ich in einer Fahrradstrasse fahre meinen manche Zeitgenossen auch noch das ich gefälligst Platz zu machen habe, damit sie schneller durch die Abkürzung kommen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. April 2018 um 06:12:13 Uhr:



Mag ja sein, dass man als Radfahrer auch die gesamte Fshrbahnbreite nutzen DARF, ...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. April 2018 um 23:39:12 Uhr:



Warum fahren dann die Radfahrer nicht gleich alle direkt an der Mittellinie ?

Oh je, mit Lesen und Verstehen hat es hier so manch einer nicht.
Der Fahrradfahrer darf nicht beliebig auf der gesamten Fahrbahnbreite fahren, sondern die 3 Meter ergeben sich aus dem Abstand von 1,5m zu parkenden Autos des Fahrradfahrers plus 1,5m Sicherheitsabstand des überholenden Kfz. Also hat der Radfahrer (außer zum Abbiegen) nichts an der Mittellinie verloren. Er darf auch somit selbst mit seinem Fahrrad die gesamte Fahrbahnbreite nicht nutzen (außer die Fahrbahn ist nur 1,5m breit und er fährt an parkenden Autos vorbei).

Was uns aber auch zu der Frage führt:
Wenn mir ein Radweg nicht ermöglicht, diesen Abstand von 1,5m zu parkenden Autos einzuhalten, ist er dann benutzungspflichtig?
Denn lt. den von mir zitierten Urteilen muss(!) ich als Radfahrer diesen Abstand einhalten.
Und wie ist das mit Radwegen, der als Abmarkierung auf der Fahrbahn angelegt sind? Diese sind kaum so breit, dass ich den Abstand vorschriftsgemäß einhalten kann. Darf ich dann außerhalbe des Streifens fahren?
Lt. einer Quelle, über die ich neulich gestolpert bin, ja (leider finde ich diese Quelle auf die Schnelle gerade nicht mehr).
Fragen über Fragen...

VG
Günter

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