Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Zitat:
@AMenge schrieb am 22. Apr. 2018 um 08:51:10 Uhr:
Was für eine erbärmliche Doppelmoral.
[Achselzuck]
Geisslein halt. Hast Du von ihm schon mal was anderes gelesen?
Gestern bin ich ganz legal mit den Kindern mit dem Fahrrad in die Eisdiele gefahren. Die 6 und die 4-jährige auf dem Gehweg, die 9-monatige im 2-sitzigen Fahradanhänger (exakt 1 m breit) an mein Fahrrad angehängt auf der Straße. Dank Gegenverkehr gab es für den Spinner hinter mir keine Überholmöglichkeit. Der wäre bald ausgeflippt. Zumal gestern fast mehr Radfahrer als Autos unterwegs waren. Kaum hatte er mich endlich überholt, hing er hinter dem nächsten...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. April 2018 um 10:16:13 Uhr:
Gestern bin ich ganz legal mit den Kindern mit dem Fahrrad in die Eisdiele gefahren. Die 6 und die 4-jährige auf dem Gehweg, die 9-monatige im 2-sitzigen Fahradanhänger (exakt 1 m breit) an mein Fahrrad angehängt auf der Straße.
Dann sind sogar 2m Abstand für das überholende Kfz vorgeschrieben.
Ebenso in anderen Sonderfällen wie z. B. an Steigungen (auch wenn der Fahrradfahrer keine Kinder dabei hat).(OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Sa 478/80)
VG
Günter
An der Stelle möchte ich auch gaz deutlich sagen, dass es mir viel lieber wäre, wenn die (erwachsenen) Radfahrer wieder durchgängig auf die Straße wechseln würden, wo zulässig. Insgesamt nervt und ärgert mich (in meiner Rolle als Fußgänger) die Fußwegnutzung der Radfahrer deutlich mehr als (in meiner Rolle als Autofahrer) die gelegentliche Behinderung durch einen Radler vor mir.
Wir müssen uns auch einfach nur § 1 (2) StVO angucken. Einen Radfahrer auf der Straße kann man als Behinderung empfinden, aber diese ist ganz klar "nach den Umständen unvermeidbar" und daher hinzunehmen.
Im Unterschied zur Situation zwischen Radfahrern und Fußgängern auf dem Fußweg.
Früher hätte ich mich auch über Radfahrer aufgeregt, die meinen Vorwärtsdrang beeinträchtigen.
... und über LKWs, Busse, Kleintransporter, Autos, die langsamer vor mir fahren, undsoweiter, undsofort.
Inzwischen ist mir meine Zeit einfach zu schade dafür, mich aufzuregen.
Fahre ich halt für eine Zeit langsamer, bzw. plane ich halt vorher ein, dass ich länger brauche.
Hauptsächlich ist es sowieso meine tägliche Strecke zur und von der Arbeit, und da macht es maximal 5 bis 10 Minuten aus; in Summe ist es egal ob ich in 35 oder 45 Minuten im Büro bin.
Und wenn es mal noch länger dauert: ich habe ein Mobiltelefon mit Freispreicheinrichtung an Bord, dann rufe ich halt denjenigen an, der auf mich wartet (aber meistens habe ich mit Leuten zu tun, die das "Problem" aus eigener Erfahrung kennen, von daher ist es kein Problem).
Edith meinte noch, dass da ein "habe ich" zuviel ist, und weg kann ...
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Zitat:
@Cooperle schrieb am 21. Apr. 2018 um 15:51:50 Uhr:
Aber es sind Typen wie Du, die das alltägliche Miteinander stören. Nicht der Radler, der visualisiert nur was ihm laut Gesetz zusteht. Und das wollen Typen wie Du ihm nicht zugestehen.
Ist doch normal, dass nicht die Ursache bekaempft wird (zu knapper Abstand), sondern immer nur Loesungen gesucht werden, wie man die Wirkung (ueberbreiter Radfahrer) bekaempft.
Und beim Radfahren ist es nunmal nicht so, dass "nur" viele Autofahrer keinen Abstand lassen; vielmehr ist es so, dass man meist an nur einer Hand abzaehlen kann, wieviele Abstand lassen. Kommt ein Auto entgegen, wird halt "notfalls" ohne Abstand ueberholt. Echt traurig.
Zitat:
@RalphM schrieb am 22. April 2018 um 10:34:36 Uhr:
Inzwischen ist mir meine Zeit einfach zu schade dafür, mich aufzuregen.
Fahre ich halt für eine Zeit langsamer, bzw. plane ich halt vorher ein, dass ich länger brauche.Hauptsächlich ist es sowieso meine tägliche Strecke zur und von der Arbeit, und da macht es maximal 5 bis 10 Minuten aus; in Summe ist es egal ob ich in 35 oder 45 Minuten im Büro bin.
Und wenn es mal noch länger dauert: ich habe ein Mobiltelefon mit Freispreicheinrichtung an Bord, dann rufe ich halt denjenigen an, der auf mich wartet (aber meistens habe ich habe ich mit Leuten zu tun, die das "Problem" aus eigener Erfahrung kennen, von daher ist es kein Problem).
Genauso ist es im realen Leben.
Fast niemand, der das behauptet, hat echten Zeitdruck und braucht jede Sekunde. Wer von vornherein an eine Autofahrt so rangeht, dass es eben so lange dauern wird, wie es dauert, spart Nerven für Wichtigeres.
Ach ja, und noch was:
Einige hier sollten anstatt auf die "bösen" Radfahrer lieber auf die Verkehrsplaner eindreschen, die es nicht schaffen, eine Infrastruktur so zu planen, dass sich die unterschiedlichen Arten von Verkehrsteilnehmern möglichst wenig in's Gehege kommen.
VG
Günter
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 22. Apr. 2018 um 10:37:22 Uhr:
Fast niemand, der das behauptet, hat echten Zeitdruck und braucht jede Sekunde.
Am Samstag Nachmittag im Cabrio schon gar nicht...
Wie wäre es, wenn ich mich jetzt über die mich behindernden Autofahrer auf einer beliebigen Passstraße, z. B. dem Stilfser Joch aufregen würde?
Bei der Abfahrt bin ich mit dem Radl deutlich schneller als die meisten Autofahrer. Sollen die doch gefälligst rechts ran fahren um mich überholen zu lassen!😉
Ok, einige machen das sogar🙂
VG
Günter
Mal in die STVO geschaut.
Zitat:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wie passt das mit dem mitten auf dem Fahrstreifenfahren zusammen?
Zitat:
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Wiederspricht den angeblichen 1,5m die ein Radler Abstand vom Fahrbahnrand halten darf. Wenn ein Gericht mal diesen Abstand erwähnt haben sollte dann sicher in einem definierten Beispiel und auch Oberlandesgerichte sprechen noch keine Grundsatzurteile. Ein anderes Gericht könnte zu einem anderen Urteil kommen. Auch gilt das sicher nicht wenn keine parkenden Autos am Straßenrand stehen.
Radler sollten auch immer daran denken das sie mal an einen Richter kommen können der Radlern keinen Bonus gibt sondern sich strickt an die Gesetzeslage hält.
Schon irgendwie merkwürdig das es in Deutschland einfacher sein sollte einen LKW mit 2,5m Breite zu überholen als einen Radler.
Das wird "lustig", wenn weitere VK anfangen das Gesetz selbst in die Hand zunehmen.
Ich leg mir jetzt eine Tüte Kieselsteine ins Seitenfach der Fahrertür und schmeiß die Dinger durchs Schiebedach jedem auf die Motorhaube / Windschutzscheibe, der hinter mir den Sicherheitsabstand nicht einhält.
Außerdem bau ich mir nen stabilen Rammbügel an die Front um jeden der mir die Vorfahrt nimmt auf mein Recht hinzuweisen und ggf. von der Straße zu rammen.
Dazu kommt dann noch eine BMK aufs Dach um jeden niederzumetzeln, der gegen irgendein Gesetz der StVO, etc. verstößt und mich dadurch behindert.
Ich hoffe ich hab genügend übertrieben, dass es auch noch der Allerletzte bemerkt ... zu dem Fahradfahrer mit seiner abenteuerlichen Konstruktion. Würde ich durch diesen behindert, würde ich sofort über die 110 die Rennleitung informieren und bei der nächsten Dienststelle Anzeige erstatten.
Bei PKWs und LKWs, etc. macht man -zu Recht- ein Faß auf, wenn z.B. Ladung in irgendeiner Weise behindernd oder verkehrsgefährdend über die Fahrzeugausmaße hinausragt... auf https://www.klsk.de/ gibts ein paar Bilder z.B. https://www.klsk.de/index.php?id=109 , https://www.klsk.de/index.php?id=139
Ein Fahrradfahrer soll, wenn er ein Problem hat gefälligst Anzeige erstatten, wie das jeder andere VK auch machen muß. Mit Wild-West Manier bracht er sich nicht zu wundern, wenn sich andere VK provoziert fühlen und bestenfalls den "Dienstweg" einer Anzeige bestreiten oder selbst in Wild-West Manier für Abhilfe sorgen - ich hätte für jeden Verständnis, der diese illegale Konstruktion im üblichen Verkehrsgewühl übersieht und... nicht umsonst bekommen angehende LKW-Fahrer beigebracht, dass seitlich überstehende Ladung ohne Verbreiterungstafeln ein absolutes No-Go ist... das ist die Geschichte "mit dem seitlich überstehenden Stahlblech / der Stahlplatte und dem geköpften Motorradfahrer."
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 22. April 2018 um 10:54:27 Uhr:
Auch gilt das sicher nicht wenn keine parkenden Autos am Straßenrand stehen.
Habe ich nicht genau das immer wieder dazu geschrieben?
Zitat:
Schon irgendwie merkwürdig das es in Deutschland einfacher sein sollte einen LKW mit 2,5m Breite zu überholen als einen Radler.
Der Unterschied bezügl. Sogwirkung und Verletzbarkeit zwischen Radfahrer und LKW ist dir bewusst?
Und ich kann mich an keinen LKW erinnern, bei dem ich nicht zum Überholen komplett auf die Gegenfahrbahn musste. So viel zum "einfacheren Überholen" des LKWs...
VG
Günter
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. April 2018 um 11:00:23 Uhr:
....
Würde ich durch diesen behindert, würde ich sofort über die 110 die Rennleitung informieren und bei der nächsten Dienststelle Anzeige erstatten.
Wo liegt hier der Notfall ?
Man, man, man, unterirdisch die Diskussion irgendwie !
@gast356:
Tja, die Überbreite kenntlich machen:
Genau das hat der Radfahrer getan.
Wenn du diesen orange-roten Teil am Ende Stange übersehen hast, dann hast du noch ein viel gravierendes Problem, das die Teilnahme am Straßenverkehr eigentlich verbieten sollte.
VG
Günter
Wirkliche lustige und mit Egoismen geschwängerte Diskussion, die aber nicht beachtet, dass sogar seitens der Verkehrswacht die Abstandskellen empfohlen werden.
Fakt ist, sie sind nicht illegal, wie so mancher behauptet.
Es wird einfach nur eine Rücksichtslosigkeit dokumentiert, die einfach nur noch erschreckend ist.
Daher erspare ich mir weiterhin diesen unwürdigen Thread.