Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Es gibt nur sture Autofahrer und genau so sture Radfahrer. Und wenn die aufeinandertreffen, dann gute Nacht.
Aussage eines mitte Dreißig Jährigen Radsemiprofi. Nach einem Unfall mit einem abbiegenden Bus, Arme noch voller Krusten. Frage , haben Sie den Fahrer im Spiegel gesehen? nein, kann der Sie dann gesehen haben? Nein, Wenn Sie das nächste Mal sehen das LKW oder Bus abbiegen will fahren Sie strack durch oder passen Sie da eher mal auf ?
Antwort " Nö ich hab Vorfahrt ich zieh durch " Nach so einer Erfahrung ja logisch. Kopfschüttel
Den Spruch auf seinem Grabstein kennt jetzt schon jeder.
Gleiches Recht für ALLE!
Autofahrer nehmen sich 2 Parkplätze.
Warm sollte ein Radfahrer nicht dafür Sorge tragen dürfen, nicht runtergefahren zu werden....
Rückenwind ist nur toll, wenn man damit rechnen kann!
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Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. Februar 2020 um 09:07:12 Uhr:
Zitat:
@therealrob schrieb am 18. Februar 2020 um 08:26:24 Uhr:
Einen Bus vorzulassen, wenn dieser aufgrund der Verkehrssituation noch länger irgendwo warten müsste, sollte selbstverständlich sein. Egal ob Auto- oder Fahrradfahrer. Da muss man sich mal zurücknehmen können.Ist so oder so in der STVO verankert, daß langsamere Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind die Schnelleren vorbeizulassen. Notfalls muß angehalten werden.
Jap, zusätzlich ist am rechten Rand zu fahren und nicht mitten auf der Straße usw.
Leider billigt die Politik den Radlern immer mehr Sonderrechte zu die teilweise erst gefährliche Situationen schaffen.
Dazu dann noch eine Justiz die selbst bei gröbsten Verkehrsverstößen eines Radlers Den von jeglicher Schuld freisprechen und als Belohnung es nicht nur Schadensersatz gibt sondern auch noch Schmerzensgeld, wohlbemerkt für den Unfallverursacher.
Ich bin mir sicher das sich viele Radler gesetzestreuer im Verkehr verhalten würden wenn Sie zb bei einem Unfall den Sie wegen Vorfahrtsverletzung usw verursachten nicht nur auf den eigenen Kosten sitzen blieben sondern auch noch den Schaden des Gegners zahlen müssten.
Aber es trifft mittlerweile zu was ich schon vor Jahren schrieb, es ist leichter einen LKW zu Überholen als einen Radler.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 18. Februar 2020 um 15:01:55 Uhr:
Leider billigt die Politik den Radlern immer mehr Sonderrechte zu die teilweise erst gefährliche Situationen schaffen.
Aber ganz im Gegenteil. Sie stellt nur nochmals deutlicher klar dass Autofahrer gegenüber Radfahrern keine Sonderrechte haben, auch wenn sie sich so benehmen.
Gefährliche Situationen werden nicht von "Sonderrechten" geschaffen sondern von Verkehrsteilnehmern die die ganz normalen Rechte und Pflichten aus der StVO ignorieren.
In Fußgängerzonen zu radeln, Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren zu dürfen usw sind keine Sonderrechte?
Aber problematischer ist das sich die Radler diese rechte dann auch für Fußgängerzonen oder Einbahnstreßen herausnehmen die dafür nicht freigegeben wurden und das ist das Gefährliche daran.
Ich hab nix gegen Radler, in der Familie wird ja auch Rad gefahren.
Eines sind sich aber Radler (sehr) bewusst:
Sie haben keine Kennzeichen (mit all den damit verbundenen Vorteilen).
Sie koennen i.d.R. durch ihre Wendigkeit amtlichen Verfolgern flugs entwischen.
Dass das Verkehrsdisziplin foerdert, bezweifle ich. 🙄
Ciao
Ratoncita
Ja, wenn man ein "Sir" ist, ist das Leben des niederen Volkes, ja sogar, dass sie überhaupt existieren, unglaublich ätzend! 🙂
Und da auch Geisslein als anerkannte Fachkraft für angewandten Populismus hier nun auch mitmischt, gleich mal eine Frage an sie zu ihrem Satz aus dem Fachreferat "Verkehrsrecht für Weggeschrittene":
"Ist so oder so in der STVO verankert, daß langsamere Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind die Schnelleren vorbeizulassen. Notfalls muß angehalten werden."
Wo steht das?
Ich find das Ihr Radler mal die neuen Fernsehsendung kennen solltet, wo die Polizei mit Rädern die Radler stellt.
Einen schönen Beitrag wo die hinter einer Reklametafel die Rotlichtverstöße gefilmt haben und mit 3 Mann ständig Radfahrern erklärt haben das Sie auf Video sind und es keine Ausreden gibt.
200 €uro und 1 Punkt in Flensburg auch wenn man gar keinen Führerschein besitzt. Ja und, Nu, sagte der nette Herr, wenn Sie denn mal einen brauchen stehen die alle drin.
Das kann auch zu ner MPU beim Radfahrer führen des sammelt, der dann ein Fahrradverbot bekommt.
Es wird schon langsam aus Notwehr reagiert, Mann Frau möchte es so haben.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Genaueres definieren dann Verwaltungsvorschriften oder schnöde die Justiz
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 18. Februar 2020 um 15:42:09 Uhr:
In Fußgängerzonen zu radeln, Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung fahren zu dürfen usw sind keine Sonderrechte?
Nein, ganz normale Verkehrsregeln.
Unwissen schimpft nicht vor Strafe, das gilt auch für Radfahrer.
Ich war heute in Berlin, mußte auch rechts abbiegen, hatte einen Radfahrer den ich durch lassen mußte, nach ihm war eigentlich eine gute Lücke, dann kamen noch zwei Radler, als sie sahen, grün das Auto steht traten sie auf einmal in die Pedale wie zwei Rennfahrer, ich sah das, aber ein LKW-Fahrer sieht nicht das die Radler schneller werden um die Grünphase noch zu kriegen.
Er hat die Radler überholt in der Meinung, eh die hier sind bin ich weg.
Mehr Achtung von seitens der Radfahrer wäre sehr gut.
Und eins noch, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, und ein LKW schon leicht Rum ist schaue ich in seinen Spiegel, kann ich den Fahrer nicht sehen so kann er mich auch nicht sehen. Dann lasse ich ihn Rum fahren und warte halt auf das nächste Grün.