Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden
Ich mache es mal ein bisschen kurz:
Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.
Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.
Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.
Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.
Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.
Beste Antwort im Thema
Hast du 'nen Führerschein ?
---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"
http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen
---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !
Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !
...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)
Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)
Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)
P.S.
Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :
Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)
543 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 22. April 2018 um 10:33:34 Uhr:
An der Stelle möchte ich auch gaz deutlich sagen, dass es mir viel lieber wäre, wenn die (erwachsenen) Radfahrer wieder durchgängig auf die Straße wechseln würden, wo zulässig. Insgesamt nervt und ärgert mich (in meiner Rolle als Fußgänger) die Fußwegnutzung der Radfahrer deutlich mehr als (in meiner Rolle als Autofahrer) die gelegentliche Behinderung durch einen Radler vor mir.Wir müssen uns auch einfach nur § 1 (2) StVO angucken. Einen Radfahrer auf der Straße kann man als Behinderung empfinden, aber diese ist ganz klar "nach den Umständen unvermeidbar" und daher hinzunehmen.
Im Unterschied zur Situation zwischen Radfahrern und Fußgängern auf dem Fußweg.
Das sehe ich genauso. Immer mehr Radfahrer die einfach auf dem Gehweg fahren, und dann oft noch auf der linken Seite.
Ich behaupte nicht immer nach StVO zu fahren, ich fahre auch mal auf dem Bürgersteig, wo er sehr breit ist, und keine Fußgänger weit und breit. Dafür auf der Strasse viel Verkehr. Auch schon mal um Autos vorbeizulassen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. April 2018 um 10:16:13 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 22. Apr. 2018 um 08:51:10 Uhr:
Was für eine erbärmliche Doppelmoral.[Achselzuck]
Geisslein halt. Hast Du von ihm schon mal was anderes gelesen?Gestern bin ich ganz legal mit den Kindern mit dem Fahrrad in die Eisdiele gefahren. Die 6 und die 4-jährige auf dem Gehweg, die 9-monatige im 2-sitzigen Fahradanhänger (exakt 1 m breit) an mein Fahrrad angehängt auf der Straße. Dank Gegenverkehr gab es für den Spinner hinter mir keine Überholmöglichkeit. Der wäre bald ausgeflippt. Zumal gestern fast mehr Radfahrer als Autos unterwegs waren. Kaum hatte er mich endlich überholt, hing er hinter dem nächsten...
Und das war eine "normale" Straße?! Ich versuche ja solche Strassen zu meiden. Aber sogar in verkehrsberuhigten Zonen oder auf Fahrradstrassen wollen manche Autofahrer einen von der Strasse schieben.
Das was der Radfahrer in Dresden macht finde ich auch nicht gut. Aber man macht seine Erfahrungen mit ungeduldigen Autofahrern.
Vor 2 Jahren hat mich ein Autofahrer auf der Fahrradstrasse fast umgefahren weil er unbedingt überholen wollte. Und ich bin ein schneller Radfahrer, eher 25 bis 30 km/h.
Eine Frau mit Kind die am Strassenrand stand hat ihn angesprochen: "sie hätten den Mann fast umgefahren und hier sind Kinder". Ich sagte: "das ist eine Fahrradstrasse". Der Autofahrer zeigte keine Einsicht und meinte nur: "das ist mir Scheißegal, mach Platz". Das war das erste mal in meinem Leben wo ich jemanden bei der Polizei angezeigt habe.
Zitat:
@Titanist schrieb am 22. April 2018 um 11:24:36 Uhr:
@gast356:
Tja, die Überbreite kenntlich machen:
Genau das hat der Radfahrer getan.
Wenn du diesen orange-roten Teil am Ende Stange übersehen hast, dann hast du noch ein viel gravierendes Problem, das die Teilnahme am Straßenverkehr eigentlich verbieten sollte.VG
Günter
Nein hat er nicht, eine Überbreite Warntafel ist mindestens 423mm x 423mm mit rot/weißer Reflexfolie Typ 1, je nach Seite links- oder rechtsweisend.
Das was der Radfahrer da gebastelt hat ist "Scheißdreck" und im Ernstfall rein rechtlich vollkommen irrelevant... aber typisch Fahrradfahrer, mit Kennzeichungs- und Beleuchtungsvorschriften hat es diese Gruppe der VK nicht nie gehabt.
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. April 2018 um 11:34:16 Uhr:
Nein hat er nicht, eine Überbreite Warntafel ist mindestens 423mm x 423mm mit rot/weißer Reflexfolie Typ 1, je nach Seite links- oder rechtsweisend.
Also sind die im Fahrradhandel zu erwerbenden Abstandskellen doch illegal?
Zitat:
@trouble01 schrieb am 22. April 2018 um 11:30:23 Uhr:
Wirkliche lustige und mit Egoismen geschwängerte Diskussion, die aber nicht beachtet, dass sogar seitens der Verkehrswacht die Abstandskellen empfohlen werden.Fakt ist, sie sind nicht illegal, wie so mancher behauptet.
VG
Günter
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Scheint so zu sein, wie auch all der andere Mist für alle möglichen Fahrzeuge -Xenon Brenner zum Nachrüsten, blaue Positionsleuchten, blinkende grell blendende Fahrradlampen, usw. usw.-, den man zwar erwerben kann aber im Bereich der StVO unzulässig ist.
Ich hab mal zum Thema Kennzeichung in der StVO nachgelesen...
§ 22 Ladung (StVO)
...
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. April 2018 um 11:40:55 Uhr:
Scheint so zu sein, ....
Dann solltest du das mal ganz schnell den diversen Verbänden und Organisationen mitteilen, die diese Kellen empfehlen....
VG
Günter
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. April 2018 um 11:50:57 Uhr:
Ich hab mal zum Thema Kennzeichung in der StVO nachgelesen...§ 22 Ladung (StVO)
...
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Man dreht sich im Kreis, denn dieser Gesetzestext wurde bereits auf Seite 4 ff zitiert und diskutiert.
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. April 2018 um 11:50:57 Uhr:
Ich hab mal zum Thema Kennzeichung in der StVO nachgelesen...§ 22 Ladung (StVO)
...
(5) Ragt die Ladung
Hättest Du den Text auch verstanden wäre Dir auch aufgefallen, dass es sich bei fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teilen nicht um Ladung handelt.
Und da das Anbauteil offensichtlich flexibel befestigt ist, sonst könnte er es ja nicht einklappen, und am Ende einen Reflektor hat, gibt es da auch nichts dran zu bemängeln, so lange das ganze Konstrukt nicht breiter als 1 m ist.
Ich war grade mit dem Rad unterwegs, keiner hat mich mit zu geringem Abstand überholt, vielleicht auch weil ich nur 2km auf Straßen gefahren bin und es Sonntag ist.
Wunderbares Wetter .....
In meinen Augen geht die Diskussion noch immer in die falsche Richtung.
Sie müsste nicht gehen in die Richtung "Was macht der böse Radfahrer da ?" sondern in die Richtung "Warum macht es der böse Radfahrer? "
Das Hauptproblem ist die nach meinem Eindruck gestiegene Aggression im Strassenverkehr.
Da wird dann gerne mal der Druck an den Schwächeren weitergegeben.
Warum hält man es nicht nach dem alten Satz "leben und leben lassen"?
Klar hat man es auch mal mit den sprichwörtlichen "Arschlöchern" zu tun, aber ab und zu ist man auch selbst eins 😉
Und in einem solchen Fall bin ich im Nachhinein froh, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer Nachsicht geübt haben.
OK Seitenabstand hin oder her, diese Stange ist doch etwas übertrieben lang.
Ich verstehe durchaus dass Mancher Angst hat und sich so eine Stange montiert.
Aber das ist doch etwas übertrieben.
Ja 1,5m Seitenabstand oder mehr sind beim Überholen einzuhalten.
Es wird aber kaum jemand genau an der Stange vorbeifahren sondern nochmals einen Seitenabstand dazu wählen.
und deshalb diese Stange ragt doch etwas zu weit raus.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. April 2018 um 12:18:03 Uhr:
...Hättest Du den Text auch verstanden wäre Dir auch aufgefallen, dass es sich bei fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teilen nicht um Ladung handelt.
Und da das Anbauteil offensichtlich flexibel befestigt ist, sonst könnte er es ja nicht einklappen, und am Ende einen Reflektor hat, gibt es da auch nichts dran zu bemängeln, so lange das ganze Konstrukt nicht breiter als 1 m ist.
Tja, noch schlimmer... ein unerlaubtes Anbauteil ohne Zulassung, wie jeder Spoiler, jede Lärmtröte, jeder nachgerüstete Xenon Brenner, jeder Tieferlegungssatz,... usw. usw. der bei Kontrollen bemängelt wird und das Fahrzeug zu Recht an Ort und Stelle stillgelegt wird.