Mit M Schein max 45 km/h ??
Hallo an alle
ich erlaube mir mal einen neuen thread zu öffnen, ohne vorher die Suche zu bemühen. Hab meinen Roller eigentlich schon vor paar Jahren wieder verkauft, da das auto im winter bequemer ist. Also nicht schimpfen 🙂
vor über 10 jahren habe ich mit 16 den Führerschein für einen 50 ccm Roller gemacht. Damals kaufte ich mir einen neuen Piaggio Roller, der ohne irgendwelche Veränderungen laut Tacho ca. 65 km/h auf gerader Strecke und Bergab duraus knapp über 70 km/h lief. Und mein Fahrschulroller schaffte auch locker die 70 km/h.
Vor kurzem sah ich im TV eine reportage, bei der die Polizei jugendliche aus dem verkehr zieht und die roller auf einem prüfstand checkt wie schnell die laufen. Da wurde dann auch einer raus gezogen, der laut messung ca. 60 km/h lief. Da meint der Polizist dann zu ihm: "Sie haben nur dem M Schein und dürfen daher max. 45 km/h fahren." Der junge meinte er hätte nichts verändert.
Als ich das gesehen habe, stellte sich mir die Frage, ob mich die polizei damals auch hätte aus dem verkehr ziehen können und bestrafen können obwohl ich nichts am Roller verändert habe, wobei ich bezweifle, dass in meiner gegend die polizei mit einem prüfstand ausrücken würde.
Einerseits hätte ich bei einem neuen Roller die Verantwortung auf den händler schieben können und er wäre dann in der Beweispflicht. Doch ich denke die polizei würde auch sagen, dass ich es hätte wissen müssen und merken müssen, dass der Roller zu schnell läuft.
Wie seht ihr das? Müssen die Roller laut Tacho strich 45 km/h laufen und gibt´s das überhaupt? Klar wird eine gewisse Abweichung beim Tacho gegeben sein, doch gleich 20 km/h zuviel ist unwahrscheinlich.
Danke für eure Antworten und Grüße
Beste Antwort im Thema
zum einen sind die rollertachos alles andere als genau, über 10kmh abweichung sind eher die regel als die ausnahme.........zum anderen darf der roller nur so schnell fahren wie es in der be drinnsteht....seit 2002 sinds nurnoch 45....davor warens 50kmh (schwalbe & co mal ausgenommen)......
der prüfstand der polizei ist geeicht und die abweichung/toleranz äußerst gering.....und echte 60 bei 45 erlaubten (lt. be) sind nunmal pauschal 15kmh zu schnell.....unabhängig davon was der führerschein hergibt....
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
hinzu kommt das es dann als leichtkraftrad angemeldet werden mussZitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
kann man eintragen lassen....
dies macht allerdings eine komplette neuabhname des fahrzeuges und event. veränderungen am fahrwerk, rahmen und vorallem der bremse nötig.....
Dürfte schwierig werden:
Zitat:
Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten.
In der Tat sind LKR mit Hubraum von 50 bis 125ccm definiert. Darunter sind es Kleinkrafträder (KKR). Erfolgt nun eine Entdrosselung eines KKR ohne Erhöhung des Hubraums auf über 50ccm, so ist ein Führerschein Kl A1 nicht ausreichend, sondern eine Kl A erforderlich:
§6 FeV. - dort heißt es
Zitat:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
* Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h* Klasse A1:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Keine Regel ohne Ausnahme:
§76 FeV- Übergangsrecht
Zitat:
6. § 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)
Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Bis so ein Hobel für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden
könnte, verschlingt das ganze Procedere jede Menge Zeit und Geld. Wenn Du das dann alles geschafft haben solltest, fehlt Dir immer noch der richtige Führerschein.
also stimmt genau..
hab jetzt mal in meiner Betriebserlaubnis nachgesehn und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit meines Rox liegt bei 50km/h.
Ich möcht das mal noch deutlicher machen,
fisierter 50er Roller, egal wie und Klasse A 1 ist immer Fahren ohne Fahrerlaubnis. Selbst der 70ccm hilft da nichts. Solange der Roller nicht bauartgenehmigt abgenommen ist geht da nur Klasse A.
Damit ist es nur Fahren ohne BE
Gruß Frank