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Mit Kurzzeitkennzeichen unerlaubt fahren, welche Konsequenzen?
Hallo Zusammen,
habe gelesen, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur für die einmalige Überführungsfahrt gedacht ist. Mein Kurzzeitkennzeichen ist bis Sonntag gültig, die Überführungsfahrt habe ich aber bereits gemacht. Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen wenn ich trotzdem bis Sonntag damit noch fahren würde und dabei erwischt werde?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 22. April 2016 um 22:23:27 Uhr:
Prezise Antwort Oetteken.
Genau das wollte der TE wissen!
Präzise schreibt sich mit ä.
Wollte nur Deine Allgemeinbildung anreichern.
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30 Antworten
Zitat:
@Rostlöser56 schrieb am 22. April 2016 um 22:58:18 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 22. April 2016 um 22:24:06 Uhr:
50 Euro Bußgeld und drei Flensburg-Punkte, wenn man Dir einen Verstoß nachweist.
50 Euro: ja
Punkte: nein
wurde mit der Reform des Punktesystems abgeschafft.
Groß ist das Risiko also nicht, zumal die Polizei sicher anderes zu tun hat, als jedes Kurzzeitkennzeichen zu überprüfen.....
zumal ich ja eine Probe und Überprüfungsfahrt jederzeit durchführen kann.
wer will mir das Gegenteil beweisen, wenn nur eine Aussage, nämlich die meinige vorhanden ist