Mit kaputter Kupplung von Zürich nach Budapest fahren

Hallöchen,

ich habe einen 2011 Honda Accord Diesel-Kombi mit rund 180'000 Kilometern und der ist mir vor ein paar Tagen abgeschmiert. Die Kupplung funktionierte nicht mehr. Abschleppen lassen, der Garagen-Mann meinte: Kupplung und Zylinder müssen ausgetauscht werden. Kosten: 3700 Franken, rund 3900 Euro. Ungefähr so viel, wie das Auto noch wert war. Lohnt sich nicht.

ABER: Ich habe mit dem Mechaniker in der Schweiz und auch mit der Honda-Garage in Ungarn, zu der ich normalerweise gehe (meine Partnerin ist von dort, wir sind 3-4 Mal im Jahr dort), gesprochen. Beide meinten, die Kupplung ist noch nicht komplett am A..., die könne man noch ein paar Mal einfach wieder hochziehen. Und die Honda-Garage in Ungarn meinte, sie könnten alles für rund 1000 Euro reparieren.

Das Ding ist einfach: Das Auto muss nach Ungarn. Ich weiss nicht recht, ob ich dieses Risiko eingehen soll. Allzu oft muss man auf der Strecke Zürich - Budapest nicht kuppeln, das ist hauptsächlich Autobahn. Andererseits wärs doof, irgendwo am Chiemsee hängenzubleiben. Das ist aber die einzige Alternative, die ich habe. Ansonsten wars das mit meinem schönen Honda.

Wie schätzt ihr das Risiko ein? Ist es eine Schnapsidee? Oder möglich?

Liebe Grüsse!

44 Antworten

Zitat:

@Rockville schrieb am 28. Februar 2024 um 19:02:06 Uhr:


Ja, Schleppgenehmigungen gibt es grundsätzlich schon. Aber ganz bestimmt nicht, um ein defektes Fahrzeug zu verbringen.

Doch tatsächlich :-) Als Einzelgenehmigung für 25€ darfst ein Fz das betriebsunfähig und sogar nicht zugelassen ist überall hinschleppen- vorausgesetzt eben, der Fz Führer vom Schlepp FZ hat die entsprechende Fahrerlaubnis für das entstehende Gespann -wobei das wieder interessant ist, denn du hast einen zweiachsigen Anhänger über 750kg ohne durchgehende Bremsanlage..naja, aber mit Schleppgenehmigung.. :-) Die Abschleppunternehmen dauerhaft für 150/Jahr bzw 250/zwei Jahre beantragen können.
Das allgemein übliche Abschleppen ist eben nur im Notfall zur Gefahrenbeseitigung Gebührenfrei möglich/erlaubt...D eben. hört man den Amtsschimmel wiehern?

Ein PKW, der einen anderen AB-schleppt (innerhalb der Grenzen, in denen AB-schleppen erlaubt ist) fällt in Fahrerlaubnisklasse B.
Ein PKW, der einen anderen PKW schleppt (dann mit der erforderlichen Genehmigung) fällt vermutlich in Klasse BE (3,5t plus 3,5t), bei kleineren Autos kann auch B ausreichend sein.

Früher brauchte der vordere Klasse 2, der hintere 3. Wie das jetzt ist habe ich nie drüber nachgedacht.
Aber wie gesagt - ich glaube kaum, dass irgendjemand dafür eine Genehmigung erteilt, schon gar nicht durch halb Europa. Den Lenker im hinteren Wagen könnte man danach auch direkt zur Kur bringen.😁
Ich glaube das ist mittlerweile auch meilenweit davon entfernt, was der TE eigentlich wissen wollte.

ich sage nur ADAC

Ähnliche Themen

Der ADAC ist aber auch keine Spedition. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dir ein Auto irgendwo hin bringen, weil da die Reparatur günstiger ist.

wir versuchen immer noch Ratschläge zu geben und er steht schon in der Werkstatt.

vermute

Zitat:

@SeventySeven schrieb am 28. Februar 2024 um 16:06:25 Uhr:


Stand jetzt sieht es so aus, dass es das war mit meinem Honda 🙁

Aufgrund dieser Aussage glaube ich nicht dass er schon in einer Werkstatt ist.

Ich warte immer noch darauf, dass das Auto von der Garage in den Bergen - wo es abgeschmiert ist - nach Zürich gebracht wird. Dann hol ich mir dort noch ne Zweitmeinung ein und schaue dann weiter...

Eher die 200te Meinung 😉

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Februar 2024 um 09:42:21 Uhr:


Früher brauchte der vordere Klasse 2, der hintere 3. Wie das jetzt ist habe ich nie drüber nachgedacht.
Aber wie gesagt - ich glaube kaum, dass irgendjemand dafür eine Genehmigung erteilt, schon gar nicht durch halb Europa. Den Lenker im hinteren Wagen könnte man danach auch direkt zur Kur bringen.😁
Ich glaube das ist mittlerweile auch meilenweit davon entfernt, was der TE eigentlich wissen wollte.

Früher gab es bei Klasse 3 eben die Beschränkung auf Züge mit max. 3 Achsen, d.h. ein Anhänger durfte da halt nur 1 Achse haben. Beim Schleppen (nicht beim Abschleppen!) besteht der Zug dann aber aus 4 Achsen, was dann nach den alten Regeln Klasse 2 bedeutet hatte. Bei den seit 1998 geltenden Klassen gibt es keine Beschränkung mehr nach der Zahl der Achsen in einem Zug. Ich meine gelesen zu haben, dass diese Beschränkung auch für die noch im Umlauf befindlichen alten FS per Verordnung diesbezüglich angepasst wurde. Bin aber nicht sicher.

Schweiz hin oder her, 2500 für Teile ist extrem überzogen, wo bei dir doch wahrscheinlich nur der Nehmerzylinder kaputt sein dürfte, der kostet geschätzt unter 100 Euro (kenne das Auto nicht)

Wenn die Reparatur in Ungarn 1000 kostet - vorrausgesetzt sie ist in der Schweiz nicht doch viel billiger u die Situation ist doch ganz anders - und dir der Honda noch x Euro wert ist, dann darf der Transport per Spedition maximal x-1000 Euro kosten...

Deine Antwort
Ähnliche Themen