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Mit der Deckungskarte zum Tüv Fahren

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 21:41

Moin, ich hab da mal ne kurze frage...

Da mein Kadett ja zum Tüv muss und ich nicht erst wieder 5Tageskennzeichen holen möchte, ist das erlaubt mit der Deckungskarte zum Tüv zufahren?

Danke schon mal im vorraus!:D

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17 Antworten
Themenstarteram 4. Januar 2010 um 21:48

der Link geht bei mir nicht Oo

noch mal neu gemacht

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 22:03

So, Endweder bin ich doof oder kann nicht Richtig Lesen...

ich Verstehe denn ganzen mist nicht-.-*

Kann mir einer sagen obs erlaubt ist oder nicht?

Danke für meine blöde frage;)

Lesen soll doch bilden....

 

Versuche es doch noch mal, steht da doch super ausgeführt.

 

 

Zitat:

 

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

ein paar kleine probleme gibt es dabei aber..... ( heutzutage )

1. es gibt keine deckungskarten mehr..... sondern nur noch einen code, von der versicherung, der per comp. von der zulassungsstelle kontrolliert wird.!!!

damit kann man also den polizisten, die einen vllt. anhalten, nicht mehr vorzeigen, das auf der deckungskarte, das datum des zulassungstages drauf steht.!!!!! ( weil mit dem code, können die nichts anfangen.!!! )

2. die alten kennzeichen gelten nur noch weiter, für dieses fahrzeug, wenn man sie reservieren lassen hat... also darf man sie ( unreserviert ) dann auch nicht mehr, zu diesen fahrten benutzen.!!

( es könnte ja schon ein anderes fahrzeug, mit diesem kennzeichen rum fahren.!!! )

probleme ...über probleme.... ich würde mal bei deiner versicherung und dem amt anrufen.....

und um klärung bitten.!!! wenn es irgend geht, mögen sie dir die antwort, per e-mail oder fax zuschicken..... um der polizei etwas vorzeigen zu können.!!!

( weil wenn man eines weiss...... die wissen von nichts.!!!!!!;):(:( )

-a-

 

Wenn du das Blatt mit dem Code ausdruckst, ist regelmässig ein Erklärungsblatt bei, wo erklärt ist was versichert ist. Ansonsten hilft es, den Versicherungsantrag mitzuführen. So wie ich heute, da Omi wieder zugelassen wird.... Der Kia wird abgemeldet und steht zum Verkauf.

Zitat:

Original geschrieben von dc2jc

Wenn du das Blatt mit dem Code ausdruckst, ist regelmässig ein Erklärungsblatt bei, wo erklärt ist was versichert ist. Ansonsten hilft es, den Versicherungsantrag mitzuführen. So wie ich heute, da Omi wieder zugelassen wird.... Der Kia wird abgemeldet und steht zum Verkauf.

Was für ein Erklärungsblatt???

Ich ruf bei der Versicherung an und bekomm die Nummer am Telefon gesagt.

1. Gibt es keine Deckungskarten mehr.

Die EVN wird von Versicherer direkt an die Zulassungsstelle

übermittelt. Und der Versicherungsnehmer bekommt eine Kopie mit

der EVN.

2. Wäre die einzige Möglichkeit der Zulassungsstelle die EVN und die

Fahrzeugdaten durchzugeben oder zu übermitteln, und dann hoffen

das die mitspielen, ein Kennzeichen zuteilen. Dass muss dann

abgeholt und angebracht werden und dann kann man auch ohne

Stempel fahren. Nur innerhalb Zulassungsbezirk und für TÜV, Zuassung.

Themenstarteram 5. Januar 2010 um 11:30

Also ich bekomme meine Deckungskarten noch auf ein Din A4 Blatt:D

Also darf ich nicht mit dem Abgelaufende 5Tageskennzeichen und Deckungskarte dahin fahren:):rolleyes:

Richtig!

Ich habe heute meinen OMI wieder zugelassen und bin mit den entstempelten Kennzeichen dorthin gefahren. Alles kein Problem. Nur mit den abgelaufenden Wochenkennzeichen geht es wirklich nicht.

Alles ganz schön schwierig mittlerweile in der BRD :D

Der Versicherungsschutz gilt ab dem Tag der Zulassung 0:00 Uhr

Auch wenn du den abmeldest, gilt der Versicherungsschutz für den ganzen Tag...also 24:00 Uhr. Du kannst also mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren oder auch wieder wegfahren.:)

Zum TÜV gilt das nicht... Ist fahren ohne gültige Zulassung uuuund ...ohne Versicherungsschutz...:eek:

Doppelkarte alter Art ist meines Wissens nicht mehr möglich..

Gruß

Jürgen

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