Mit dem Auto nach Hause fahren
Hallo Motortalk Community ich habe zwar bereits hier gefragt: http://krautkanal.com/f/24149 aber keine richtige Antwort bekommen. Daher stelle ich die Frage mal bei den richtigen Experten noch einmal und hoffe auf ein paar kompetente Antworten:
Ich würde mir gerne ein Auto kaufen. Angenommen, ich finde eines, das mir gut gefällt. Wahrscheinlich wird es vom Muselhändler sein. Womit sich die Frage stellt, wie ich das Auto nach Hause fahre. 1) Im Internet eine Versicherung abschließen ist doof - vllt. mag ich das Auto dann doch nicht oder der Händler hat ein anderes, besseres Auto. 2) Kurzzeitkennzeichen ist auch doof - 70 oder 80 Euro ist auch Geld. Außerdem bekomme ich die Kennzeichen doch nur, wenn ich mich vorher selber um eine Versicherung bemühe, nicht? Außerdem, wer weiß, ob ich in den 5 Tagen etwas finde? 3) Kaufen und auf dem Hof des Händlers stehen lassen? Vllt. will der das nicht oder schraubt alles ab, was nicht bombenfest sitzt? Wie würde Bernd es machen, wenn er auf dem Land wohnt und sein Auto in so 30 - 40 km Entfernung kauft?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Hi,
schau dir das auto an und kauf es.
Laß es dort stehen,melde es an und hole es einen Tag später an.
Wenn dir der Händler so vertrauenderweckend ist das du den Wagen dort nicht mal 1 oder 2 Tage stehen lassen kannst würde ich dort gar nicht erst ein Auto kaufen 🙄
Gruß Tobias
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Hinweis noch von mir:Zitat:
Original geschrieben von meehster
Bei kleinen Händlern ist es oft möglich, mit den Händlernummern zur Zulassungsstelle zu fahren und das Auto anzumelden. Hatte ich so gemacht, als ich 2002 meinen ersten Daihatsu kaufte.
Eine EVB bekommt man auch telefonisch oder im Netz beim Versicherer.
Es besteht mit einem roten Kennzeichen lediglich für betriebszweckgebundene Fahrten Versicherungsschutz. Die Fahrt des Fahrzeuges zum Wohnort des Kunden nach Kauf gehört nicht dazu. Du bleibst im Schadenfall auf den Kosten sitzen.
Du vermischt da etwas. Die roten Nummern werden hierbei nur für die Fahrt zur Zulassungsstelle verwendet. Ab dort geht es schon regulär angemeldet. Erst zum Händler, die roten Nummern zurückringen und dann nach Hause.
Die Fahrt zur Zulassungsstelle gehört noch zum Betriebszweck.
Und falls nicht, kann man es als Probefahrt deklarieren.
Haste schon mal Deine Versicherung gefragt?
Meine hätte mir rote Schilder kostenfrei überlassen,
sofern zeitnah eine Neuzulassung erfolgt wäre.
Dann wären nur die Kosten für's Amt aufzubringen.
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Haste schon mal Deine Versicherung gefragt?
Meine hätte mir rote Schilder kostenfrei überlassen,
...
😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕 😕
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Haste schon mal Deine Versicherung gefragt?Meine hätte mir rote Schilder kostenfrei überlassen...
Welche Versicherungsgesellschaft betreibt nebenbei noch ein Kraftfahrzeuggewerbe? 😕
Nur dann wäre die Zuteilung einer roten 06er Nummer überhaupt möglich.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welche Versicherungsgesellschaft betreibt nebenbei noch ein Kraftfahrzeuggewerbe? 😕Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
Haste schon mal Deine Versicherung gefragt?Meine hätte mir rote Schilder kostenfrei überlassen...
Nur dann wäre die Zuteilung einer roten 06er Nummer überhaupt möglich.
wenn Du wüsstest :-) :-) :-)
oopsi,
sehe jetzt erst Eure Gegenfragen.
Ich meinte mit dem "kostenfrei überlassen", daß die Versicherung
mir die KKZ Kosten erlassen hätte wenn ich bei denen den Neuen versichere.
Es ist ja immer noch die Frage offen, welche KKZ Kosten meinst du.
Die Schilder und die Zulassungskosten werden sicherlich nicht erlassen.
Es werden lediglich die 5 Tage Versicherung des KKZ an den Versicherungsbeginn angehängt.
Wenn zum Beispiel die Versicherung im Jahr 365,00 Euro kosten, wären das für das KKZ 5,00 Euro Versicherung.
Grüße
Klaus
WennZitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
wenn Du wüsstest :-) :-) :-)
ich's wüßte, würde ich ja nicht hier fragen. 😉