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Mit "anderem" Kennzeichen gefahren

Themenstarteram 11. Dezember 2009 um 11:07

Hi,

folgende Sachlage, ich hab mir vor circa einem Monat einen Wagen geholt, allerdings beim Kauf den Fahrzeugbrief nicht bekommen, da dieser bei der Bank lag und erst gegen Geld des Verkäufers von der Bank rausgegeben wurde (Kredit).

Er bot mir an, solang ich den brief noch nicht hab, mit seinem kennzeichen zu fahren. Nun hab ich vor circa 3 wochen den brief bekommen aber bin bislang immer nur mit seinem Kennzeichen gefahren.

Nun hat ihn anscheinend die Verkehrsüberwachung angerufen, und er muss am Montag zur Polizei zur Aussage, es kam allerdings kein Unfall zustande, ich wurde lediglich geblitzt. Er meint die Versicherung und das Landratsamt werden nun eine Strafanzeige gegen mich erstatten.

Ich hab vor das Auto am Montag nun auf mich umzumelden, was kommt denn da nun auf mich zu, Geldstrafe könnte ich ja noch verkrafte, aber führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe wäre ja zu krass.

Mfg

Beste Antwort im Thema

@anubis10

Mir ist auch etwas ähnliches passiert, ein Asi wie du hat mir meinen Wagen gekauft und tagelang nicht abgemeldet und wurde auch geblitzt.

Ich habe einiges unternommen, war etwas mühsam aber er hat eine gerechte Strafe bekommen, was, werde ich dir nicht verraten.

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am 11. Dezember 2009 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

schlagt mich, wenn ich falsch liege:

eine Versicherung zahlt man im Voraus. Versicherungsende, in diesem Fall, wäre das Abmelden des KFZ. Danach gibts doch noch nen Monat Nachhaftung.

Gehen wir mal von folgendem aus:

heute: 11.12.

gekauft: 11.11

1. Möglickeit zum Ummelden: 18.11.

wahrscheinliche letzte gezahlte Prämie: 01.10., also Vers. Schutz bis 31.12.

bei monatlicher Zahlung: letzte Zahlung 01.11, Schutz bis 30.11. + 1 Monat Nachhaftung 31.12. .....

ansonsten wäre die Karre doch schon längst zwangsstillgelegt, oder?

Ohne inhaltliche Haftung mit der Bitte um evtl. Korrektur !

??

Beste Grüße

In der Regel bekommt man eine Rechnung von der KFZ Versicherung, wenn nun eine vierteljärliche Zahlung vereinbart wurde, könnte der Versicherungsschutz am 31.10 erloschen sein.

vielleicht antwortet ja noch ein Experte. Ich jedoch glaube nicht, daß der Vers.Schutz so einfach endet.

www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht/autokauf_verkauf/praemienhaftung.asp 

 

www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht/autokauf_verkauf/unfall_uebergabe.asp

 

 

O.

am 11. Dezember 2009 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht/autokauf_verkauf/praemienhaftung.asp 

www1.adac.de/Recht_und_Rat/Versicherungsrecht/autokauf_verkauf/unfall_uebergabe.asp

 

O.

das beantwortet nicht die Frage ab wann kein VS-Schutz mehr besteht ...

einerseits ne coole aktion, andererseits sollte man leute wie dich gleich einbuchten und zwar lebenslänglich.

Hallo,

erstens:

Die User micdl und efteris mögen umgehend ihre Wortwahl ändern - derartige Stamtischsprüche haben hier nix verloren.

Zweitens beschreiben die Links von Go-4-golf an sich die Situation sehr gut - der Käufer übernimmt die Versicherung des Verkäufers zum Übergabezeitpunkt. Dass dieser unter Umständen die Rennerei hat, um dies zu beweisen, ist klar.

Ich sehe den Versicherungsschutz hier nicht als erloschen an.

Auch Gedanken über vierteljährliche Zahlungsweisen spielen da keine Rolle.

Ein Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr - mit Beginn schuldet man die volle Prämie. Unterjährige Zahlungsweisen sind nix anderes als Raten.

Dem TE sei empfohlen, mit dem Verkäufer zu reden - allein über SMS klärt man derartige Dinge nicht.

Grüße

Schreddi

Sorry für meine Wortwahl, die war wirklich nicht okay. Ich habe nur an die eine Sache, die ich selbst erleben musste gedacht und muss mich aufgeregt haben. sorry nochmals. Das musste nicht sein.

Ich finde aber das Verhalten vom TE immer noch voll daneben..

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