Mit abgemeldetem Auto in der Probezeit geblitzt.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen?

Ich bin mit abgemeldetem Auto(seit 2012 in meinem Besitz) in der Probezeit(Auto zwar abgemeldet,doch die Kennzeichen habe ich gelassen; Auto war somit nicht versichert) in 50er Zone ca. 18 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen? Macht es noch Sinn ein Tag danach Auto anzumelden,um die mögliche Strafe zu verhindern?

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Straftaten: Verstoß PflichtversG, Verstoß KraftStG, Urkundenfälschung (KfZ + Kz bilden eine zusammengesetzte Urkunde)

Die Geschwindigkeitsowi tritt subsidiär zurück, mangelnde Eignung wird in der Probezeit (!!!) auch angenommen, Entzug ist ziemlich wahrscheinlich. Saudumme Aktion, aber das wundert mich vom sog. mündigen Bürger nicht mehr.

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"Schwarzlicht" ist Ultraviolett (UV) und wird nicht hierfür verwendet. Farbaufnahmen kommen von Videosystemen.

Blitzer-Diskussion dahingestellt. Der|Die Fahrer|in ist verantwortlich und ihr|ihm gebührt ein Fahrverbot. mfg fmbw10

Die Polizei kommt ganz sicher an deinem Haus vorbei um festzustellen wer gefahren ist (anhand vom Blitzerfoto). Kannst du verneinen, aber deine Nachbarn werden ebenfalls befragt...

Zitat:

@skkulish schrieb am 29. Oktober 2016 um 14:07:53 Uhr:


Erstmal vielen Dank an alle,die sich geäußert haben...
soweit ich weiss,bekomme ich die Post viel später als der Verkehrsverstoss begangen wurde?

Post bekommt der Halter des Fahrzeugs. Falls Nummer neu vergeben wurde der neue Besitzer und der wundert sich erstmal und legt Widerspruch ein. Dann beginnt die Polizeiarbeit. Dann wird der Vater als ehemaliger Besitzer der Nummer (Fahrzeug) ermittelt. Der bekommt dann die Post. Der braucht sich zum Fahrer nicht zu Äußern. Dann beginnt wieder die Polizeiarbeit. Wie alt ist die Person auf dem Blitzfoto?
Hat der ehemalige Halter Kinder? In welchem Alter sind die Kinder. Haben die Führerschein. Bildvergleich mit der Führerscheinstelle. Wenn die polizeiliche Suche länger als 3 Monate dauert wäre die Sache verjährt.

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Mit gar keinen Konsequenzen musst du rechnen, wenn du dem Richter glaubhaft machst das du

eine schlechte Kindheit hattest,

oder sozial-emotionale Defizite hast.

oder in der Schule gemobbt wurdest.

Oder am besten wäre das du von Nazis verprügelt wurdest und aus Notwehr die Flucht mit dem Fahrzeug ergriffen hast.

Einfach beim Richter fürchterlich weinen das es dir leid tut und du es wegen deiner ganzen Probleme vergessen hast, und du danach schon wider mit dem "ritzen" angefangen bist.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 01. Nov. 2016 um 16:47:10 Uhr:


Wenn die polizeiliche Suche länger als 3 Monate dauert wäre die Sache verjährt.

Bei nem Bußgeld von 25 Euro. Bei ner Straftat etwas länger 😉

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 1. November 2016 um 17:20:42 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 01. Nov. 2016 um 16:47:10 Uhr:


Wenn die polizeiliche Suche länger als 3 Monate dauert wäre die Sache verjährt.

Bei nem Bußgeld von 25 Euro. Bei ner Straftat etwas länger 😉

Dann werden die Behörden wohl nicht locker lassen und den "Täter" ermitteln.

Kommt halt drauf an. Vermutlich gibts auch hier eine "Verjährung", die dürfte halt nur etwas länger sein. (Soweit ich weiss, gibts nur bei Mord keine Flucht über Zeit)

Die Verfolgungsverjährung ist in diesem Fall drei Jahre (§ 78 StGB Abs. 3 Punkt 5).

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 29. Oktober 2016 um 21:45:57 Uhr:


Mal aus Neugier, um was für einen Wagen geht es eigentlich?

... und welche Farbe hatte der? Frage im Interesse der wenigen weiblichen Leser hier.

An den TE: bist du sicher, dass du nicht auch noch ein Handy am Ohr hattest?

Na? Kam schon besuch?

Zitat:

@skkulish schrieb am 27. Oktober 2016 um 01:03:13 Uhr:


Ich bin mit abgemeldetem Auto(seit 2012 in meinem Besitz) in der Probezeit(Auto zwar abgemeldet,doch die Kennzeichen habe ich gelassen; Auto war somit nicht versichert) in 50er Zone ca. 18 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden.Mit welchen Konsequenzen habe ich jetzt zu rechnen? Macht es noch Sinn ein Tag danach Auto anzumelden,um die mögliche Strafe zu verhindern?

Ich vermute mal, das Auto war auch nicht versichert, was fahren ohne Versicherungsschutz bedeutet.Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz

Zitat:

@MZBaghira schrieb am 05. Nov. 2016 um 07:47:29 Uhr:


*@skkulish schrieb am 27. Oktober 2016 um 01:03:13 Uhr:*
(Auto zwar abgemeldet,doch die Kennzeichen habe ich gelassen; Auto war somit nicht versichert)

Ich vermute mal, das Auto war auch nicht versichert,

...war das Auto überhaupt versichert???

😉

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 5. November 2016 um 12:25:57 Uhr:



Zitat:

@MZBaghira schrieb am 05. Nov. 2016 um 07:47:29 Uhr:


*@skkulish schrieb am 27. Oktober 2016 um 01:03:13 Uhr:*
(Auto zwar abgemeldet,doch die Kennzeichen habe ich gelassen; Auto war somit nicht versichert)

Ich vermute mal, das Auto war auch nicht versichert,


...war das Auto überhaupt versichert???
😉

Wie sieht es denn nun mit der Versicherung aus?

Wenn's abgemeldet war, kann das höchstens noch eine sog. Ruheversicherung gewesen sein (falls Öl tropft beim Rumstehen oder sowas in der Richtung, aber keinesfalls für den Fahrbetrieb gedacht).

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