mit abgelaufener HU zur HU fahren ?
Hallo zusammen,
ich habe hier einen alten SLK, der zwar noch angemeldet ist, aber schon seit zwei Jahren keine HU mehr hat. Ich hab schonmal etwas gegoogelt, ob es möglich ist, trotz abgelaufener HU zur HU zu fahren. Laut google sollte es dabei kein Problem geben sofern man den HU-Termin tatsächlich vereinbart hat und idealerweise schriftlich nachweisen kann und man sich auf direktem Weg dorthin befindet.
Der Mensch, den ich bezüglich AU gefragt habe, hat mir allerdings gesagt, dass dies nicht erlaubt sei wenn die HU länger als drei Monate überfällig ist.
Was stimmt denn nun?
Gruss
Jürgen
60 Antworten
Ok, verrückte Regel die ich jetzt nicht kapieren muss.
Damit meine ich auch die Regel wenn ein angemeldetes Auto ohne HU in ungenutzt in der Garage steht, also nicht bewegt wir, schon ein Vergehen sein soll.
Abstellen im öffentlichen Verkehr kann man ja noch drüber streiten, während das Fahren damit selbstverständlich einen Verstoß darstellt.
Aber ok, dann ist das so.
Da bin ich für mich klar im Vorteil, wenn bei mir die HU fällig wird/ist, sind die FZGe abgemeldet.
Deutscher Irrsinn🙂
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. März 2025 um 12:39:28 Uhr:
Damit meine ich auch die Regel wenn ein angemeldetes Auto ohne HU in ungenutzt in der Garage steht, also nicht bewegt wir, schon ein Vergehen sein soll.
Was ist daran verrückt? Das ist durch und durch logisch.
Das Auto ist angemeldet, dann muss es auch die Voraussetzungen erfüllen. Schließlich könnte es jederzeit im Straßenverkehr bewegt werden, warum sollte es sonst angemeldet sein? Wenn mir das nicht passt, muss ich es halt abmelden.
Was daran Deutscher Irrsinn sein soll, erschließt sich mir nicht. Aber hauptsasche mal was populistisches rausgehauen.
Wegen der Versicherung des KFZ.
Ja es gibt die Ruheversicherung, nur die gilt auch nicht ewig.
Alternative? Meine kann mir keine bieten. Hab grad so ein Fall. Muss Montag da noch mal nachhaken.
Bei einem FZG ist die HU schon fast 2 Jahre abgelaufen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. März 2025 um 13:24:54 Uhr:
Wegen der Versicherung des KFZ.Ja es gibt die Ruheversicherung, nur die gilt auch nicht ewig.
Alternative? Meine kann mir keine bieten. Hab grad so ein Fall. Muss Montag da noch mal nachhaken.
Bei einem FZG ist die HU schon fast 2 Jahre abgelaufen.
Ja, die Voraussetzungen für die Zulassung sind aber nun mal eine gültige HU und die Versicherung. Da gibt es nunmal keine zwei Meinungen. Die Versicherung wird überwacht, die HU (noch) nicht. Wenn man da erwischt wird: Pech gehabt.
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Ja weiß ich, von daher und sagte ich auch schon oben wie ich das für mich regle.
Nur Verstehen muss ich das nicht.
Ich könnte die Karre ja auch eben abmelden, dann mit KZ, EVB zur HU fahren und danach wieder anmelden.
Ja ja, so macht man in D das Chaos perfekt😉
Was hat eine abgelaufene HU bei einem zugelassenen KFZ mit der Ruheversicherung zu tun? Genau gar nichts.
Es ging darum das ein KFZ was derzeit nicht bewegt wird und somit keine HU braucht den Versicherungsschutz behält.
Schwer zu verstehen gell???🙂
Und wenn ich es dann doch bewegen will damit so nicht zur HU fahren dürfte während ich das mit einem abgemeldetem KFZ sehr wohl darf. Und das ich das für schwachsinnig halte.
Kapierst es jetzt???😉
Mach mich hier nicht von der Seite an, das Wort Ruheversicherung hast du in dem Zusammenhang ist Spiel gebracht. Also beruhig dich 🙄.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. März 2025 um 14:06:41 Uhr:
Es ging darum das ein KFZ was derzeit nicht bewegt wird und somit keine HU braucht den Versicherungsschutz behält.
Wenn es zugelassen ist, braucht es die HU. Wenn Dir das nicht passt, melde es ab.
Zitat:
Schwer zu verstehen gell???🙂
Offensichtlich...
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. März 2025 um 14:22:31 Uhr:
Ja hab ich. Und?
Ich frage mich, warum? Hat doch mit dem Thema hier gar nichts zu tun und verunsichert evtl. andere User nur wieder.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 27. März 2025 um 10:19:12 Uhr:
Was ich weiß ist das ich mit einem abgemeldeten FZG und auf mich zugeteilter/reservierter KZ-Nummer
Das Kennzeichen muss dem Fahrzeug zugeteilt sein!
Eine Reservierung auf Deinen Namen reicht nicht.
Zitat:@Caravan16V schrieb am 27. März 2025 um 08:56:00 Uhr:
@PeterBH:Ich hab doch schon geschrieben, daß das nicht mein Auto ist. Wie kommst Du auf die Idee, ich hätte das Fahrzeug gekauft? Wie kommst Du auf die Idee, würde nachher MT "als Entschuldigung" anführen wollen? Kennst Du mich etwa? Warum diese Unterstellungen? Was ist los mit Dir?Ich denke, hier im Forum wurden schon sinnlosere Fragen gestellt als meine...Gruss
Zitat:
Jürgen
Wie schon gesagt, fahr einfach hin und erledigt. Man muss nicht aus Allem eine Doktorarbeit machen.