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Mit A1 durch leistungsgewicht mehr ps fahren legal?
Hallo, ich fahre eine 125ccm honda shadow und wollte fragen ob ich da ich mit dem vorgeschriebenen Leistungsgewicht mehr ps haben dürfte aber auch steht max 15ps, mehr leistung haben könnte?:):confused:
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18 Antworten
Zitat:
@kradheizer schrieb am 1. April 2015 um 21:15:02 Uhr:
Ist das mit den PS hoch gesetzt worden auf jetzt 48 PS ????
Ich weise einfach mal wieder auf meinen Blog hin:
www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013
:)
Grüße, Martin
Danke dafür.
Ist ja lustig was die sich so einfallen lassen.
Ich frage mich nur immer ob die die das entscheiden von mal mehr PS gefahren sind.
Weil bis 48 PS ist ja schon mal as für einen Ensteiger.
Dann aber offene Leistung fahren zu dürfen ist schon heftig.
Ich bin damals von 27 PS auf 78 PS und dann nach 1 Jahr auf umgestigen 160PS.
Die 78 PS waren mir nach 14 Tagen schon zu wenig. Obwohl ich damlas glaube dei den Motor Ddaten was willst du mit mehr Leistung.
Wenn man jetzt von 48 PS auf so eine Maschine darf ist das auch nicht besser.
Es ging hier nicht um Sinnhaftigkeit, sondern die Harmonisierung der EU. ;)
Zitat:
Ist ja lustig was die sich so einfallen lassen.
EU-weite Harmonisierung eben. War in anderen Ländern schon lange so üblich, daher waren dort auch entsprechende Fahrzeuge zugelassen. Ärgerlich für all jene, welche sich jetzt eine 10-15 Jahre alte Maschine kaufen wollen und die alle 37 kW haben. ;)
Zitat:
Ich frage mich nur immer ob die die das entscheiden von mal mehr PS gefahren sind.
Irgendwo muss eben die Grenze gezogen werden. Mit zunehmendem Alter sollte die entsprechende Reife vorhanden sein. Muss aber nicht. leider.
Zitat:
Ich bin damals von 27 PS auf 78 PS und dann nach 1 Jahr auf umgestigen 160PS.
Die 78 PS waren mir nach 14 Tagen schon zu wenig. Obwohl ich damlas glaube dei den Motor Ddaten was willst du mit mehr Leistung.
Das ist eben der Unterschied. Ich hätte gerne das Drehmoment (und den Verlauf der Kurve) meiner GSF 1200 bei einer leichteren Maschine - ohne das es gleich zum Ritt auf der Kanonenkugel wird. Könnte aber auch an meinem primären Einsatzzweck liegen. Eine Sommer mit Hatz wäre evtl. genau mein Ding: Nicht zu schnell, Drehmoment satt und auch noch eine riesige Reichweite. :D
Zitat:
Wenn man jetzt von 48 PS auf so eine Maschine darf ist das auch nicht besser.
War aber früher genauso - nur ohne weitere Prüfung dazwischen. Wer jetzt nach 35 kW etwas dicker motorisiertes haben will -> noch mal eine praktische Prüfung ablegen. Auf eben einer solchen Maschine.
Wobei dafür ja keine Maschine mit 72 kW erforderlich ist. Siehe Anlage 7 FEV:
Zitat:
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:
2.2.1 Für Klasse A: Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
Motorleistung mindestens 50 kW und
Hubraum mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm³ zulässig ist,
Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
mit Elektromotor Verhältnis Leistung/ Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
50 kW und 595 ccm sind erforderlich. Muss sich keiner auf eine R1 für den A direkt setzen. Auch danach nicht. Aber er kann natürlich...
Grüße, Martin