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Mit 07ern ins Ausland???

Hallo,

darf ich mit 07er Kennzeichen ins Ausland fahren?

mfg

Muray

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von NITROJEEP383


...
ich wollte bei einer rennveranstaltung in belgien teilnehmen und hatte nach gefragt ob das möglich wäre mit roter nummer.
antwort war ein klares NEIN. ...

Wie ich schon eingangs geschrieben hatte: Belgien duldet keine rote Nummern. U.a. wegen Verwechslungsgefahr mit ihren eigenen Schildern. Das ist also keine Behördenwillkür unserer Beamten. Es kommt eben auch auf das entsprechende Ausland an, ob die es erlauben oder nicht.

Ein Grundsätzliches Verbot seitens Deutschland gibt es nicht. Wenn es ein Beamter in Berlin oder sonstwo so gesagt hat, dann würde ich da nochmals nachhaken ggf. den Vorgesetzten verlangen!

Gruß,
Mario

Zitat:

Original geschrieben von MC.Lux


Wie ich schon eingangs geschrieben hatte: Belgien duldet keine rote Nummern. U.a. wegen Verwechslungsgefahr mit ihren eigenen Schildern.

Ist dir bekannt, ob gegen dieses Verbot bereits ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist?

ich habe auch nach fahrten nach dänemark, schweden und österreich gefragt.
ein generelles NEIN für jegliche fahrten auserhalbs deutschland mit roter nummer, von seiten des gesetzgebers.
das ist jedenfall der stand in berlin.
wenn mir hier jemand was schriftlich geben kann, das das falsch ist, gehe gerne zur meiner zulassungsstelle und werde nochmals nachfragen.
es muß ja irgendwo stehen.

ich mag auch nicht ausschließen, das es in anderen bundesgebieten anders gehandhabt wird.
mir ist auch zu ohren gekommen, das hier in berlin auch keine weiteren roten nummern ausgegeben, da zu viel scheiße damit gebaut wurde.
seht euch auch mal im net bei den versicherungen um. kaum einer versichert noch us cars, schon garnicht muscle cars, hot rods oder low riders.

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Warten wir mal ab, bis ich meine roten Nummern erhalte.

ich kann ja auch mal bei diversen Konsulaten anrufen und mich erkundigen.

Werde euch bescheid geben sobald ich was weiss.

Muray

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ist dir bekannt, ob gegen dieses Verbot bereits ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist?

Sorry, darüber weiß ich nichts.

Gruß,
Mario

ich hab mal gegoogelt:

"Das rote Oldtimerkennzeichen nach 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 15.9.1994 (BGBl. I S. 2416) ermöglicht in erster Linie An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen, die der Darstellung und Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Sie decken jedoch auch Prüfungs- und Probefahrten als auch Überführungsfahrten oder Fahrten zu Zwecken der Reparatur oder Wartung ab.
Problematisch sind jedoch Überführungsfahrten mit diesem auch "07er" genannten Kennzeichen. Außer in Ländern, mit denen bilaterale Abkommen existieren, sind diese roten Kennzeichen allenfalls geduldet. Nach dem Wiener Übereinkommen bzw. dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, dem alle EU-Länder beigetreten sind, werden lediglich von offizieller Seite ausgegebene und ausgefüllte Zulassungspapiere anerkannt werden. Da die 07-Oldtimerkennzeichen wahlweise für mehrere, auch vom Halter eingetragene Fahrzeuge gelten können, waren sie bislang nicht anerkannt worden. Da inzwischen in der Regel die Zulassungsstelle in den Schein bzw. Heft die Fahrzeuge selbst einträgt und auch einzeln mit einem amtlichen Stempel versieht, sind die Anforderungen nach den internationalen Abkommen gewahrt. Dennoch kann es insbesondere bei Überführungsfahrten ins östliche Ausland zu Problemen kommen. Hier sollte eine andere Lösung gefunden werden. In jedem Fall sollte bei einer Auslandsfahrt ein ausdrückliche Versicherungsbestätigung auch für das Ausland mitgeführt werden."
Autorin: Petra Schmucker, AvD e.V., Frankfurt/M.

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