Mit 07er Nummer zur Arbeit pendeln?
In einer Einrichtung, die mir gut bekannt ist und sich u.a. der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts verschrieben hat, arbeitet eine Person, die im nicht aktiv ausgeübten Nebenberuf Kfz-Sachverständige ist. Die Person pendelt mit einem gepflegten alten Wagen täglich zur Arbeit. Das Fahrzeug ist mit einer roten 07er-Nummer ausgestattet. Der Wagen parkt auf dem eingezäunten Platz der Einrichtung.
Ist das zulässig oder wie würdet ihr es beurteilen?
72 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 24. Dezember 2021 um 16:16:30 Uhr:
Jede Menge Beispiele aus der täglichen Praxis hatte dir @MZ-ES-Freak in seinem Beitrag von 14.32 Uhr genannt
Und trotzdem ist Verkehrsrecht noch Bundesrecht. Das wird auch durch einzelne Arbeitsanweisungen nicht geändert. Länderrecht wäre es, wenn ein Bundesland hier ein Gesetz erlassen hätte. Die Beispiele oben basieren aber alle nicht auf einem Gesetz sondern zeigen lediglich, dass die Verwaltung nicht alles einheitlich bearbeitet. Aber wie gesagt: ändert nix am Bundesrecht.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Dez. 2021 um 16:15:17 Uhr:
Du hast mit Sicherheit weder das eine noch das andere. Und auch kein 07er. Nur weil das Autohaus, in dem du am Empfang sitzt welche hat, hast du noch lange keine. Und du kennst dich auch nicht aus damit, das zeigen ja deutlich die Kommentare hier. Von mindestens sechs Leuten, die es besser wissen als du (btw. hat hier genau niemand deine Version bisher unterstützt).@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dezember 2021 um 13:37:20 Uhr:
Du musst für jede neue Fahrt an einem anderen Fahrzeug, oder Tag erneut das Heft ausfüllen.Auch wieder falsch. Jedes Fahrzeug ist im Fahrzeugscheinheft einzutragen, jede Fahrt im Fahrtennachweis. Steht genau so im Gesetz und ist auch nicht verhandelbar, durch dich anders interpretierbar oder durch Bundesländer anders regelbar.
Wie kann ein einzelner Mensch nur so beratungsresistent sein? ??
Ich bin nicht beratungsresistent, du kannst mich auch nicht beraten.
Ich habe hier die FZV zitiert, wo drin steht, das im Fahrzeugscheinheft die Fahrt einzutragen ist.
Und das steht in keinem Gesetz, sondern in einer Verordnung. Da merkt man auch, das du nicht bewandert bist auf dem Gebiet.
Und da du so schlau bist, und weist das ich kein 05er oder 06er oder 07er Kennzeichen habe, bist du schlicht ein Lügner.
Und übrigens arbeite ich für kein Autohaus. Ebenfalls hier frei erfunden.
Mit solchen Leuten habe ich auch schlicht keine Lust zu schreiben, die hier Dinge frei erfinden, weil sie jetzt merken in einer Sackgasse zu Stecken.
Und weiß es jetzt derjenige besser, der hier keine Verordnungen schickt?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dezember 2021 um 16:27:15 Uhr:
Ich bin nicht beratungsresistent, du kannst mich auch nicht beraten.
Ich habe hier die FZV zitiert, wo drin steht, das im Fahrzeugscheinheft die Fahrt einzutragen ist.Und das steht in keinem Gesetz, sondern in einer Verordnung.
Und da du so schlau bist, und weist das ich kein 05er oder 06er oder 07er Kennzeichen habe, bist du schlicht ein Lügner.
Entschuldige, aber in deinem Zitat steht drin, dass jedes FAHRZEUG vor der ersten Fahrt einzutragen ist im fahrzeugscheinheft. Nicht jede Fahrt. Für die fahrtdaten ist dort auch gar kein Platz.
Und ob Verordnung oder Gesetz ist ja letztlich nur der Unterschied, dass die Exekutive diese aufgrund eines Gesetzes (stvg) erlassen hat. Ändert an der Verbindlichkeit des Inhaltes nichts.
....
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dezember 2021 um 16:44:08 Uhr:
@TheRealRaffnixEs ging im Grunde um folgendes.
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen.
Ist ja auch vollkommen richtig und hat doch gar keiner bestritten. Es reicht aber, das einmalig auszufüllen. Dazu kommt aber noch die Dokumentation der einzelnen Fahrten - Beginn, Ende, strecke, Fahrer.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben: ein Kunde fährt ein Auto Probe - rotes Kennzeichen drauf, ins fahrzeugscheinheft eintragen und fahrt spätestens bei Fahrtende gesondert dokumentieren. Nächster Kunde will direkt im Anschluss dasselbe Fahrzeug testen. Eintragung ins fahrzeugscheinheft entfällt, nicht aber die Dokumentation der Fahrt.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dezember 2021 um 16:27:15 Uhr:
Und das steht in keinem Gesetz, sondern in einer Verordnung.
Ok, das ist jetzt wirklich der endgültige Beweis, dass du wirklich gar keine Ahnung hast. Man merkt sofort, dass du mit Gesetzen nichts am Hut hast. Mit Leuten, die sich ihr juristisches Wissen falsch bei Google angeeignet haben, kann man tatsächlich nicht diskutieren. Da schlägt Meinung Fakten 🙁
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dez. 2021 um 13:59:49 Uhr:
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen
Also langsam wird mir das zu blöd hier.
Sicher muss jedes Fahrzeug gesondert eingetragen werden und ja klar vor der ersten Fahrt
Wir reden hier über ein Fahrtenbuch, was zu führen ist und wo jede Fahrt einzutragen ist und nicht das Fahrzeug an sich vor der ersten Fahrt.
Ich bin raus, mit manchen Leuten lohnt es sich einfach nicht zu diskutieren. 🙁
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 24. Dez. 2021 um 17:9:27 Uhr:
Ok, das ist jetzt wirklich der endgültige Beweis, dass du wirklich gar keine Ahnung hast. Man merkt sofort, dass du mit Gesetzen nichts am Hut hast. Mit Leuten, die sich ihr juristisches Wissen falsch bei Google angeeignet haben, kann man tatsächlich nicht diskutieren. Da schlägt Meinung Fakten
Ach ja, dann nenn mir bitte das Gesetz über die Zulassung von Prüfungsfahrten.
Wieder so eine Lüge deiner seits, meine juristchen Kenntnisse bei Google gelernt zu haben.
Kommen von dir auch Fakten?
Ich habe hier stets die FZV zitiert.
Warum kannst du eigentlich nicht sachlich bleiben?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. Dez. 2021 um 17:20:28 Uhr:
Wir reden hier über ein Fahrtenbuch, was zu führen ist und wo ** * jede Fahrt einzutragen ist und nicht das Fahrzeug an sich vor der ersten Fahrt.
Ja, darüber redest nur du.
Es ging doch einfach nur darum, das im Fahrzeugscheinheft die Fahrt mit dem Fahrzeug eingetragen werden muss.
Und das musst du jeden Tag erneut tun, bei jedem Fahrzeugwechsel usw.
Aber das schrieb ich schon, und genau so steht es in der FZV. Und so ist es auch im Heft, welches ich benutze.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. Dezember 2021 um 17:20:28 Uhr:
Ich bin raus, mit manchen Leuten lohnt es sich einfach nicht zu diskutieren. 🙁
Was soll ich da sagen? 😉 Das ist wie mit dem einem Geisterfahrer, der einem entgegenkommt…einer? Hunderte 😁
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dezember 2021 um 17:39:17 Uhr:
Und das musst du jeden Tag erneut tun […]Aber das schrieb ich schon, und genau so steht es in der FZV.
Nope, ist falsch und steht da auch nicht. Da steht für jedes Fahrzeug und eben nicht für jeden Tag.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 24. Dezember 2021 um 17:39:17 Uhr:
Und so ist es auch im Heft, welches ich benutze.
Kann man so machen, ist halt kacke, weil falsch.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Dezember 2021 um 15:12:25 Uhr:
Das ein Fahrtenbuch zwingend zu führen ist, war vor der FZV der Fall.
Es gibt sehr viele Bundesländer, da braucht es kein Fahrtenbuch. Das ist auch so in der FZV nicht explizit beim 07er gefordert. (ich weiß, da gibt es gegensätzliche Meinungen)Vielmehr ist es beim 05er und 06er explizit vorgeschrieben. Zumal das Fahrzeugscheinheft gem. Anlage 10a kein Raum für Fahrten vorsieht, im Gegensatz zu dem Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen (05er u. 06er)
Übrigens, und das ist wirklich so, darf man nicht mit dem 07er zur Tankstelle fahren. (Es sei denn man prüft Öl oder Kühlwasser) - was für eine blödsinnige Regelung!
Letzter Versuch, denn das war dein Einstieg, woraufhin das hier überhaupt erst entstanden ist. Vielleicht trügt dich die Erinnerung etwas. 😉
Over and out.
@Handschweiß
Sorry für das Kuddelmuddel, deine Frage wurde hoffentlich beantwortet. 🙂