Mit 07er Nummer zur Arbeit pendeln?
In einer Einrichtung, die mir gut bekannt ist und sich u.a. der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts verschrieben hat, arbeitet eine Person, die im nicht aktiv ausgeübten Nebenberuf Kfz-Sachverständige ist. Die Person pendelt mit einem gepflegten alten Wagen täglich zur Arbeit. Das Fahrzeug ist mit einer roten 07er-Nummer ausgestattet. Der Wagen parkt auf dem eingezäunten Platz der Einrichtung.
Ist das zulässig oder wie würdet ihr es beurteilen?
72 Antworten
Ok das wäre mir neu, ich kenne nur die Version mit Fahrtenbuch.
Und ja, das mit der Tankstelle ist irgendwie Blödsinn.
Früher war ja auch alles fein mit den roten 07ern.
Weil aber einige Leute meinten, damit völlig abgeranzte Kisten jenseits jeder Zulassungsfähigkeit oder Verkehrssicherheit spazieren fahren zu müssen, hat man halt die Zügel angezogen.
Den jetzigen Zustand haben sich viele selbst zuzuschreiben.
Ja das stimmt, an sich ist das 07er wirklich gut. Eben das bessere Wechselkennzeichen, was ja völlig in die Hose gegangen ist.
Das wäre eine sehr gute Alternative.
Ich habe immer einen Schraubendreher und einen Lappen im Auto. Probe- und Einstellfahrten, dieses Jahr 5000 km...
So ältere Autos verlangen eben nach ständiger Zuwendung...
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Also der Verwendungszweck der roten Nummer ist unstrittig, und dient eben nicht dazu täglich zur Arbeit zu fahren. Ob man mit einem Schraubendreher auf dem Beifahrersitz sich aus der Affäre winden kann, sei dahingestellt. Spätestens wenn der Oldtimer mit den Wochenendeinkäufen vollgestopft ist, wirds eng.
Ja, H-Kennzeichen und rotes Oldtimerwechselkennzeichen haben dieselben Anforderungen an Erhaltungszustand und Originalität. Aber mit dem H-Kennzeichen gibt es keine Nutzungseinschränkung, deshalb ist auch regelmäßig eine HU nötig.
Bei der roten Nummer ist der Haupt"sinn" der, daß man eine ganze Latte von Oldtimern abwechselnd bewegen kann und nur einmal Steuer und Versicherung zahlt. Dafür eben nur zu Treffen/Ausfahrten und vielleicht mal als kleine Bewegungsfahrt.
Zitat:
@bug99 schrieb am 23. Dezember 2021 um 14:06:15 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Dezember 2021 um 13:58:17 Uhr:
...
Wer soll nachweisen, dass der Fz.Führer damit TÄGLICH fährt?
...Vielleicht der TE...
Warum sollte er das tun?
Vielleicht weil er danach gefragt hat und gerne ein Hilfssheriff wäre . 😉
Muß ja nicht der TE sein, aber jemand der dem "Täter" etwas böses will, hat er hier ein schönes Betätigungsfeld. Die rote Nummer wird eingezogen, die Zuverlässigkeit ist weg.
sonst würde er nicht fragen
Zitat:
@nogel schrieb am 23. Dezember 2021 um 19:24:41 Uhr:
und vielleicht mal als kleine Bewegungsfahrt.
Nee, das genau nicht. Die erlaubten Fahrten wurden hier schon mehrfach beschrieben und schränken die Nutzung erheblich ein.
Aber es gibt ja den Treffenkalender für Oldtimer und im Sommerhalbjahr ist nun wirklich jedes Wochenende irgendwo was los. Da sucht man sich ein passendes Ziel, das man ggf. benennen könnte und kutschiert dann irgendwo nahe der normalen Route zwischen Heimat- und Veranstaltungsort herum. Ob man dort aber wirklich ankommt oder doch auf halber Strecke landet...
Doch, auch eine Bewegungsfahrt zählt sicher zur "Pflege des historischen Kulturguts", da es sonst Standschäden gibt.
Erlaubt sind "Fahrten zu Veranstaltungen, die der Pflege technischen Kulturguts dienen". Das Kulturgut selber kann ruhig Standschäden bekommen.
Keine Angst ich kenn den Verordnungstext, ich mach das zufällig beruflich 🙂
aber ".....Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge..." schließt sicher eine Bewegungsfahrt ein.
Wenn du das so weit fassen möchtest, könnte man eine Bewegungsfahrt der Wartung zuordnen. Aber ob das jeder Sheriff auch so sieht?
Wo oder was ist denn jetzt das Thema Problem?
Also ich sehe das eher als Fall von "wo kein Kläger..."
Da die böse 07er Kennzeichen mißbrauchende Person ja selber Kfz-Sachverständige ist und das automobile Kulturgut wohl auch pflegt, kann man doch von einem technisch sicherem Fahrzeug ausgehen.
Vielleicht will sie den Wagen ja bewusst nicht mit H-Kennzeichen zulassen, um später ein wertvolles Auto aus erster Hand verkaufen zu können. Je nach Fahrzeug sind Oldtimer ja auch Wertanlagen.
Ich finde eher, dass mit den H-Kennzeichen Mist betrieben wird, wie z. B. die Umgehung der Umweltplakette. Und die Rostvorsorge ist seit 30 Jahren sicherlich gut genug, dass die meisten Fahrzeuge bei sonst angemessener Pflege die 30 Jahre mit Leichtigkeit erreichen könnten.
Oldtimer sind für mich Fahrzeuge, die es vor meiner Zeit gab. Alles was ich selbst erlebt oder sogar gefahren habe, zählt da für mich nicht zu.
Aber vom Alter her ist ja ein Golf 2 schon Kulturgut. Beim Golf 1 würde ich ja noch mitspielen, weil der halt diese Ära eingeleutet hat. Aber Golf 2 und 3 waren doch vollkommen gewöhnliche Brot- und Butterautos.