Mischbereifung erlaubt?
Hatte neulich das Pech, einen Nagel in den hinteren linken Reifen zu fahren.
Beim Freundlichen kurz angerufen, das Problem geschildert und dann zu ihm rausgefahren.
Beim Fahren ist mir dann aufgefallen, das vor allem die Beschleunigung kaum noch 50% des normalen Zustands betrug, auch das Fahrverhalten war etwas schwammig.
Also schnellstmöglich (ohne Umwege) zum Freundlichen gefahren, und dort den Reifen anschauen lassen.
Es war halb 6, um 6 macht die Werkstatt zu, von daher versteh ich wenn dort niemand mehr lust hatte sich mein problem richtig anzuschauen.
Jedenfalls meinte der Service-Berater, das da wohl ein neuer Reifen fällig wird, und wollte mir gleich einen für 130€ aufschwatzen.
Da ich diese Reifen aber für 55€ das Stück bei Pneumobil gekauft habe, sah ich diesen Preis überhaupt nicht ein, und bat darum den lädierten Reifen gegen das Reserverad (vollwertig) auszutauschen.
Dies verweigerte mir der Service-Berater mit der Begründung das es nicht erlaubt sei, mit Mischbereifung zu fahren.
Damit meine ich 3 Sommerreifen mit ALU-Felgen, und 1 Sommerreifen (anderer Hersteller, lag bei Fahrzeugkauf bei) mit Stahlfelge.
Die Reifen haben dieselben Dimensionen, Profilitiefenunterschied beträgt 3Milimeter.
Mich würde nun wirklich interessieren ob es wirkich verboten ist, mit einer derartigen Konstellation kurzzeitig zu fahren, oder ob ich hier nur zum Kauf eines überteuerten Reifens gedrängt werden sollte.
20 Antworten
Zitat:
Von Tip-Top Stahlgruber gibts jetzt sogar ein Reifenreparatursystem...
Nicht nur von dem aber auch 😉
Im Prinzip funzt das richtig gemacht ganz hervorragend. War ich auch lange skeptisch... hat mich aber doch überzeugt. Muss man aber deutlich sagen: Steht und fällt mE mit dem Monteur - beurteilt der den Zustand falsch oder ist die Geschichte nicht wirklich durchgehend dicht (Stichwort Wasser zum Stahlgürtel)... ohoh. Naja, wenn sichs noch lohnt, ist das durchaus eine gute Sache.
Zitat:
Ist im Übrigen ein VW Händler in Neutraubling-Regensburg.
Ich schmeiss mich gleich weg 😛 ... aber lass doch bitte Regensburg aus dem Spiel 😉
Moin,
jep...also das "neue" System vom Stahlgruber kenne ich nicht...
Mir geht es mehr um die Freigabe der Reparatur "über H Reifen".
Dazu habe ich mal in einem Audi (?) Forum (nicht hier) ein Originalschreiben von Stahlgruber gesehen/gelesen, wonach es erlaubt war (auch wenn anders gesagt), ist und auch bleiben wird!
(wenn der Schaden die Reparatur zuläßt!)
Gruß René
PS @tec-doc: Ende Juli/anfang August komm ich in die Nähe von R...wo muß ich hin 😁 ? *Spaß*
Zitat:
Original geschrieben von S4teufel
Naja, war halt ein Serviceberater von der Sorte "nur das beste für den Chef".
MFG
Ja aber echt. Sein Chef kann wirklich froh sein mich als Kunden los zu sein 😁
Zitat:
Original geschrieben von mr.of
Ich bin vor Jahren von mehreren Reifenhändlern in/um Erfurt bzgl. einer Reparatur eines H-Reifens abgewiesen worden (kleine Schraube eingefahren), da prinzipiell nur bis Geschw.index 170km/h (T?) repariert wird. Darüber wäre zu gefährlich und sie machen das deshalb nicht.
I.d.R. wird bis einschließlich H geflickt, erst ab V nicht mehr.
Gruß
Berni
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Vor allem, wenn die Hütte noch ne halbe Stunde offen hat, können die den Reifen locker flicken. Das dauert nämlich, gemütliche Arbeitsweise vorausgesetzt, auch nur ne halbe Stunde.
Ich glaube da hätte ich das Rad persönlich gewechselt und wäre da nie wieder aufgetaucht.
Mal ne andere Frage:
Wozu haben Autos denn überhaupt noch Ersatzreifen? Oder wozu wurden diese schmalen Notlaufräder erfunden? 😉
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wozu haben Autos denn überhaupt noch Ersatzreifen? Oder wozu wurden diese schmalen Notlaufräder erfunden? 😉
Na, einen Ersatzreifen kann man schon gebrauchen, diese Noträder allerdings nicht. Die nehmen fast genausoviel Platz weg wie ein vollwertiges Rad und kosten kaum weniger, können aber nichts und wandern fast immer ungebraucht auf den Schrott.
Entweder also für eine Hand voll Dollar mehr ein vollwertiges Ersatzrad, dass man in den Rädertausch mit einbeziehen kann oder Pannenspray.
Eniac