1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Mini Unfall, Polizei meint Schaden sei nicht vom Unfall

Mini Unfall, Polizei meint Schaden sei nicht vom Unfall

Hey Leute,

Meine Frau rief eben an und meinte sie habe einen kleinen Unfall gehabt (Spiegel an Spiegel).
Ihr Spiegel hing an den Kabeln (wieder angeknipst) und der unfallgegner hat nen Kratzer und besteht auf die Polizei.
Soweit so gut, alles kein Akt.
Nach der Aufnahme durch die Polizei rief sie mich eben an und meinte alles halb so wild.
Die Polizei sei der Meinung, dass der Kratzer nicht zum Tathergang passt und somit nicht vom Unfall stammen kann. Sie wollten gar nichts aufnehmen, doch der unfallgegner bestand dadrauf. Somit wurde alles aufgenommen und meiner Frau wurde gesagt dies der Versicherung zu melden.
Sie meinten im gleichen Atemzug aber wohl zu ihr das er sich das zivilrechtlich einklagen müsse (sie betitelten den Schaden als Taschengeldschaden (unter 50 Euro).

Meine Frage an euch, was ist wenn er es seiner Versicherung meldet und irgendwas geltend machen will .... Sollte doch eigentlich im Polizeibericht stehen das der Schaden nicht vom Unfall stammt oder ?

Und wenn ja dann wird ja wohl unsere Versicherung nicht zahlen ohne klage oder ?

Ich habe null Ahnung von sowas und habe mit meiner Frau noch nicht genauer sprechen können weil sie zur Arbeit musste.

Ich wüsste aber gerne vorher wie man am besten handelt.
Es kam wohl noch der Tipp von der Polizei über den ADAC einen Rechtsbeistand einzuholen um abzuwägen was man am besten macht.

sinnvoll, nützlich oder eher unnütz ?
Freue mich über antworten

Beste Antwort im Thema

Oh man,

also es war einmal in einer kaufmännische Ausbildung, da gabs so ein Fach??? Ich glaube es nannte sich Buchhaltung.
In einer eigens für die Ausbildung geschaffene staatlichen Institution, die sich glaube ich Berufsschule nennt, stand da mal so ein Lehrer / eine Lehrerin vor uns und erklärte das man Rückstellungen für Aufwendungen bilden muss, die im zu bilanzierenden Geschäftjahr (dem Grunde nach) entstanden sind, jedoch erst im Folgejahr zahlungswirksam werden.

Die für Versicherungsgesellschaften einschlägige Rechtsnorm wurde bereits von mir erwähnt. Wenn Du diese nicht verstehst, verneine nicht deren Inhalt!

Etwas trivialer ausgedrückt steht es für alle Kaufleute in §249 HGB.

Tut mir leid; ein höheres Niveau wäre nicht mehr angemessen.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Du wirst nur hochgestuft wenn eine Regulierung der Versicherung zustande kommt. Wenn die kein Geld zahlt wird auch nichts gestuft

Absolut falsch. Steini hat recht.

Klaus

Naja dann hab ich das doch richtig verstanden. Werd morgen meinen versicherungstypen anrufen und mit ihm alles klären.

Mehr als warten und hoffen kann ich wohl nicht mehr ??

Jemand ne Ahnung ob der Rückkauf immer die gleiche Summe ist wie die Reparaturkostenversicherung oder haben die da Tabellen mit komischen berechnubgsgrundlagen ?

Nach welchen recht dürfen die ohne regulierung denn stufen ? Es muss eine regulierung erfolgen das das schriftlich festhält. Sonst kann ja jeder versicherer einfach sagen sie haben am x.x um xx angerufen und ein schaden gemeldet. Wir stufen sie nun hoch.

Zumal ich dann auch gestuft worden wäre im jahr 2010 .hatte angerufen kann was kommen muss aber nicht. Und nichts passierte. Nur nach mein richtigen unfall 2012 gabs das regulierunsschreiben mit der hochstufung.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Nach welchen recht dürfen die ohne regulierung denn stufen ? Es muss eine regulierung erfolgen das das schriftlich festhält. Sonst kann ja jeder versicherer einfach sagen sie haben am x.x um xx angerufen und ein schaden gemeldet. Wir stufen sie nun hoch.

Zumal ich dann auch gestuft worden wäre im jahr 2010 .hatte angerufen kann was kommen muss aber nicht. Und nichts passierte. Nur nach mein richtigen unfall 2012 gabs das regulierunsschreiben mit der hochstufung.

Eine Versicherung ist bei Meldung eines H Schadens gesetzlich verpflichtet eine Rückstellung(Reserve) zu bilden. Daher muss es zu einer Vertragsbelastung führen.

Klaus

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Nach welchen recht dürfen die ohne regulierung denn stufen ? Es muss eine regulierung erfolgen das das schriftlich festhält. Sonst kann ja jeder versicherer einfach sagen sie haben am x.x um xx angerufen und ein schaden gemeldet. Wir stufen sie nun hoch.

Zumal ich dann auch gestuft worden wäre im jahr 2010 .hatte angerufen kann was kommen muss aber nicht. Und nichts passierte. Nur nach mein richtigen unfall 2012 gabs das regulierunsschreiben mit der hochstufung.

Wie schon gesagt, es gibt Ausnahmen (hab ich auch schon selbst erlebt) Mann kann diese aber eben nicht erzwingen.

Bevor ich dann hier Versprechungen mache, erläutere ich lieber den Standard Fall und dann erst den Verweis auf die möglichen Ausnahmen 😉

Grüße
Steini

Ich hab nen netten versicherungsfritzen, ich telefoniere einfach mal mit ihm morgen 😉

Aber danke für das auflisten der Möglichkeiten

Man wird sogar hochgestuft, wenn man anruft und sagt, jemand anderes ist einem ins Auto gefahren.
Mir hatte man gesagt, ich, obwohl ich nicht Schuld war, solle meiner Versicherung das melden, jetzt bin ich schlauer, da wollte man mich auch hochstufen, bekamm ne neue Beitragsrechnung und da stand drin mal eben 3 Stufen hoch, hab dann da angerufen und gefragt, wieso man mich hochstuft, der meinte dann ja sie haben einen Schaden gemeldet, ich hab denen dann erklärt, das mir jemand ins Auto gefahren ist und die Polizei mich nicht als Verursacher sah, wie auch, mein Auto stand und die Dumme ist mir dann ins Auto, weil Rückspiegel nur zum SCHMINKEN da sind und man sowieso nicht nach hinten gucken muss, laut ihrer Aussage, hab sie darauf hingewiesen, dass dort auch Fußgänger gibt, war ihr aber egal, schließlich müsse sie nicht darauf aufpassen.

Naja Unfallbericht gefaxt und keine Rückstufung bekommen, daraus gelernt, egal was wer sagt, wenn ich mit dem Unfall nur als Geschädigter was zutun habe, ruf ich meine Versicherung net mehr an.

Zu deinem Fall, kannst nur abwarten ob was kommt, wenn er sich nicht sicher ist ob der Kratzer schon vorher war und er ihn jetzt weghaben möchte, wird er es wahrscheinlich melden, wenn er ein Gewissen hat, wird er sagen keine Ahnung ist mir auch egal.

Hab neue Infos.

Ihr werdet es nicht glauben aber es sieht wie folgt aus.

Meine Frau ist vorwärts in eine Parklücke rein, ist mit dem Spiegel an den anderen Spiegel rangekommen. Unser Spiegel ist eingeklappt. An beiden spiegeln sind keinerlei Schäden zu sehen.

Jetzt kommt der Hammer, der unfallgegner will einen Schaden an der TÜR regulierte haben, welcher angeblich davon kommt ....

Also da werd ich mit meiner Versicherung Rücksprache halten und diese dann darauf hinweisen nicht einfach zu regulieren. denn wie die Polizei das sagte, meine Frau mir das beschrieben hat....Kann und ist dieser Schaden definitiv nicht von diesem rempler....der Kratzer ist gute 10-15cm tiefer (vom Spiegel) und mittig in der Tür. Polizei hat auch alles abgemessen. Fotos hat meine Frau gemacht.

Der andere Typ war wohl so krass vorsichtig, weil er MIT 50 bei Mutti wohnt und er das Fahrzeug seit 4 Wochen hat.....(das müsste ich jetzt loswerden 😁)

Der Versicherer muss handels- und aufsichtsrechtlich Rückstellungen bilden, wenn ein Schaden gemeldet wird, aus dem ihm Aufwendungen enstehen könnten.

Ursächlich ist hier eigentlich weniger oder nur indirekt die Schadenmeldung. Vielmehr ist relevant, ob aus der Schadenmeldung für den Versicherer Aufwendungen enstehen könnten. Für diese muss er entsprechende Rückstellungen bilden.

--> Brücke zur Schadenbelastung (gemäß Vertrag):

Auszug aus den Allgemeine (Muster-) Bedingungen für die Kfz-Versicherung des GDV i.d.F. vom 17.02.2014:

Zitat:

I.4.2 Schadenbelasteter Verlauf
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2.

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky



Hab neue Infos....

Ok, angeklappt, langsame Gewschwindigkeit. Klang dann doch zuerst schlimmer als es wohl nun ist.

Melden musst du trotzdem, Sache und Zweifel schildern, Fakten (Foto und Meinung der Polizei) einreichen und dann abwarten.

Grüße
Steini

Das habe ich mir dann auch gedacht als ich die Story in Ruhe gehört habe.

Frauen im Wahn wenn sie was verkehrt machen halt 😁

Haben heute unseren versicherungstypen nicht erreicht, werden aber unseren Zweifel welcher von der Polizei gestützt wurde kundtun und abwarten. die Fotos hätten wir auch parat.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent


Der Versicherer muss handels- und aufsichtsrechtlich Rückstellungen bilden, wenn ein Schaden gemeldet wird, aus dem ihm Aufwendungen enstehen könnten.

Muss er also?

Wer schreibt das vor? Hast du da auch eine Quelle zu?

Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981


Man wird sogar hochgestuft, wenn man anruft und sagt, jemand anderes ist einem ins Auto gefahren.

FALSCH.

Du

wurdest aus versehen hochgestuft, obwohl dir jemand anderes ins Auto gefahren ist.

Wann hört ihr endlich mal auf eure persönlichen Einzelfallerfahrungen als gottgegebene, allgemeingültige Weisheiten darzustellen?

Natürlich wird man nicht "sogar hochgestuft, wenn man anruft und sagt, jemand anderes ist einem ins Auto gefahren. ".

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent


Der Versicherer muss handels- und aufsichtsrechtlich Rückstellungen bilden, wenn ein Schaden gemeldet wird, aus dem ihm Aufwendungen enstehen könnten.
Muss er also?

Wer schreibt das vor? Hast du da auch eine Quelle zu?

Nein ich schreib, dass nur so zum Spaß..

Vorsichtsprinzip
versicherungstechnische Rückstellungen

Bist Du eigentlich immer so ein ungläubiger Thomas, der alles und jeden in Frage stellt, obwohl er es augenscheinlich nicht besser weiß?

Unverständliche Grüße
Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981


Man wird sogar hochgestuft, wenn man anruft und sagt, jemand anderes ist einem ins Auto gefahren.
FALSCH. Du wurdest aus versehen hochgestuft, obwohl dir jemand anderes ins Auto gefahren ist.

Wann hört ihr endlich mal auf eure persönlichen Einzelfallerfahrungen als gottgegebene, allgemeingültige Weisheiten darzustellen?

Natürlich wird man nicht "sogar hochgestuft, wenn man anruft und sagt, jemand anderes ist einem ins Auto gefahren. ".

Genau, falsch, weder aus Jessies Post noch aus Deinem geht hervor, was genau sie dem Versicherer gesagt.

Wenn Sie anruft und sagt ihr sei jemand ins Auto gefahren ist das doch ein sehr vage ungenaue Beschreibung; mithin kann der Versicherer keine Einschätzung auf dieser Grundlage treffen, wo wir wieder bei Rückstellungen wären. Im Übrigen liegt doch eher die Vermutung nahe, dass wenn eine VN ein Schaden meldet, dieser auch eingetreten ist😕

Sofern der Versicherer eben nicht weiß, ob er Aufwendungen hat, muss er eben Rückstellungen bilden. Eine Bildung dieser führt wiederum zur Schadenstufung.

Bei wem liegt nun der Fehler?
A) Beim VN der Schaden gemeldet hat, obwohl kein Schaden eingetreten ist.
B) Beim Versicherer der nach Schadenmeldung davon ausgeht, dass er mit Ansprüchen konfrontiert wird.

Start verunsicherter
Phaeti

Deine Antwort
Ähnliche Themen