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Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten
Abend zusammen,
bei mir in der Gegend gibt es eine Straße die an einem Industriegebiet vorbeiführt. Ist innerorts, aber trotzdem ist dort Tempo 70 erlaubt. Auf jeden Fall sind die Fahrspuren (oder Fahrstreifen?) für jede Richtung durch eine dicke, weiße durchgezogene Linie getrennt. Es gibt also in jede Richtung genau eine Fahrspur. Jedoch ist für jede Fahrbahn die Spur ca. 5 Meter breit, somit könnten dort locker 2 Autos nebeneinander fahren. Ist dies denn überhaupt zulässig und erlaubt? Wie gesagt, folgt man der Fahrbahnmarkierung, gibts in jede Richtung nur eine Spur. Fährt man aber "mitten" auf seiner Fahrspur, kommen oft genug von hinten welche die einen wegdrängeln und überholen. Wäre dort denn überholen erlaubt? Ist übrigens überall absolutes Haltverbot, also parkende Fahrzeuge stören dort auch nicht.
Hab mal ein Bild angehängt. Was denkt man sich denn bei der Planung einer solchen Straße?
Beste Antwort im Thema
solche Probleme kanns auch nur in Deutschland geben oder
Ne Spass, hab mal kurz bisschen mit der StVO rumgespielt...
§2 abs 2:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren....
§5 abs 2:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Also denk ich, dass erstens dein Hobel nach rechts gehört, auch wenn die Spur überbreit ist und dass man da auch überholen darf wenn nach allen Seiten genügend Platz ist und keiner Gefährdet wird.
...sag ich jetzt mal als jemand für den 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund ein guter Anfang sind.
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36 Antworten
Liebe Asphaltcowboys.
Wir alle folgen dem endlosem Teerband.
Jetzt hab ich mal versucht herauszulesen (StVO, usw.) welche Mindestbreiten der Gesetzgeber für unsere Fahrbahnen vorsieht.
Wenn ich mit meinem Wohnwagen unterwegs bin, dann bin ich mit Außenspiegeln schon ca. 2.50 m breit.
Ist die M.-Breite für Landstraßen abhängig von deren Ordnungseinteilung?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Liebe Asphaltcowboys.
Wir alle folgen dem endlosem Teerband.
Jetzt hab ich mal versucht herauszulesen (StVO, usw.) welche Mindestbreiten der Gesetzgeber für unsere Fahrbahnen vorsieht.
Wenn ich mit meinem Wohnwagen unterwegs bin, dann bin ich mit Außenspiegeln schon ca. 2.50 m breit.
Ist die M.-Breite für Landstraßen abhängig von deren Ordnungseinteilung?
2,55m ist die breite, die dein auto bzw. gespann nicht überschreiten darf.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten' überführt.]
250cm die Mindestbreite, die man durch sein parkendes Auto nicht unterschreiten darf.
Aber das wissen anscheinend die wenigstens...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von runnerbaba
250cm die Mindestbreite, die man durch sein parkendes Auto nicht unterschreiten darf.
Waren das nicht 3 m ? Zumindest steht immer auf den Genehmigungen (halbseitige Sperrung dere Straße) das eine mindest Breite von 3 m erhalten bleiben muss.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten' überführt.]
Ohne jetzt die tiefgründigen Paragraphen der StVO, des Straßengesetzes und deren Verwaltungsvorschriften usw. auswendig zu kennen:
Das Parken ist unter anderem an "engen" Straßenstellen nicht erlaubt (Tatbestandsnummer 112100-112105 bzw. geregelt in §12 StVO). Ein Urteil vom OLG Saarbrücken meint hiermit "Eine Straßenstelle ist dann eng, wenn neben dem haltenen Fz die Fahrbahnbreite weniger als 3m beträgt.
Also gilt generell 3m!
Das mit dem Urteil bzw. den Urteilen wissen aber die wenigsten. Auch die wenigsten Polizisten, weil es nicht direkt in der StVO oder dem Bußgeldkatalog steht.
Dort steht nur: "Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle" wieso auch Polizisten diskutieren, was denn nun eng ist, wenn sie bei Fragen vom wissenshungrigen Bürger den Tatbestandskatalog wälzen. Des weiteren steht unter Tatbestandsnummer 112600: "Sie parkten an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle. Die Restfahrbahnbreite betrug weniger als 2,60 Meter, so dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr gewährleistet war".
Deshalb zitieren manche, dass 2,60 Meter gilt, da es dort genannt ist. Eigentlich ist der Tatbestand aber gedacht, wenn ein Rettungsfahrzeug in einem tatsächlichen Einsatz nicht mehr weiter kommt wegen so jemandem, als erhöhter Bußgeldsatz. Kostet nämlich 40,- Euro+1 Punkt. Ist aber nur anwendbar, wenn das Fahrzeug im tatsächlichen gerade laufenden Einsatz nicht vorbeikommt. Nicht wenn der Pkw einfach so da steht und von der Behörde/der Polizei festgestellt wird oder "nur" eine Übung stattfindet.
Alles ein bisschen verwirrend und leider nicht konkret im Gesetz bzw. dem Tatbestandskatalog genannt. Da aber die maximale Fahrzeugbreite 3 Meter beträgt, klingen 3m Restfahrbahnbreite auch ohne Kenntnis diverser Urteile als pausibel. Ok, normalerweise sind es 2,55m, aber u.a. in der Landwirtschaft sind 3m Fahrzeugbreite erlaubt, nicht nur 2,55m.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Liebe Asphaltcowboys.
Wir alle folgen dem endlosem Teerband.
Jetzt hab ich mal versucht herauszulesen (StVO, usw.) welche Mindestbreiten der Gesetzgeber für unsere Fahrbahnen vorsieht.
Wenn ich mit meinem Wohnwagen unterwegs bin, dann bin ich mit Außenspiegeln schon ca. 2.50 m breit.
Ist die M.-Breite für Landstraßen abhängig von deren Ordnungseinteilung?
Als Lektüre kann ich dir die EAHV 93 (Empfehlung für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) oder deren Nachfolger die RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) empfehlen. Da solltest du fündig werden...
Gruß
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Was denkt man sich denn bei der Planung einer solchen Straße?
Wird diese Straße eventuell des öfteren für Schwertransporte mit Überbreite genutzt?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Was denkt man sich denn bei der Planung einer solchen Straße?
Wird diese Straße eventuell des öfteren für Schwertransporte mit Überbreite genutzt?
Nö, vor allem ist die zuerst "normal" breit, und dann für ca. 1 km so, und dann wieder "normal" breit. Es herrscht auch zu Stoßzeiten dort nie wirklich sehr viel Verkehr.
solche Probleme kanns auch nur in Deutschland geben oder
Ne Spass, hab mal kurz bisschen mit der StVO rumgespielt...
§2 abs 2:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren....
§5 abs 2:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Also denk ich, dass erstens dein Hobel nach rechts gehört, auch wenn die Spur überbreit ist und dass man da auch überholen darf wenn nach allen Seiten genügend Platz ist und keiner Gefährdet wird.
...sag ich jetzt mal als jemand für den 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund ein guter Anfang sind.
Wie haben bei uns auch so eine Straße die genau so aussieht wie die bei dir.
Bei uns wurde die Straße an dieser Stelle verbreitert um das Überholen für einen gewissen Streckenabschnitt zu erleichtern da man nicht in den Gegenverkehr muss.
Das ist faktisch nur eine einspurige Fahrbahn. Die Straßenverkehrsbehörden müssen bei mehrspurigen Fahrbahnen immer von den breitest möglichen Fahrzeugen ausgehen. Um mehrspurige Fahrbahnen zu kreieren, mussen 2 der breitest möglichen Fahrzeuge nebeneinander Fahren können und es muss noch ein Sicherheitsabstand vorhanden sein. Daraus ergibt sich eine Fahrbahnbreite pro Spur von mindestens 3m.
Wenn nur 5,99m Breite oder weniger vorhanden sind, dann ist die Fahrbahn halt rechtlich einspurig.
Gruß Frank
Frankfurt, Mainzer Landstrasse. Da fahren die Einheimischen schon immer nebeneinander nur die Auswärtshonks genau in der Mitte oder Schlangenlinie, wenn man grad vorbei will.
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Wäre dort denn überholen erlaubt?
Ich habe gelernt, dass man auf so einer Straße rechts zu fahren hat (mit normalem Abstand zum rechten Rand). Wenn dann genügend Platz zur durchgezogenen Linie in der Mitte bleibt (die nicht überfahren werden darf), darf auch überholt werden.
Ich glaube es waren 1,50m
Soviel Abstand musst du zu einem Fahrzeug halten beim überholen.
Die Mittellinie verbietet dir das überfahren.
D.h. als Klartext, schaffst du es beides einzuhalten, also 1,5m Abstand ohne über die Linie zu fahren darfst du überholen.
Auch wenn es sich nicht um eine 4 spurige Strasse handelt.
Die Mittellinie verbietet dir nur das überfahren.
Genauso darfst du im Überholverbot auch Fahrzeuge überholen wenn du genau diese beiden Regeln einhältst.
Das geht z.B. bedingt bei 2 Rädern auf breiten Straßen.
Ein Fahrstreifen muss meines Wissens nach min. 2,75m breit sein.
5m wäre also zu wenig für 2 Streifen.
Was aber am Sachverhalt nichts ändert.
Auch bei 2 Streifen dürftest du nicht überholen wenn du deinen mindest Abstand nicht einhalten kannst.