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Mindeststraßen-/Fahrbahnbreiten

Abend zusammen,
bei mir in der Gegend gibt es eine Straße die an einem Industriegebiet vorbeiführt. Ist innerorts, aber trotzdem ist dort Tempo 70 erlaubt. Auf jeden Fall sind die Fahrspuren (oder Fahrstreifen?) für jede Richtung durch eine dicke, weiße durchgezogene Linie getrennt. Es gibt also in jede Richtung genau eine Fahrspur. Jedoch ist für jede Fahrbahn die Spur ca. 5 Meter breit, somit könnten dort locker 2 Autos nebeneinander fahren. Ist dies denn überhaupt zulässig und erlaubt? Wie gesagt, folgt man der Fahrbahnmarkierung, gibts in jede Richtung nur eine Spur. Fährt man aber "mitten" auf seiner Fahrspur, kommen oft genug von hinten welche die einen wegdrängeln und überholen. Wäre dort denn überholen erlaubt? Ist übrigens überall absolutes Haltverbot, also parkende Fahrzeuge stören dort auch nicht.
Hab mal ein Bild angehängt. Was denkt man sich denn bei der Planung einer solchen Straße?

Strasse
Beste Antwort im Thema

solche Probleme kanns auch nur in Deutschland geben oder ;)
Ne Spass, hab mal kurz bisschen mit der StVO rumgespielt...
§2 abs 2:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren....
§5 abs 2:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Also denk ich, dass erstens dein Hobel nach rechts gehört, auch wenn die Spur überbreit ist und dass man da auch überholen darf wenn nach allen Seiten genügend Platz ist und keiner Gefährdet wird.
...sag ich jetzt mal als jemand für den 10.000 Anwälte auf dem Meeresgrund ein guter Anfang sind. :D

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Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Abend zusammen,
bei mir in der Gegend gibt es eine Straße die an einem Industriegebiet vorbeiführt. Ist innerorts, aber trotzdem ist dort Tempo 70 erlaubt. Auf jeden Fall sind die Fahrspuren (oder Fahrstreifen?) für jede Richtung durch eine dicke, weiße durchgezogene Linie getrennt. Es gibt also in jede Richtung genau eine Fahrspur. Jedoch ist für jede Fahrbahn die Spur ca. 5 Meter breit, somit könnten dort locker 2 Autos nebeneinander fahren. Ist dies denn überhaupt zulässig und erlaubt? Wie gesagt, folgt man der Fahrbahnmarkierung, gibts in jede Richtung nur eine Spur. Fährt man aber "mitten" auf seiner Fahrspur, kommen oft genug von hinten welche die einen wegdrängeln und überholen. Wäre dort denn überholen erlaubt? Ist übrigens überall absolutes Haltverbot, also parkende Fahrzeuge stören dort auch nicht.
Hab mal ein Bild angehängt. Was denkt man sich denn bei der Planung einer solchen Straße?

Hi,

sicher ist dort "ueberholen" erlaubt, denn die Fahrbahn an sich ermoeglicht es ja, wenn "alle mitspielen" ...

Und das ist genau der Punkt - ist ein "Spielverderber" dabei, wirst Du wohl hinterher tuckern muessen, wenn er Dir nicht freiwillig die Bahn frei gibt!

Ich pers. habe mir inzwischen abgewoehnt, darueber nachzudenken, ob ein "Planer" ueberhaupt "irgendwas" bei solchen Projekten "denkt" ...

Der plant was, die Gemeinde baut es (egal, ob mit oder ohne Landes- bzw. Bundeszuschuesse dazu). - Dann ist die Strasse fertig: Und - Oh Wunder! - Sie ist pro Fahrtrichtung 10cm zu schmal fuer zwei markierte separate Fahrstreifen pro Fahrtrichtung

:rolleyes:

Das Ergebnis einer solchen Planung, ist wohl Dein gerade beschriebenes "Problem"

;)

- Und nein, daran wird sich auch in Zukunft sicher nichts aendern! - Leider!

(Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, das "jemand" so einen Schwachsinn absichtlich baut oder bauen laesst ...

:confused:

).

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Genauso darfst du im Überholverbot auch Fahrzeuge überholen wenn du genau diese beiden Regeln einhältst.
Das geht z.B. bedingt bei 2 Rädern auf breiten Straßen.

Der letzte Satz stimmt, der erste ist etwas missverständlich: Wenn ein Überholverbot angeordnet ist (durch Schild), dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholt werden, egal wie breit die Straße ist.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123


Frankfurt, Mainzer Landstrasse. Da fahren die Einheimischen schon immer nebeneinander nur die Auswärtshonks genau in der Mitte oder Schlangenlinie, wenn man grad vorbei will.

Oberlehrer sind IMMER Auswärtige?

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Ich glaube es waren 1,50m
Soviel Abstand musst du zu einem Fahrzeug halten beim überholen.
Auch bei 2 Streifen dürftest du nicht überholen wenn du deinen mindest Abstand nicht einhalten kannst.

Oha. Dann wird es aber in nahezu jeder Stadt verdammt eng.

Zitat:

Original geschrieben von moveatur



Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Genauso darfst du im Überholverbot auch Fahrzeuge überholen wenn du genau diese beiden Regeln einhältst.
Das geht z.B. bedingt bei 2 Rädern auf breiten Straßen.

Der letzte Satz stimmt, der erste ist etwas missverständlich: Wenn ein Überholverbot angeordnet ist (durch Schild), dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholt werden, egal wie breit die Straße ist.

Hab mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

Wenn nur die Linie durchgezogen ist darfst du alles überholen, nur die Linie nicht überfahren.

Wenn ein Überholverbot mit Schild angeordnet ist darfst du mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.

@patti:

Ja wird es

;)

Wo es noch viel enger wird ist in Baustellen.

Hab mich aber nochmal schlau gelesen.

Bei einspurigen Fahrzeugen sind es die genannten 1,5m.

Bei mehrspurigen reichen 1m Abstand.

Hält sich häufig aber niemand dran und wird wohl nur dann geahndet wenns kracht

;)

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Hält sich häufig aber niemand dran und wird wohl nur dann geahndet wenns kracht ;)

..... und ist von einer gerichtsfesten Beweisführung kaum durchführbar (außer eben, wenn es gekracht hat)......

Interessante Thematik, bis vor einiger Zeit gab es hier auch so einen Fall. In einer Richtung 2 Fahrspuren und von diesen durch einen doppelt Durchgezogene Linie eine überbreite Fahrspur in die andere Richtung. Zusätzlich war ein Überholverbot für Lkw angezeigt.
Unter dieser Konstellation bin ich sowie 90% aller übrigen Pkw Fahrer davon ausgegangen das überholen erlaub ist sofern man keinen Lkw fährt und nicht über die doppelt durchgezogene Linie auf die Gegenfahrbahn kommt.
Anscheinend wars aber letztlich, auch wenn erlaubt, doch nicht soo gedacht und man hat nach vielen Jahren die eine Fahrspur auf normales Maß reduziert und diese ist nun via Sperrfläche von den zwei Gegenspuren getrennt.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Ich glaube es waren 1,50m
Soviel Abstand musst du zu einem Fahrzeug halten beim überholen.
Die Mittellinie verbietet dir das überfahren.

Nein das ist so nicht 100% korrekt. Bei einspurigen Fahrzeugen sind es 1,5m (also Fahrrad, Moped etc.). Bei zweispuringen Fahrzeugen reicht 1m Seitenabstand aus.

Hallo in die Runde ;)

Wenn beim Überholvorgang die durchgezogene Linie nicht überfahren wird, ist das Überholen erlaubt.

Viele Grüße vom Pastaflizzer ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Das ist faktisch nur eine einspurige Fahrbahn. Die Straßenverkehrsbehörden müssen bei mehrspurigen Fahrbahnen immer von den breitest möglichen Fahrzeugen ausgehen. Um mehrspurige Fahrbahnen zu kreieren, mussen 2 der breitest möglichen Fahrzeuge nebeneinander Fahren können und es muss noch ein Sicherheitsabstand vorhanden sein. Daraus ergibt sich eine Fahrbahnbreite pro Spur von mindestens 3m.
Wenn nur 5,99m Breite oder weniger vorhanden sind, dann ist die Fahrbahn halt rechtlich einspurig.
Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Jedoch ist für jede Fahrbahn die Spur ca. 5 Meter breit, somit könnten dort locker 2 Autos nebeneinander fahren. Ist dies denn überhaupt zulässig und erlaubt?

Ja, man darf nur die durchgezogene Linie nicht überfahren. Aber so "locker"geht das eben nicht. 1m Abstand zum Randstein, Autobreite 2m inkl Spiegel, da bleiben gerade mal 2m über. Seitenabstand beim Überholen auch wieder 1m , dann darf das überholende Auto nur 1m breit sein.

Amen

Hallo,
dieser Link könnte vielleicht weiterhelfen:
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
Siehe das oberste Bild mit dem Golf auf der linken Seite und dann die Auflösung im letzten Abschnitt des Textes.

Grüße,
diezge

eine "ausreichende" Breite reicht aus.
googlen nach §7 StVO oder hier mit Link.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
Markierung ist nicht zwingend erforderlich.
Also wenns reicht, dann reichts und es sind 2 Fahrstreifen.

Idee:
ist da ein Parkverbot beschildert? :D
Da innerorts wäre ohne Verbot nen Parken machbar. Sofern die Restfahrbahnbreite zur Mittellinie ausreicht. Sollten 3,05 Meter Platz sein. Könnte vielleicht hinkommen mit einigen schmalen Fahrzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


eine "ausreichende" Breite reicht aus.
googlen nach §7 StVO oder hier mit Link.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
Markierung ist nicht zwingend erforderlich.
Also wenns reicht, dann reichts und es sind 2 Fahrstreifen.

Hallo,
und wo genau steht das in dem von Dir verlinkten StVO-Paragrafen?

Grüße,
diezge

na da:

Zitat:

Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

das muß nicht zwingend markiert sein.

Ich habe auch mal eine Frage!

Also...

Meine Freundin war heute auf so einer breiten Strasse unterwegs...!Am Ende dieses breiten Abschnittes, ist eine Ampel...somit ist der breite Streifen dafür gedacht..sich langsam in die 2 Spuren einzuordnen....ES SIND ABER KEINE MAKIERUNGEN AM UNFALLORT VORHANDEN!!!Meine Freundin fährt also bei grün los...macht den Blinker an um nach links auf die zweite "Spur" (die nicht per Makierung erkennbar ist) zu wechseln...!Sie schaut noch in den Spiegel und zieh dann rüber im glauben da sei alles Frei! Jedoch ein fataler Fehler!!! Einer kam von hinten und war bei Ihr im toten Winkel!
Spiegel ab...Kratzer am vorderem Koti, vordere Schürze! 

Jetzt die Frage! Schuld bei meiner Freundin...oder beim Auffahrer?

Ich bin der Meinung, dass er hätte garnicht überholen dürfen, solange er keine Fahrbahnmakierung sieht! 

Danke für eure Antworten!

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