Mindestbodenfreiheit
Mndestbodenfreiheit
mal eine frage , wobei ich denke das es bestimmt wieder so ein ewiges streitthema sein wird, mir ist bekannt... das der mindestboden abstand bei fahrzeugen vom tiefsten punkt gemessen ca 10cm sein soll. ich habe meinen schön tief gemacht (80/60) mit breifung 195/45 14 im gutachten des fahrwerks steht die auflage das die mindesthöhe zu feststehenden teilen 8cm und zu formelastischen teilen 7cm betragen soll. der tiefste punkt ist bei mir der kat da bekomm ich meine 8cm nie und nimma hin wie auch, gtriebe und wagenheberaufnahmen sprich bodengruppe sollten ausreichend platz haben aber der auspuff??? wie habt ihr das problem gelößt oder hattet ihr deswegen ärger mit dem tüv.
23 Antworten
10 cm.. das währ mir neu dann dürften ned mal einige serien porsche bei uns fahren. da einige seriell nur 7cm haben....
und das ist auch so.. 7cm ist der mindestboden abstand von tragenden teilen...
kunststoff flexible oder ehnliche teile dürfen tiefer sein. wenn sie das fahren des fahrzeugs oder den ferkehr nicht behindern fals was abgehen sollte...
meine warn nie höher als 4 cm...
egal welcher da hat nie ein Polizist was gesagt.. hauptsache eingetragen und es schleift nichts im radhaus..
sogar wenn die lippe am boden geschliffen hat(was auch dess öffteren bei mir war) hat kein polizist jehmals was gesagt.. meist nur gegrinst und so gefragt wie sich das fahren lässt=()
wenn dir ein Polizist was reindrücken will wegen zu tief dann hast du normal das gutachten (tüvsegen) dagegen. wenn es auch so eingetragnen ist...
ind ich sag immer alles was über 5 cm bodenfreiheit ist is ja schon ein gelendewagen=)
grüße marcel
ja ich sehe das auch so , mir gehts nur um den auspuff(Kat hosenrohr) da bekomme ich die 8cm nie hin, ist ja kein tragendes teil aber kann ja schaden anrichten wenn ich das ding jemanden auf der straße liegen lasse,von daher wird der tüv ma wieder rummaulen denke ich mir
dann betrachten wir den KAT jetzt mal als Formelastisches Teil ! so, basta 😁
ne, bei meinem Tüv hatten die früher keine Bühne sondern ne Grube, und da war ne 7,5cm Stahlkannte rumgeschweißt. wer da nicht drüber kam konnte gleich rückwärts wieder raus. bei mir blieb das sidepipe-Rohr dran hängen, da hat er selbst es genommen und ´n stück hochgedrückt (drübergehoben) und gesagt, na passt doch !
find ich übrigens keine so schlechte variante, die Kannte steht, da gibts keine auslegung...
wieso fährt man denn in ne tüvstelle.. dann is man selber schuld.. 100mal lieber in ne werkstatt wo da tüv kommt.. da gibts die probleme ned=)
äähhmmmm....
8cm karosse und 7cm formelastische teile wird normalerweise gefordert.
AABBEERR:
da es sich dabei nur um eine RICHTLINIE handelt und kein Gesetz ist, bleibt es immer im ermessen des tüvprüfers.
nun kommt aber noch dabei, das einige fahrwerks und federn hersteller in den gutachten selber die 7cm marke fordern, da muss sich der prüfer dann dran halten.
mein polo selbst hat eine bodenfreiheit der karosse von 5cm, wollten mir viele grün-weißen schon stilllegen, was aber nicht gefunzt hat dank meiner guten rechtschutz.
das thema ist und bleibt immer ein streitthema, das dem einen viel ärger aber den anderen viel spass bereiten kann.
mal ne andere frage:
momentan sind se ja auf die 50cm reflektorunterkante scharf.
wie tief ist die bei euch?
hatte früher an meinem 2f(vor 8 jahren) ein 85/70 drinn,hatte mit dem kat ca. 6cm bodenfreiheit.gefordert waren 7 🙁.
lösung war einfach,die schöne schweissnaht abgeschliffen und den kat wieder sauber verschweisst.brachte gute 5mm und der tüv war glücklich 🙂
gruss
In den Abnahme Richtlinien steht: Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen mit Fahrer besetzt und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und 110 mm Höhe mittig berührungsfrei überfahren können.😉 Alles andere ist Spekulation.Grüße
ja das ewige streitthema, erstens arbeite ich in einer werkstatt wo der tüv prüft....aber in solchen fällen macht der prüfer nicht mit und verweißt auf die prüfstelle,zweitens sagt zu diesen thema jeder etwas anderes,karrosserie komm ich an meine 8cm aber beim kat sind es warscheimlich nur 6cm,der ist ja kein tragendes karrosserieteil aber ein festsitzendes und hier in bayern geht eh nicht viel und die prüfer übertreiben es echt auch manchmal,genauso wie die mindesthöhe der scheinwerfer 50cm unterkante sein soll,das gilt aber laut aussage des tüv erst für fahrzeuge ab bj91.
ich ach nicht, glaub ich auch nicht, sonder ab bj. 88 !!!
wenn ich morgen auf arbeit ganz viel zeit und langeweile habe such ich das hier mal raus. hat mal jemand schön detaliert erklärt !
liegt echt im ermessen des prüfers... er wird gucken wie gut der wagen eintaucht, und dann entscheiden zu tief ;-) deswegen drücken die auch immer so an der karre rum. Wenn man also ein fahrwerk hat welches quasi gar nicht einfedert, kann er auch schön tiefer sein.
mit den 50cm.. super..lach..
der escort meiner mum Bj. 94 hat original 52cm=)löl.. der war nicht tiefergelegt.. dan dürfte man den 2 cm tiedfer machen..
mein opolo hatte irgend was unter 40cm...
ja mein kumpel hat auch nen escort....der wagen ist eine bekannte ausnahme. aber grundsätzlich sind 50cm unterkante gefordert und laut tüv sollte das ab bj 90 gelten