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Mindestabstand AB und die Änderungen ab 01.05.2006

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 10:15

Hallo Forum,

ab dem 01.05.2006 wird's für die "Drängler" auf der AB teurer plus Fahrverbot, das ist allgemein bekannt.

Ändert sich denn auch was für die "Schleicher", die dieses Drängeln provozieren?

Hintergrund: Ich habe jetzt mal öfter versucht, den sog. "vorgeschriebenen Sicherheitsabstand" in Form des halben Tachos einzuhalten, also z.B bei 160km/h 80 m. Dies entspricht etwa 1,5 Begrenzungspfostenabständen auf der AB, so kann man das leicht nachvollziehen.

Mein persönliches Ergebnis: Katastrophal ! Bei einer derartigen Lücke auf den Vordermann zieht jeder in die Lücke hinein, angefangen vom eiligen Profi-Sprinter (der dann in ca. 5 Minuten von 100 auf 140 beschleunigt) bis hin zum absoluten Amateur (Mutti darf auch mal fahren und 105 km/h sind schon eine wahnwitzige Geschwindigkeit, aber Papi sitzt zur Sicherheit ja daneben...).

Ich bin mit Sicherheit kein Drängler, der auf 5 Meter auffährt, aber ehrlicherweise in solchen Fällen dann doch unter dem o.a. Abstand.

Es hilft nix, ab 01.05. muß ich mich (und viele andere hier) umstellen oder der Schein ist tatsächlich dann weg.

Wie gesagt, werden die Strafen für diejenigen, die sich mutig auf die linke Spur werfen auch erhöht, oder nicht ? In den Medien wird darüber jedenfalls nicht viel berichtet...

Gruß

Robert

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Wenn sich jemand zwischen Dich und den vorausfahrenden einordnet und Dir damit den Sicherheitsabstand nimmt,

dann kannst Du dafür kein Ticket bekommen.

Bei den Aufnahmen muss eine gewisse Wegstrecke auf Video dokumentiert werden, so dass gewährleistet ist, dass der Drängler auch tatsächlich ein solcher ist.

Das Foto ist ja nur eine punktuelle Aufnahme, d.h. hier kann nicht belegt werden, ob es sich um einen Drängler oder um einen Sicherheitsabstandsverkürzer handelt.

Zitat:

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR,

bei Gefährdung 30,- EUR,

bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt

weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte

weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte

weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte

(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)

weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte

(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte

weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte

weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte

weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die Strafen sind zum 1.1.2006 bereits massiv angehoben worden.

Demnächst gibt es bei weniger als 1/10 des halben Tachowertes

ab 80 km/h bereits ein fahrverbot

ab 130 km/h drei Monate Fahrverbot.

Die Änderungen sind also marginal,

in diesen Bereiche fahren ohnehin nur die Hartgesottenen ein.

Naja, 2/10 des halben tachoabstandes sind bei 100km/h 2,5 Meter - da ist Fahrverbot schon angebracht!

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Naja, 2/10 des halben tachoabstandes sind bei 100km/h 2,5 Meter - da ist Fahrverbot schon angebracht!

Ähm, Hallo !!!

Wie kommst du auf 2,5 Meter ?

2/10 sind bei 100 km/h 20 Meter statt der vorgeschriebenen 5/10 (= 50 Meter). Ich denke da ist man schnell drunter, oder ?

Gruß

Robert

Sind aber 10m

Gefordert sind bei 100km/h 100m Abstand,davon die Hälfte sind 50m.Somit sind 2/10 des halben Tachoabstandes 10m oder anderst ausgedrückt 20% des halben Tachoabstandes,:D dann kann man es leichter mit dem Taschenrechner nachrechnen.Vorgeschrieben ist aber nicht der halbe Tachoabstand sondern der Ganze,also 100m bei 100km/h.

Bei dem Irrglauben das halber Tachoabstand vorgeschrieben sei braucht man sich weder über die Abstandsverstösse noch über die Auffahrunfälle wundern.

Man hätte im Gesetz die Abstände ganz einfach vom vorgeschriebenen Abstand angeben sollen und nicht so umständlich von der Hälfte.

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Sind aber 10m

UPS, hast recht.

Auch ich war nicht von dem halben Abstand ausgegangen.

Naja, dann geht's ja...

das mit dem abstand is sonne sache, gestern wieder oft genug erlebt...

bsp:

ich fahr mit meinen 180 auf der linken spur, ca. 100m vor mir nen seat altea mit knappen 180 (abstand blieb auf 2km gleich... und einer im corsa meinte nen lkw überholen zu müssen... von 180 auf 80 runter is schon heftig... zumal hinter mir noch einer rel. dicht drauf war

Oh Gott...

Naja, es ist Freitag und ich bin auch echt müde und außerdem... naja... ähm ja ... ich weiß gar nicht, wie ich auf 2,5m gekommen bin :)

Ich steige auch nicht immer in die Eisen um unbedingt den Sicherheitsabstand beim Auflaufen auf ein langsameres Fahrzeug zu halten. Allerdings komme ich da auch nie unter die 2/10. Ich denke/hoffe nicht, dass die Videostreifen sofort jede kurzzeitige Unterschreitung anzeigen.

Problematisch sehe ich das bei den "Rechtsfahrgebotmissachtern". Wenn man den vorgeschr. Sicherheitsabstand einhält, merken die gar nicht, dass man vorbei will. Bei Lichthupe (bei entspr. Abstand ja erlaubt) oder Blinker reagieren die schon aus Prinzip nicht.

Themenstarteram 10. Februar 2006 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco

... von 180 auf 80 runter is schon heftig...

Ich frage mich oft, was würde so ein Auto-Fahrer dann sagen, wenn man ihn dann auch um 100 km/h herunterbremsen würde. Das wäre in dem erwähnten Fall ja bis zum Stillstand, bzw. bis zum Rückwärtsgang !

Würden die es dann merken, was sie da anrichten ? Ich hab's noch nicht ausprobiert...;-)

am 10. Februar 2006 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von kauftnix

Ich frage mich oft, was würde so ein Auto-Fahrer dann sagen, wenn man ihn dann auch um 100 km/h herunterbremsen würde. Das wäre in dem erwähnten Fall ja bis zum Stillstand, bzw. bis zum Rückwärtsgang !

Von 100 auf 0 ist jedenfalls harmloser, als von 180 auf 80. Aber diese hoffentlich nur theoretischen Racheakte vergessen wir lieber ganz schnell wieder.

Das eigene schnellere Vorankommen rechtfertigt jedenfalls niemals einen anderen durch massiv unterschrittenen Sicherheitsabstand zu gefährden und zu nötigen.

Daher wurd die Neuregelung dringend Zeit, da haben einige Zeitgenossen mal 1 Monat Zeit nachzudenken. Wobei ... 1 Monat das Fahrzeug auf 80 zu begrenzen wäre wohl sinnvoller damit die Leute mal die "gegnerische" Seite kennenlernen.

Gruß Meik

So was wird wohl teilweise in Spanien gemacht - stell ich mies vor, mit nem SL55 nur 80 fahren zu können :D

Zitat:

Original geschrieben von kauftnix

Ich frage mich oft, was würde so ein Auto-Fahrer dann sagen, wenn man ihn dann auch um 100 km/h herunterbremsen würde. Das wäre in dem erwähnten Fall ja bis zum Stillstand, bzw. bis zum Rückwärtsgang !

Würden die es dann merken, was sie da anrichten ? Ich hab's noch nicht ausprobiert...;-)

ich habs auch noch nie ausprobiert... da ich alle 3s in den rückspiegel guck auffer bahn...

dennoch bin ich froh über die pizzateller im astra ^^ passiert aber irgendwie ziemlich oft sowas... is mir auch mal aus tempo 200 passiert als einer meinte nen polizeiauto zu überholen... die herren in grün hat das ned interessiert dass ich da bis fast auf tuchfühlung rankam (keine gefahrenbremsung), merkwürdig

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