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Minderwertige Umlenkrollen bei Contitech Zahnriehmensatz?
Hallo Omega-Gemeinde
Heute hat mich mein Ommi mal wieder überrascht, wobei ich nicht glaube, dass er selbst was dafür kann. Hat jemand schon einmal Erfahrungen mit minderwertigen Umlenkrollen beim Contitech-Zahnriehmensatz gemacht?
Da mein Ommi aktuell Motormäßig herumzickt und trotz des Tausches diverser Teile immer noch oftmals unrund, stotternd und holperig läuft, beschloss ich neben der Lambda-Sonde auch den Nockenwellensensor zu wechseln, natürlich orginal VDO und kein Billigschrott, soviel habe ich von Kurt und anderen hier gelernt. Zwar ist das Problem damit immer noch nicht behoben und meist im kalten Zustand hab ich das Gefühl er schüttelt sich wie ein Diesel, aber das Problem werde ich schon noch finden.
Nein der Grund meines Beitrags hier ist wie oben schob geschrieben, meine Verwunderung über meinen Zahnriehmen. Dieser wurde von 5000 Kilometern im Mai gewechselt, man sollte also meinen, er habe noch viele Kilometer vor sich. Als ich also die Motorabdeckung abbaute um an die Torxschraube für den Nockenwellengeber zu kommen, staunte ich nicht schlecht, das die Anzeige auf maximalen Verschleiß stand, der Zahnriehmen sich übernatürlich gelängt hatte und aus der Mitte der Umlenkrollen fett herausquoll. Hieß es nicht das Contitech hochwertige Lager/Rollen verbaut oder ist ein Griff zu SKF bzw. Optibelt einfach sicherer, denn jetzt muss ich wohl nochmal ran und Zahnriehmen wechseln, Wasserpumpe muss ja diesmal nicht gemacht werden. Ist es jemanden schon mal ähnlich ergangen bei Markenware?
Liebe Grüße Martin
Beste Antwort im Thema
Hallöle,
solange du unter 6 Monaten bist, immer auf Gewährleistung pochen. Da muss der Händler die Mangelfreiheit nachweisen. Bei mir kam auch erst das übliche.... Nachweis Einbaurechnung bla bla bla.... Hab dann gefragt, in welchem Gesetz steht, das es eine Fachwerkstatt einbauen muss. Einzig der sach- und fachgerechte Einbau zählt. Ging dann bis zum Hersteller, dauerte auch mehrere böse Anrufe, aber letztendlich wars erfolgreich. Auch wenn es nur knapp 100 Euro waren, da geht's mir ums Prinzip. Ich drück die Daumen.
Gruß Lars
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20 Antworten
Mensch Rosi danke dir! So ein Hufeisen im Boxhandschuh hat noch nie geschadet. Auf das beschädigte Lager kam ich auch schon.
Thermische Überlastung.....ich denke nicht das hier der Hund begraben liegt, zwar hatte ich permanent leichten Schwund, aber das lag an defekten Schläuchen und Dichtungen, zudem wurde stets darauf geachtet das der Stand aufgefüllt wird. Wenn erste Ergebnisse aus dem Kampf zu vermelden sind, lass ich euch mal wissen wie "kulant" man zu mir war. Danke nochmals allen für die Tips!
die länge der Erstzteilgarantie richtet sich nach demjeigen
wo DU diesen SAtz gekauft hast .
es kann sowohl 12 Monate sein ,wie auch 24 Monate .
DU willst ja einen Mangel anzeigen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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ergo möchtest DU im Rahmen der Ersatzteilgarantie den
Mangel beseitigt haben !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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um was anderes geht es nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Maßgeblich ist in erster Linie der Händler wo DU den ZR-Satz gekauft hast und den
seine Geschäftsbedingungen !
steht in seinen Geschäftsbedingungen ,das z.B.
im Falle der Ersatzteilgarantie oder Gewährleistung der
Kunde eine Einbaurechnung der Werkstatt mit einreichen muß
(bzw Vorzeigen muß ) fällt man hinten runter !
der Händler muß immer auch die Ersatzteilgarantie bearbeiten+evtl anfallende
Lohnkosten in einer Werke .
Conti hat dem Händler den ZR-Satz geliefert und der Händler hat in Dir verkauft !
mfg
In der Regel hat man bei Online-Händlern wenig handhabe, weil die sich dann auf einen unsachgemäßen Einbau berufen können.
Hallöle,
das mit der Einbaurechnung ist quatsch, wenn man die Kosten nicht erstattet haben will. Ich hab gesagt, ich hab das Ding selber in der Selbsthilfe eingebaut, und ich möchte nur die Kosten des ZR-Satzes erstattet haben, weil das Teil mangelhaft war. Musste zwar mehrfach nachhaken, aber hab das Geld zurück bekommen. Alles innerhalb der ersten 6 Monate im Rahmen der GEWÄHRLEISTUNG! Das hat nix, aber auch gar nix mit irgendwelchen Garantien seitens des Herstellers zu tun. Gewährleistung haftet immer der HÄNDLER, der das Ding verkauft hat, er hat dieselben Rückgriffsrechte wie wir, also kann er auch beim Lieferanten Gewährleistung geltend machen. Kostet ihn lediglich den Antrag, den er ausfüllen muss. Das ist im BGB verbrieft, und kann nicht anderweitig ausgehebelt werden.
Gruß Lars
Natürlich hast du 6 Monate Gewährleistung beim Online-Händler, was anderes habe ich doch gar nicht gesagt. Im Zweifel kommt dann aber ein zwielichtiger Gutachter und sagt du hast Schraube XY falsch angezogen und dadurch könnte die Rolle beschädigt worden sein. Und dann greift die Gewährleistung nicht mehr.
Hallöle,
Gutachter kosten Geld..... und bei 100 Euro Streitwert.....
Ich kann nur sagen das es bei mir geklappt hat. Zwar mit Nachdruck, aber ich hab immer drauf verwiesen, das sie mir den Passus in einem Gesetz zeigen sollen, wo das mit der Rechnung steht. AGB hin oder her. Mag sein das ich ein Einzelfall bin, aber ich war 10 Jahre im Handel, und kenn das BGB da recht gut. Der Händler muss den Nachweis der Mängelfreiheit bei Kauf erbringen. Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate. Der Gutachter lohnt sich dann, wenn ein Motorschaden entsteht, weil da doch schon erheblicherere Kosten anfallen. Ich wollte ja auch nur das Geld von ZR-Satz zurück. Mehr nicht. Mir ging es auch nur darum, das man nicht gleich die Flinte ins Korn werfen sollte´, wenn es mal Probleme gibt. Auch ein Käufer hat Rechte. Dazu gibt's das BGB
Gruß Lars